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Energie & Management > Windkraft Onshore - Zeitplan für den Rest des Solarpakets I scheint festzustehen
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
Windkraft Onshore

Zeitplan für den Rest des Solarpakets I scheint festzustehen

Teil 2 des Solarpakets I soll im April komplett das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Und der Bundesrat hat gefordert, aus den Offshore-Auktionen die Häfen zu finanzieren.
Es ist das Ziel der Ampelkoalitionäre, den vom parlamentarischen Verfahren zunächst abgetrennten Rest des Solarpakets I am 8. April in den Bundestag zu bringen und am 26. April im Bundesrat abschließend zu verabschieden. Dies berichtete der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, am 22. März bei einer politischen Lagebesprechung des Verbandes.

Es gebe nämlich eine Einigung in der Koalition. Wie die genau aussehe, sei dem BWE aber nicht bekannt. Das Solarpaket I, dessen erster Teil Ende 2023 vom Parlament verabschiedet worden war (wir berichteten), interessiert auch die Windbranche, da es unter anderem bestimmte Windenergie-Flächen zu sogenannten Beschleunigungsflächen im Sinne der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III erklärt. In diesen Beschleunigungsflächen gelten einfachere Genehmigungsverfahren. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis 21. Mai 2024 gemeldet haben. Allein schon aus diesem Grund dürfe es keine weiteren Verzögerungen geben, mahnte Axthelm.

Baurecht für Ausbau in Cuxhaven droht zu verfallen

Um Komponenten von On- und Offshore-Windenergieanlagen zu importieren, zu lagern, zu exportieren oder zur Endmontage zu fahren, bedarf es auch der Seehäfen. Diese stoßen mit derartigen Kapazitäten an ihr Limit, vor allem der für Windkraft meistfrequentierte deutsche Hafen Cuxhaven.

BWE-Geschäftsführer Axthelm forderte für Cuxhaven eine „kurzfristige Lösung“ in dem Sinne, dass der Bund dem landeseigenen Infrastrukturbetreiber Nports außer der Reihe den mittleren dreistelligen Millionenbetrag für den Ausbau zur Verfügung stellt, den Niedersachsen nicht aus eigener Kraft stemmen kann oder will. Auch hier drängt nach Beobachtung Axthelms die Zeit: Das Baurecht für die Erweiterung verfalle im Mai, wenn die Bauarbeiten nicht begännen.

Geht es nach den Vorstellungen des Bundesrates, finanziert der Bund den Ausbau aller deutschen Seehäfen sowie eine Qualifizierungsoffensive aus den Einnahmen, die er mit den Offshore-Windflächen-Ausschreibungen erzielt. Derzeit fließen sie zu 90 Prozent in die Dämpfung der Stromnetzentgelte und sonst in Biodiversitäts- und Fischereiprogramme. 2023 hatte der Bund in den beiden Auktionen zusammen mehr als 13 Milliarden Euro eingenommen. Die nächsten Ausschreibungen sind am 1. Juni und am 1. August 2024.

Gute Nachricht bei Schwertransporten

Axthelm zufolge funktioniert jetzt die Anmeldung von Groß- und Schwertransporten etwa von Rotorblättern bei der bundeseigenen Autobahn GmbH gut, während sie Mitte 2023 noch eine Katastrophe gewesen sei (wir berichteten).

Die „Flaschenhälse“ hätten sich dadurch allerdings auf die Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen von und bis zur Autobahn verlagert, mit jeweils verschiedenen beteiligten Behörden pro Bundesland. Axthelm forderte erneut durchgehende Buchungsmöglichkeiten und bundeseinheitliche Vorschriften, wie etwa die Notwendigkeit eines Beifahrers oder Abstände zu Bauwerken sowie eine Öffnung für Fahrten vor 22 Uhr.

Anfang des Jahres mehr Genehmigungen

Die Zahl der Windkraft-Genehmigungen in Deutschland ist in den ersten beiden Monaten 2024 weiter nach oben gegangen. Auf Jahresbasis erhöhte sich die genehmigte installierte Leistung an Land im Januar um 75 Prozent auf 457 MW, die sich auf 83 Windräder verteilen, und im Februar um 5 Prozent auf 552 MW, die 99 Windenergieanlagen entsprechen.

Veröffentlichungen dauern dem BWE zu lange

Zwar war die erste Onshore-Ausschreibung des Jahres am 1. Februar mit 1.836 MW der ausgeschriebenen 2.486 MW deutlich unterzeichnet (wir berichteten), doch durch gesetzliche Nachlaufeffekte kommen nun in den restlichen drei Ausschreibungen des Jahres 14.768 MW statt 12.840 MW unter den Hammer. Wenn sich starke Unterzeichnungen andeuteten, dürfe, so Axthelm, die Bundesnetzagentur den Ausschreibungsumfang immer noch drosseln (exogene Mengensteuerung).

Der BWE-Geschäftsführer kritisierte erneut die späte Veröffentlichung der Zuschläge durch die Bundesnetzagentur. Die Behörde habe diesmal sechs Wochen gebraucht. Maximal zumutbar seien aber vier Wochen. Projektierer finalisieren erst mit einem Zuschlag ihre Finanzierung und können dann in die Errichtungsphase gehen.

„Ambitionierte und hektische Gesetzgebungsverfahren“

Insgesamt sei in den verbleibenden drei Monaten bis zur parlamentarischen Sommerpause bei nur sieben Sitzungswochen des Bundestages eine „ambitionierte und hektische“ Dichte an Gesetzgebungsverfahren zu erwarten, so Axthelm. Erneut sei mit kurzfristigen Verbände-Anhörungen übers Wochenende zu rechnen. Bis Juli stehen laut Axthelm allein folgende Novellen auf der politischen Agenda: Baugesetzbuch, EEG, RED-III-Umsetzung, Bundesnaturschutzgesetz, 37. Bundesimmissionsschutzverordnung, Herkunftsnachweisverordnung und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).

Freitag, 22.03.2024, 16:50 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Zeitplan für den Rest des Solarpakets I scheint festzustehen
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
Windkraft Onshore
Zeitplan für den Rest des Solarpakets I scheint festzustehen
Teil 2 des Solarpakets I soll im April komplett das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Und der Bundesrat hat gefordert, aus den Offshore-Auktionen die Häfen zu finanzieren.
Es ist das Ziel der Ampelkoalitionäre, den vom parlamentarischen Verfahren zunächst abgetrennten Rest des Solarpakets I am 8. April in den Bundestag zu bringen und am 26. April im Bundesrat abschließend zu verabschieden. Dies berichtete der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, am 22. März bei einer politischen Lagebesprechung des Verbandes.

Es gebe nämlich eine Einigung in der Koalition. Wie die genau aussehe, sei dem BWE aber nicht bekannt. Das Solarpaket I, dessen erster Teil Ende 2023 vom Parlament verabschiedet worden war (wir berichteten), interessiert auch die Windbranche, da es unter anderem bestimmte Windenergie-Flächen zu sogenannten Beschleunigungsflächen im Sinne der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III erklärt. In diesen Beschleunigungsflächen gelten einfachere Genehmigungsverfahren. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis 21. Mai 2024 gemeldet haben. Allein schon aus diesem Grund dürfe es keine weiteren Verzögerungen geben, mahnte Axthelm.

Baurecht für Ausbau in Cuxhaven droht zu verfallen

Um Komponenten von On- und Offshore-Windenergieanlagen zu importieren, zu lagern, zu exportieren oder zur Endmontage zu fahren, bedarf es auch der Seehäfen. Diese stoßen mit derartigen Kapazitäten an ihr Limit, vor allem der für Windkraft meistfrequentierte deutsche Hafen Cuxhaven.

BWE-Geschäftsführer Axthelm forderte für Cuxhaven eine „kurzfristige Lösung“ in dem Sinne, dass der Bund dem landeseigenen Infrastrukturbetreiber Nports außer der Reihe den mittleren dreistelligen Millionenbetrag für den Ausbau zur Verfügung stellt, den Niedersachsen nicht aus eigener Kraft stemmen kann oder will. Auch hier drängt nach Beobachtung Axthelms die Zeit: Das Baurecht für die Erweiterung verfalle im Mai, wenn die Bauarbeiten nicht begännen.

Geht es nach den Vorstellungen des Bundesrates, finanziert der Bund den Ausbau aller deutschen Seehäfen sowie eine Qualifizierungsoffensive aus den Einnahmen, die er mit den Offshore-Windflächen-Ausschreibungen erzielt. Derzeit fließen sie zu 90 Prozent in die Dämpfung der Stromnetzentgelte und sonst in Biodiversitäts- und Fischereiprogramme. 2023 hatte der Bund in den beiden Auktionen zusammen mehr als 13 Milliarden Euro eingenommen. Die nächsten Ausschreibungen sind am 1. Juni und am 1. August 2024.

Gute Nachricht bei Schwertransporten

Axthelm zufolge funktioniert jetzt die Anmeldung von Groß- und Schwertransporten etwa von Rotorblättern bei der bundeseigenen Autobahn GmbH gut, während sie Mitte 2023 noch eine Katastrophe gewesen sei (wir berichteten).

Die „Flaschenhälse“ hätten sich dadurch allerdings auf die Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen von und bis zur Autobahn verlagert, mit jeweils verschiedenen beteiligten Behörden pro Bundesland. Axthelm forderte erneut durchgehende Buchungsmöglichkeiten und bundeseinheitliche Vorschriften, wie etwa die Notwendigkeit eines Beifahrers oder Abstände zu Bauwerken sowie eine Öffnung für Fahrten vor 22 Uhr.

Anfang des Jahres mehr Genehmigungen

Die Zahl der Windkraft-Genehmigungen in Deutschland ist in den ersten beiden Monaten 2024 weiter nach oben gegangen. Auf Jahresbasis erhöhte sich die genehmigte installierte Leistung an Land im Januar um 75 Prozent auf 457 MW, die sich auf 83 Windräder verteilen, und im Februar um 5 Prozent auf 552 MW, die 99 Windenergieanlagen entsprechen.

Veröffentlichungen dauern dem BWE zu lange

Zwar war die erste Onshore-Ausschreibung des Jahres am 1. Februar mit 1.836 MW der ausgeschriebenen 2.486 MW deutlich unterzeichnet (wir berichteten), doch durch gesetzliche Nachlaufeffekte kommen nun in den restlichen drei Ausschreibungen des Jahres 14.768 MW statt 12.840 MW unter den Hammer. Wenn sich starke Unterzeichnungen andeuteten, dürfe, so Axthelm, die Bundesnetzagentur den Ausschreibungsumfang immer noch drosseln (exogene Mengensteuerung).

Der BWE-Geschäftsführer kritisierte erneut die späte Veröffentlichung der Zuschläge durch die Bundesnetzagentur. Die Behörde habe diesmal sechs Wochen gebraucht. Maximal zumutbar seien aber vier Wochen. Projektierer finalisieren erst mit einem Zuschlag ihre Finanzierung und können dann in die Errichtungsphase gehen.

„Ambitionierte und hektische Gesetzgebungsverfahren“

Insgesamt sei in den verbleibenden drei Monaten bis zur parlamentarischen Sommerpause bei nur sieben Sitzungswochen des Bundestages eine „ambitionierte und hektische“ Dichte an Gesetzgebungsverfahren zu erwarten, so Axthelm. Erneut sei mit kurzfristigen Verbände-Anhörungen übers Wochenende zu rechnen. Bis Juli stehen laut Axthelm allein folgende Novellen auf der politischen Agenda: Baugesetzbuch, EEG, RED-III-Umsetzung, Bundesnaturschutzgesetz, 37. Bundesimmissionsschutzverordnung, Herkunftsnachweisverordnung und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).

Freitag, 22.03.2024, 16:50 Uhr
Georg Eble

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