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Quelle: Fotolia / Mellimage
Aus Der Aktuellen Zeitung

Windkraft-Streit: Ein Landrat erwägt den "Bruch von Recht und Gesetz"

Fünf Bundesländer haben Genehmigungen von Windrädern den Kreisen entzogen. Sachsen gehört nicht dazu. Dort denkt jetzt ein Landrat laut darüber nach, ein Windparkprojekt auszusitzen.
Entschleunigung auf sächsische Art: Mit unverhohlener Deutlichkeit hat der Landrat im Vogtland klargemacht, was er von den Vorgaben der Bundesregierung hält, Erneuerbaren-Projekte wegen ihrer überragenden öffentlichen Bedeutung künftig schneller zu genehmigen: nichts. Stattdessen kündigt Thomas Hennig (CDU) vor Publikum ein behördliches Zeitspiel mit sechs geplanten Windkraftanlagen an.
Das Gießener Unternehmen „iTerra energy“ möchte an den westlichen Ausläufern des Erzgebirges einen Windpark errichten. Sechs bis zu 250 Meter hohe Anlagen sollen einen Steinwurf von Tschechien entfernt entstehen, im bewaldeten Umkreis des Berges Hoher Brand.

Landrat Hennig steht jener Behörde vor, die über den noch einzureichenden Bauantrag entscheiden muss. Als Gast einer Bürgerversammlung machte er sich nun offenbar mit der Sache der Windkraftgegner gemein. Die Entscheidung über den Bauantrag lasse sich „hinziehen, solange es rechtlich möglich ist. Da kann man auch eine Klage gegen sich ergehen lassen“ − so zitiert ihn die dortige Freie Presse.
 
„Öffentlich verbreitete Verhinderungsaufforderungen“ − so nennt Martin Maslaton, Landesvorstand Sachsen des Bundesverbands Windenergie (BWE), die Windkraftäußerungen eines Landrats
Quelle: Martin Maslaton
 
Die Zustimmung war dem 2022 gewählten Thomas Hennig an jenem Märzabend gewiss. Er sprach zu mehr als 300 Menschen, die sich zur Gründung des Vereins „Lebenswertes Vogtland“ eingefunden hatten. Der Zweck des neuen Klubs ist unzweideutig: Er geht aus einer Bürgerinitiative hervor, die seit Jahren gegen das Windenergieprojekt kämpft. Als e.V. erhofft sie sich mehr Schlagkraft.

Um Kompromisse geht es nicht. „Keine Windkraftanlagen auf dem Hohen Brand und nirgendwo sonst im Vogtland und darüber hinaus!“, postuliert die BI seit jeher. Ein Sprecher zeigte sich auf Anfrage von E&M erfreut über den Fürsprecher: Hennig „ist auf unserer Seite“. So wie die Stadträte der Anrainerkommunen Markneukirchen und Klingenthal: Sie lehnen das Projekt ab.

Bei allem Spielraum als Politiker ist Hennig auch Chef einer Genehmigungsbehörde − und damit „von Rechts wegen verpflichtet, staatliche Vorgaben rechtmäßig umzusetzen“, sagt Martin Maslaton, Landesvorsitzender des Bundesverbands Windenergie (BWE). Diese Vorgaben dürfe der Landrat weder hintertreiben noch dazu aufrufen, dies zu tun. In der angekündigten Hinhaltetaktik erkennt Maslaton „öffentlich verbreitete Verhinderungsaufforderungen“ und damit „eindeutig“ die Absicht, den Bruch von Recht und Gesetz zu erwägen, auf die ein Landrat als Beamter vereidigt wird.

Mit dem Fall ist inzwischen auch die Kommunalaufsicht befasst: Die Landesdirektion Sachsen hat den Landrat um Stellungnahme gebeten. Ob Hennig seine Befugnisse überschritten hat, lasse sich erst nach Auswertung von dessen Bericht sagen, so ein Behördensprecher auf Anfrage von E&M. Er sei gleichwohl „als Amtsträger grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet“. 

Martin Maslaton sieht hier einen Verstoß: Der Landrat nehme als Disziplinarvorgesetzter illegitim politischen Einfluss auf die Genehmigungsbehörde.
Für den BWE Sachsen ist das Tischtuch gleichwohl nicht zerschnitten. Er hat Thomas Hennig ein Gespräch angeboten. Der Dialog solle auch helfen, der „gewissen Hilflosigkeit“ des Landrats in Bezug auf die Chancen der Windenergie zu begegnen. Ihm fehlten offenbar gute Beispiele, wie die Windenergie konstruktiv zu nutzen sei.

Tatsächlich mahlen die Mühlen der Energiewende im Vogtlandkreis langsam (siehe Kasten). Auf Anfrage von E&M sieht Hennig rund drei Wochen nach der Versammlung nun die Notwendigkeit gekommen, seine Aussagen von Anfang März in ein anderes Licht zu rücken. Sein Zitat sei „nicht korrekt beziehungsweise unvollständig dargestellt“, teilt das Büro des Landrats mit. Welche der publizierten Aussagen er anders getroffen haben will, blieb auf Nachfrage offen. Zitiert werden wolle er „vielmehr“ damit, „jeden rechtlichen Spielraum aus[zu]nutzen, um mich als Landrat nicht über die Entscheidung eines Stadt- oder Gemeindeparlamentes zu stellen“. Soll bedeuten: Votiert eine Kommune für Windkraftanlagen, unterstützt er die Genehmigung, votiert sie dagegen, unterstützt er das Nein. Damit unterstreicht er indirekt sein Nein für die sechs Turbinen zwischen Erlbach und Zwota, die bei zwei Stadträten durchgefallen sind.

​Neue Vorgaben vom Bund

Eine solche Verweigerungshaltung will der Bund mit dem Wind-an-Land-Gesetz vom Juli 2022 aufbrechen. Sachsen muss demnach bis 2032 mindestens 2 Prozent seiner Fläche der Windenergie zur Verfügung stellen. Bislang sind es 0,8 Prozent. Der Freistaat muss die Vorgabe wie jedes Land auf seine Planungsverbände aufteilen und diese dann entsprechende Flächen ausweisen. Dort wird der Spielraum der Landratsämter dann enger, Windparkprojekte abzulehnen.

Auf Länderebene gibt es Bestrebungen, den Kreisen die Genehmigungskompetenz zu entziehen. Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) spricht auf Anfrage von fünf Ländern, die die Verfahren bei Landesbehörden zentralisiert haben: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen hatte vorgehabt, seine Bezirksregierungen damit zu betrauen, hat aber jüngst wegen Personalmangels und zeitlichen Aufwands davon abgesehen.

Martin Maslaton vom BWE Sachsen sieht auch Nachteile in einer „Zuständigkeitswechselei. Das kostet ohne Ende Zeit!“ Die FA Wind bestätigt dies weitgehend. Ihre Statistik sieht bei den fünf genannten Ländern nur Schleswig-Holstein mit mehr Tempo in den Verfahren.

Der BWE Sachsen signalsiert derweil nach wie vor Vertrauen in die behördlichen Prozesse. Es „muss so sein“, dass das Landratsamt des Vogtlandkreises trotz der Haltung von dessen Chef den zu erwartenden Bauantrag neutral prüfe. Anwalt Martin Maslaton will genau erkennen können, ob Nachforderungen von Unterlagen berechtigt sind oder nur Schikane. Wenn er annimmt, dass eine Behörde drei Monate nach Abgabe des vollständigen Antrags immer noch untätig ist, rät er seinen Mandanten zur Klage. Auch in Sachsen wäre dafür nun gleich das Oberverwaltungsgericht zuständig, so hat es der Bund festgelegt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Ein Bautzener Senat würde dann auch Thomas Hennig befragen.

Aktuell sieht der BWE Sachsen von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat ab. Anders wäre es indes, würde dieser das Gesprächsangebot ausschlagen. „Das wäre ein Anzeichen dafür, dass er wirklich zielgerichtet rechtswidriges Handeln will“, so Maslaton, „und dann muss auch dieser Landrat wissen, dass es das Amt kosten kann − solche Fälle gab es schon öfter.“ 

Flaute-Landkreis im Flaute-Land

Der Vogtlandkreis deckt laut Destatis etwa 8 Prozent der Fläche Sachsens ab, stellt aber mit lediglich 16 Turbinen nur 1,8 Prozent aller Windkraftanlagen im Freistaat. Deren Anteil (35 MW) an der installierten Leistung in Sachsen beträgt 2,6 Prozent. Zuletzt in Betrieb gegangen ist dort im Dezember 2022 eine Enercon 138 (4,2 MW). Davor gab es erst im Oktober 2018 wieder eine Inbetriebnahme: drei Senvion mit je 3,4 MW. Das Landratsamt teilt mit, seit 2017 genau eine Anlage genehmigt zu haben, nämlich im Jahr 2020. Aktuell werde ein Antrag auf Vorbescheid für eine Turbine bearbeitet, heißt es gegenüber E&M aus Plauen. Sachsen gehört laut FA Wind mit 71 kW/Quadratmeter zu den drei Flächenländern mit der geringsten Flächenintensität.
 
 
Windkraft in Sachsen geht, aber nicht überall. Die meisten Windturbinen (30) hat dort der 54-MW-Windpark „Ludwigsdorf“ (2010)
Quelle: Paul Langrock

 

Donnerstag, 13.04.2023, 08:58 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Windkraft-Streit: Ein Landrat erwägt den
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Aus Der Aktuellen Zeitung
Windkraft-Streit: Ein Landrat erwägt den "Bruch von Recht und Gesetz"
Fünf Bundesländer haben Genehmigungen von Windrädern den Kreisen entzogen. Sachsen gehört nicht dazu. Dort denkt jetzt ein Landrat laut darüber nach, ein Windparkprojekt auszusitzen.
Entschleunigung auf sächsische Art: Mit unverhohlener Deutlichkeit hat der Landrat im Vogtland klargemacht, was er von den Vorgaben der Bundesregierung hält, Erneuerbaren-Projekte wegen ihrer überragenden öffentlichen Bedeutung künftig schneller zu genehmigen: nichts. Stattdessen kündigt Thomas Hennig (CDU) vor Publikum ein behördliches Zeitspiel mit sechs geplanten Windkraftanlagen an.
Das Gießener Unternehmen „iTerra energy“ möchte an den westlichen Ausläufern des Erzgebirges einen Windpark errichten. Sechs bis zu 250 Meter hohe Anlagen sollen einen Steinwurf von Tschechien entfernt entstehen, im bewaldeten Umkreis des Berges Hoher Brand.

Landrat Hennig steht jener Behörde vor, die über den noch einzureichenden Bauantrag entscheiden muss. Als Gast einer Bürgerversammlung machte er sich nun offenbar mit der Sache der Windkraftgegner gemein. Die Entscheidung über den Bauantrag lasse sich „hinziehen, solange es rechtlich möglich ist. Da kann man auch eine Klage gegen sich ergehen lassen“ − so zitiert ihn die dortige Freie Presse.
 
„Öffentlich verbreitete Verhinderungsaufforderungen“ − so nennt Martin Maslaton, Landesvorstand Sachsen des Bundesverbands Windenergie (BWE), die Windkraftäußerungen eines Landrats
Quelle: Martin Maslaton
 
Die Zustimmung war dem 2022 gewählten Thomas Hennig an jenem Märzabend gewiss. Er sprach zu mehr als 300 Menschen, die sich zur Gründung des Vereins „Lebenswertes Vogtland“ eingefunden hatten. Der Zweck des neuen Klubs ist unzweideutig: Er geht aus einer Bürgerinitiative hervor, die seit Jahren gegen das Windenergieprojekt kämpft. Als e.V. erhofft sie sich mehr Schlagkraft.

Um Kompromisse geht es nicht. „Keine Windkraftanlagen auf dem Hohen Brand und nirgendwo sonst im Vogtland und darüber hinaus!“, postuliert die BI seit jeher. Ein Sprecher zeigte sich auf Anfrage von E&M erfreut über den Fürsprecher: Hennig „ist auf unserer Seite“. So wie die Stadträte der Anrainerkommunen Markneukirchen und Klingenthal: Sie lehnen das Projekt ab.

Bei allem Spielraum als Politiker ist Hennig auch Chef einer Genehmigungsbehörde − und damit „von Rechts wegen verpflichtet, staatliche Vorgaben rechtmäßig umzusetzen“, sagt Martin Maslaton, Landesvorsitzender des Bundesverbands Windenergie (BWE). Diese Vorgaben dürfe der Landrat weder hintertreiben noch dazu aufrufen, dies zu tun. In der angekündigten Hinhaltetaktik erkennt Maslaton „öffentlich verbreitete Verhinderungsaufforderungen“ und damit „eindeutig“ die Absicht, den Bruch von Recht und Gesetz zu erwägen, auf die ein Landrat als Beamter vereidigt wird.

Mit dem Fall ist inzwischen auch die Kommunalaufsicht befasst: Die Landesdirektion Sachsen hat den Landrat um Stellungnahme gebeten. Ob Hennig seine Befugnisse überschritten hat, lasse sich erst nach Auswertung von dessen Bericht sagen, so ein Behördensprecher auf Anfrage von E&M. Er sei gleichwohl „als Amtsträger grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet“. 

Martin Maslaton sieht hier einen Verstoß: Der Landrat nehme als Disziplinarvorgesetzter illegitim politischen Einfluss auf die Genehmigungsbehörde.
Für den BWE Sachsen ist das Tischtuch gleichwohl nicht zerschnitten. Er hat Thomas Hennig ein Gespräch angeboten. Der Dialog solle auch helfen, der „gewissen Hilflosigkeit“ des Landrats in Bezug auf die Chancen der Windenergie zu begegnen. Ihm fehlten offenbar gute Beispiele, wie die Windenergie konstruktiv zu nutzen sei.

Tatsächlich mahlen die Mühlen der Energiewende im Vogtlandkreis langsam (siehe Kasten). Auf Anfrage von E&M sieht Hennig rund drei Wochen nach der Versammlung nun die Notwendigkeit gekommen, seine Aussagen von Anfang März in ein anderes Licht zu rücken. Sein Zitat sei „nicht korrekt beziehungsweise unvollständig dargestellt“, teilt das Büro des Landrats mit. Welche der publizierten Aussagen er anders getroffen haben will, blieb auf Nachfrage offen. Zitiert werden wolle er „vielmehr“ damit, „jeden rechtlichen Spielraum aus[zu]nutzen, um mich als Landrat nicht über die Entscheidung eines Stadt- oder Gemeindeparlamentes zu stellen“. Soll bedeuten: Votiert eine Kommune für Windkraftanlagen, unterstützt er die Genehmigung, votiert sie dagegen, unterstützt er das Nein. Damit unterstreicht er indirekt sein Nein für die sechs Turbinen zwischen Erlbach und Zwota, die bei zwei Stadträten durchgefallen sind.

​Neue Vorgaben vom Bund

Eine solche Verweigerungshaltung will der Bund mit dem Wind-an-Land-Gesetz vom Juli 2022 aufbrechen. Sachsen muss demnach bis 2032 mindestens 2 Prozent seiner Fläche der Windenergie zur Verfügung stellen. Bislang sind es 0,8 Prozent. Der Freistaat muss die Vorgabe wie jedes Land auf seine Planungsverbände aufteilen und diese dann entsprechende Flächen ausweisen. Dort wird der Spielraum der Landratsämter dann enger, Windparkprojekte abzulehnen.

Auf Länderebene gibt es Bestrebungen, den Kreisen die Genehmigungskompetenz zu entziehen. Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) spricht auf Anfrage von fünf Ländern, die die Verfahren bei Landesbehörden zentralisiert haben: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen hatte vorgehabt, seine Bezirksregierungen damit zu betrauen, hat aber jüngst wegen Personalmangels und zeitlichen Aufwands davon abgesehen.

Martin Maslaton vom BWE Sachsen sieht auch Nachteile in einer „Zuständigkeitswechselei. Das kostet ohne Ende Zeit!“ Die FA Wind bestätigt dies weitgehend. Ihre Statistik sieht bei den fünf genannten Ländern nur Schleswig-Holstein mit mehr Tempo in den Verfahren.

Der BWE Sachsen signalsiert derweil nach wie vor Vertrauen in die behördlichen Prozesse. Es „muss so sein“, dass das Landratsamt des Vogtlandkreises trotz der Haltung von dessen Chef den zu erwartenden Bauantrag neutral prüfe. Anwalt Martin Maslaton will genau erkennen können, ob Nachforderungen von Unterlagen berechtigt sind oder nur Schikane. Wenn er annimmt, dass eine Behörde drei Monate nach Abgabe des vollständigen Antrags immer noch untätig ist, rät er seinen Mandanten zur Klage. Auch in Sachsen wäre dafür nun gleich das Oberverwaltungsgericht zuständig, so hat es der Bund festgelegt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Ein Bautzener Senat würde dann auch Thomas Hennig befragen.

Aktuell sieht der BWE Sachsen von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat ab. Anders wäre es indes, würde dieser das Gesprächsangebot ausschlagen. „Das wäre ein Anzeichen dafür, dass er wirklich zielgerichtet rechtswidriges Handeln will“, so Maslaton, „und dann muss auch dieser Landrat wissen, dass es das Amt kosten kann − solche Fälle gab es schon öfter.“ 

Flaute-Landkreis im Flaute-Land

Der Vogtlandkreis deckt laut Destatis etwa 8 Prozent der Fläche Sachsens ab, stellt aber mit lediglich 16 Turbinen nur 1,8 Prozent aller Windkraftanlagen im Freistaat. Deren Anteil (35 MW) an der installierten Leistung in Sachsen beträgt 2,6 Prozent. Zuletzt in Betrieb gegangen ist dort im Dezember 2022 eine Enercon 138 (4,2 MW). Davor gab es erst im Oktober 2018 wieder eine Inbetriebnahme: drei Senvion mit je 3,4 MW. Das Landratsamt teilt mit, seit 2017 genau eine Anlage genehmigt zu haben, nämlich im Jahr 2020. Aktuell werde ein Antrag auf Vorbescheid für eine Turbine bearbeitet, heißt es gegenüber E&M aus Plauen. Sachsen gehört laut FA Wind mit 71 kW/Quadratmeter zu den drei Flächenländern mit der geringsten Flächenintensität.
 
 
Windkraft in Sachsen geht, aber nicht überall. Die meisten Windturbinen (30) hat dort der 54-MW-Windpark „Ludwigsdorf“ (2010)
Quelle: Paul Langrock

 

Donnerstag, 13.04.2023, 08:58 Uhr
Volker Stephan

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