Dienstag, 20.06.2006, 10:49 Uhr
Die Landgericht Berlin hat am 19. Juni die Erhöhung der Gaspreise durch die Berliner Gasag zum 1. Oktober 2005 in 38 Fällen aus formalen Gründen für unwirksam erklärt, ohne über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung an sich zu entscheiden. Das Unternehmen wird Berufung dagegen einlegen.,,,