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Energie & Management > Wasserstoff - Wie sich das Wasserstoff-Kernnetz amortisiert
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Wie sich das Wasserstoff-Kernnetz amortisiert

Ein Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beschäftigt sich mit der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.
Einen – wie so oft – ziemlich umständlichen Titel haben die Studienautoren für ihre wissenschaftliche Arbeit gewählt. „Gutachten zur Validierung eines Konzepts zur privatwirtschaftlichen Finanzierung des Aufbaus eines Wasserstoff-Kernnetzes bei subsidiärer staatlicher Absicherung.“ Das Bundeswirtschaftsministerium wollte dabei wissen, wie es um das Finanzierungskonzept dieses Projektes steht.

Am 7. März wurde das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, selbst datiert ist es vom 24. Februar. Erstellt wurde es von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Congas Consulting und Consentec GmbH.

Wie bekannt, soll die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über die Privatwirtschaft erfolgen. Dabei ergibt sich zu Beginn das Problem, dass die Weitergabe der enormen Anschubkosten an die ersten Netznutzer des Wasserstoffnetzes es für diese Gruppe völlig unwirtschaftlich machen würde. Ein sogenanntes Amortisationskonto soll dies ausgleichen.
 
 
Die Verluste zu Beginn des Netzbetriebes sollen dort über die Jahre verbucht werden. Diese Verluste werden dann wieder abgetragen, sobald eine ausreichende Anzahl von Netznutzern angeschlossen ist und die Entgelteinnahmen die Kosten für den Netzbetrieb übersteigen. Bis spätestens 2055 soll das Amortisationskonto ausgeglichen sein. Bürgen dafür soll der Staat.

Nicht sonderlich überraschend kommt auch das Gutachten zu dem Schluss, „dass das Wasserstoffnetz in der frühen Phase des Aufbaus in allen Finanzierungsmodellen auf staatliche Förderung angewiesen sein wird“. Des Weiteren zeigt das Gutachten, dass eine zu geringe Auslastung des Netzes bei einer zu frühen Errichtung das Finanzierungsmodell vor große Herausforderungen stellt. „Diese Gefahr ist leider sehr real“, wird Benjamin Pfluger vom Fraunhofer IEG und Leiter des Gutachtens zitiert.

Die neue Kraftwerksstrategie sehe vor, dass die H2-ready-Kraftwerke erst zwischen 2035 und 2040 auf Wasserstoff umstellen sollen. Den anfänglichen Leerlauf des Netzes müssten alle Netzkunden dann lange abbezahlen, was ohne Förderung nicht zu stemmen sein dürfte. „Durch eine bedarfsorientierte zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen könnte und sollte solch teurer Leerlauf aber reduziert werden“, so die Forderung.

Das Gutachten zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Donnerstag, 7.03.2024, 17:14 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff
Wie sich das Wasserstoff-Kernnetz amortisiert
Ein Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beschäftigt sich mit der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.
Einen – wie so oft – ziemlich umständlichen Titel haben die Studienautoren für ihre wissenschaftliche Arbeit gewählt. „Gutachten zur Validierung eines Konzepts zur privatwirtschaftlichen Finanzierung des Aufbaus eines Wasserstoff-Kernnetzes bei subsidiärer staatlicher Absicherung.“ Das Bundeswirtschaftsministerium wollte dabei wissen, wie es um das Finanzierungskonzept dieses Projektes steht.

Am 7. März wurde das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, selbst datiert ist es vom 24. Februar. Erstellt wurde es von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Congas Consulting und Consentec GmbH.

Wie bekannt, soll die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über die Privatwirtschaft erfolgen. Dabei ergibt sich zu Beginn das Problem, dass die Weitergabe der enormen Anschubkosten an die ersten Netznutzer des Wasserstoffnetzes es für diese Gruppe völlig unwirtschaftlich machen würde. Ein sogenanntes Amortisationskonto soll dies ausgleichen.
 
 
Die Verluste zu Beginn des Netzbetriebes sollen dort über die Jahre verbucht werden. Diese Verluste werden dann wieder abgetragen, sobald eine ausreichende Anzahl von Netznutzern angeschlossen ist und die Entgelteinnahmen die Kosten für den Netzbetrieb übersteigen. Bis spätestens 2055 soll das Amortisationskonto ausgeglichen sein. Bürgen dafür soll der Staat.

Nicht sonderlich überraschend kommt auch das Gutachten zu dem Schluss, „dass das Wasserstoffnetz in der frühen Phase des Aufbaus in allen Finanzierungsmodellen auf staatliche Förderung angewiesen sein wird“. Des Weiteren zeigt das Gutachten, dass eine zu geringe Auslastung des Netzes bei einer zu frühen Errichtung das Finanzierungsmodell vor große Herausforderungen stellt. „Diese Gefahr ist leider sehr real“, wird Benjamin Pfluger vom Fraunhofer IEG und Leiter des Gutachtens zitiert.

Die neue Kraftwerksstrategie sehe vor, dass die H2-ready-Kraftwerke erst zwischen 2035 und 2040 auf Wasserstoff umstellen sollen. Den anfänglichen Leerlauf des Netzes müssten alle Netzkunden dann lange abbezahlen, was ohne Förderung nicht zu stemmen sein dürfte. „Durch eine bedarfsorientierte zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen könnte und sollte solch teurer Leerlauf aber reduziert werden“, so die Forderung.

Das Gutachten zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Donnerstag, 7.03.2024, 17:14 Uhr
Stefan Sagmeister

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