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Energie & Management > Biokraftstoffe - Zu kurze Umsetzungsfrist für Nachhaltigkeitsverordnung kritisiert
Bild: Visions AD, Fotolia.com
Biokraftstoffe

Zu kurze Umsetzungsfrist für Nachhaltigkeitsverordnung kritisiert

Die Bundesregierung hat ihre Verordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Die Branche hält die Umsetzungsfrist für unrealistisch.
Mit der Verordnung der Bundesregierung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden. Der Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BMNV) enthalte allerdings viel zu kurze Umsetzungsfristen für die Branche. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, fordert daher eine Verlängerung der nur 6-wöchigen Frist.

„Die Bioenergiebranche hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zweieinhalb Jahre hinauszögert und dann aus Zeitdruck den Bioenergieunternehmen eine Umsetzungsfrist von anderthalb Monaten vorgibt“, sagte Rostek. Die von der Bundesregierung verschuldete Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordere eine realistisch umsetzbare Frist bis 1. Januar 2023.

Branche unter Druck gesetzt

Nicht nur die Bioenergieanlagen benötigten für Biomasse aus alter Ernte deutlich längere Übergangsfristen oder die Anerkennung als nachhaltige Ware, sondern auch die Umsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), brauche deutlich mehr Zeit als bis Ende Dezember, um die Systeme auf die Erfordernisse der neuen Verordnung anzupassen und zum Laufen zu bringen. Rostek sagte weiter: „Obwohl fast alle EU-Staaten Verzögerungen bei der Umsetzung haben, ist uns kein anderes Land bekannt, das solch einen Druck auf die Branche aufbaut.“

Zur Lage der betroffenen Biogas- und Holzenergieanlagen, die zukünftig neu in den Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsverordnung fallen werden, erläuterte Rostek: „Allein im Biogasbereich werden mehr als 2.000 Anlagen neu von der Verordnung betroffen sein.“ Die Nachhaltigkeitszertifizierung stelle ein Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie unter den erneuerbaren Energien dar, aber es gebe bei Weitem zu wenige Auditoren, um so viele Anlagen in derart kurzer Zeit zu zertifizieren.

Zertifizierung läuft langsam an

Zudem werde im November die diesjährige Ernte bereits gelaufen sein, so dass nicht nur für vorjährige Ernten, sondern für alle Biomasselagerbestände umfangreiche Übergangsregelungen nötig seien, sagte Rostek. Die Bioenergiebranche habe die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, die Nachhaltigkeitsverordnungen endlich vorzulegen und für Klarheit zu sorgen, auch bereits als noch Zeit für eine fristgerechte Umsetzung der RED II in nationales Recht bis 1.7.2021 war, so Rostek weiter.

Zuletzt hatten sich vor knapp zwei Wochen 13 Verbände der Bioenergiebranche mit einem Brandbrief an Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gewandt und die Vorlage der Verordnungen sowie ausreichende Übergangsfristen eingefordert. „Die Bioenergiebranche hat das Zertifizierungssystem SURE auf den Weg gebracht, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und gasförmige Biomasse nachgewiesen werden kann“, sagte Rostek.

Biogas- und Holzenergieanlagenbetreibern, die neu in den Geltungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung fallen und zukünftig einen Nachweis über die Nachhaltigkeit als Fördergrundlage benötigen, sollten sich rechtzeitig informieren und alle notwendigen Schritte für eine Zertifizierung vorbereiten, rät der Bundesverband Bioenergie (BBE).

Hintergrund zur EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie

Die RED II, die die Einführung der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen vorgibt, wurde im Dezember 2018 beschlossen. Die Bundesregierung hätte die Anforderungen bis 1.7. dieses Jahres in deutsches Recht umsetzen müssen. Mit Blick auf die Notifizierungsfrist bis 12. November 2021, innerhalb derer die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten den Entwurf prüfen können, und die im Anschluss daran noch nötige Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung ergäbe sich daraus eine Frist von maximal etwas über einem Monat für die Umsetzung bis Jahresende.

Montag, 23.08.2021, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Biokraftstoffe - Zu kurze Umsetzungsfrist für Nachhaltigkeitsverordnung kritisiert
Bild: Visions AD, Fotolia.com
Biokraftstoffe
Zu kurze Umsetzungsfrist für Nachhaltigkeitsverordnung kritisiert
Die Bundesregierung hat ihre Verordnung für biogene Brenn- und Kraftstoffe zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet. Die Branche hält die Umsetzungsfrist für unrealistisch.
Mit der Verordnung der Bundesregierung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden. Der Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BMNV) enthalte allerdings viel zu kurze Umsetzungsfristen für die Branche. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, fordert daher eine Verlängerung der nur 6-wöchigen Frist.

„Die Bioenergiebranche hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zweieinhalb Jahre hinauszögert und dann aus Zeitdruck den Bioenergieunternehmen eine Umsetzungsfrist von anderthalb Monaten vorgibt“, sagte Rostek. Die von der Bundesregierung verschuldete Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordere eine realistisch umsetzbare Frist bis 1. Januar 2023.

Branche unter Druck gesetzt

Nicht nur die Bioenergieanlagen benötigten für Biomasse aus alter Ernte deutlich längere Übergangsfristen oder die Anerkennung als nachhaltige Ware, sondern auch die Umsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), brauche deutlich mehr Zeit als bis Ende Dezember, um die Systeme auf die Erfordernisse der neuen Verordnung anzupassen und zum Laufen zu bringen. Rostek sagte weiter: „Obwohl fast alle EU-Staaten Verzögerungen bei der Umsetzung haben, ist uns kein anderes Land bekannt, das solch einen Druck auf die Branche aufbaut.“

Zur Lage der betroffenen Biogas- und Holzenergieanlagen, die zukünftig neu in den Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsverordnung fallen werden, erläuterte Rostek: „Allein im Biogasbereich werden mehr als 2.000 Anlagen neu von der Verordnung betroffen sein.“ Die Nachhaltigkeitszertifizierung stelle ein Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie unter den erneuerbaren Energien dar, aber es gebe bei Weitem zu wenige Auditoren, um so viele Anlagen in derart kurzer Zeit zu zertifizieren.

Zertifizierung läuft langsam an

Zudem werde im November die diesjährige Ernte bereits gelaufen sein, so dass nicht nur für vorjährige Ernten, sondern für alle Biomasselagerbestände umfangreiche Übergangsregelungen nötig seien, sagte Rostek. Die Bioenergiebranche habe die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, die Nachhaltigkeitsverordnungen endlich vorzulegen und für Klarheit zu sorgen, auch bereits als noch Zeit für eine fristgerechte Umsetzung der RED II in nationales Recht bis 1.7.2021 war, so Rostek weiter.

Zuletzt hatten sich vor knapp zwei Wochen 13 Verbände der Bioenergiebranche mit einem Brandbrief an Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gewandt und die Vorlage der Verordnungen sowie ausreichende Übergangsfristen eingefordert. „Die Bioenergiebranche hat das Zertifizierungssystem SURE auf den Weg gebracht, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und gasförmige Biomasse nachgewiesen werden kann“, sagte Rostek.

Biogas- und Holzenergieanlagenbetreibern, die neu in den Geltungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung fallen und zukünftig einen Nachweis über die Nachhaltigkeit als Fördergrundlage benötigen, sollten sich rechtzeitig informieren und alle notwendigen Schritte für eine Zertifizierung vorbereiten, rät der Bundesverband Bioenergie (BBE).

Hintergrund zur EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie

Die RED II, die die Einführung der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen vorgibt, wurde im Dezember 2018 beschlossen. Die Bundesregierung hätte die Anforderungen bis 1.7. dieses Jahres in deutsches Recht umsetzen müssen. Mit Blick auf die Notifizierungsfrist bis 12. November 2021, innerhalb derer die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten den Entwurf prüfen können, und die im Anschluss daran noch nötige Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung ergäbe sich daraus eine Frist von maximal etwas über einem Monat für die Umsetzung bis Jahresende.

Montag, 23.08.2021, 16:31 Uhr
Susanne Harmsen

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