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Energie & Management > Österreich - Wenig neu beim „Erneuerbares-Gas-Gesetz“
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Wenig neu beim „Erneuerbares-Gas-Gesetz“

Ein Jahr nach der Begutachtung präsentierte die Koalition aus Konservativen und Grünen einen neuen, kaum veränderten Entwurf. Kritik kommt von der Opposítion und von der Gaswirtschaft.
Den endgültigen Entwurf zum „Erneuerbares-Gas-Gesetz“ (EGG) präsentierten Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (Österreichische Volkspartei, ÖVP − konservativ) nach der Sitzung der österreichischen Bundesregierung am 21. Februar. Die ursprüngliche Variante vom 14. Februar 2023 lag nach einer umfassenden Begutachtung mit etlichen kritischen Stellungnahmen mehr als ein Jahr lang auf Eis. Dem Vernehmen nach waren dafür nicht zuletzt Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien verantwortlich. Die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Entwurfs sind unverändert. So soll die Menge der in öffentliche Gasnetze eingespeisten „grünen“ Gase, darunter Biogas, Biomethan und „grüner“ Wasserstoff, von derzeit 0,14 Milliarden kWh bis 2030 stufenweise auf 7,5 Milliarden kWh steigen. Sie würde sich damit mehr als verfünfzigfachen.

Die Gaslieferanten werden verpflichtet, noch heuer mindestens 0,35 Prozent des an Haushalte und Kleinunternehmen verkauften Erdgases durch „grüne“ Gase zu ersetzen. Bis 2030 steigt dieser Anteil auf mindestens 9,75 Prozent. Fehlmengen von bis zu 30 Prozent der jeweiligen Quote können durch entsprechende Mehrerzeugung im Folgejahr ausgeglichen werden. Für die Erfüllung der Quoten ist ausschließlich in Österreich produziertes Gas zulässig. Importe werden dagegen nicht angerechnet.

Nachweis oder Ausgleichszahlung

Den Nachweis der Zielerfüllung haben die Verpflichteten bis 31. März des jeweiligen Folgejahres gegenüber der Regulierungsbehörde E-Control zu erbringen. Zu diesem Zweck sind Herkunftsnachweise oder „Grüngassiegel“ gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu verwenden. Wer auch unter Berücksichtigung des Ausgleichs allfälliger Fehlmengen im Folgejahr sein Ziel nicht erreicht, hat eine Ausgleichszahlung von 15 Cent pro verfehlter kWh zu entrichten. Dies bedeutet eine gewisse Erleichterung für die Verpflichteten: Im Entwurf vom Februar 2023 war die Höhe der Zahlung mit 20 Cent/kWh festgelegt gewesen.

Ringen um Zweidrittelmehrheit

Für den Beschluss des EGG im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In einer Aussendung kündigte der Energiesprecher der Grünen, Lukas Hammer, Gespräche mit allen Oppositionsparteien an. Die Zweidrittelmehrheit gewährleisten können allerdings nur die Sozialdemokraten (SPÖ) sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ), nicht jedoch die liberalen Neos. Die Freiheitlichen hatten bis dato meist gegen die energiepolitischen Vorlagen der Regierung gestimmt. Sie werfen Energieministerin Gewessler vor, aus übertriebenem klimapolitischem Engagement bürger- und wirtschaftsfeindlich zu agieren. Auch den neuen EGG-Entwurf kommentierte die FPÖ in einer ersten Reaktion ablehnend: Die Grünen wüssten offenbar nicht, was notwendig sei, um eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Die ÖVP wiederum wolle nicht, „dass dieses Gesetz auf Schiene kommt. Alles, was uns derzeit bekannt ist, beruht wieder auf Zwang.“

Kritik übte auch der Energiesprecher der Sozialdemokraten, Alois Schroll: „Nach einem Jahr Begutachtung liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der wenig substanziell Neues bringt. Man muss die Regierungsparteien schon fragen, was sie in diesen zwölf Monaten eigentlich gemacht haben.“ Die Kosten für die angestrebte Grüngaserzeugung seien unklar. Klar sei hingegen, „dass sie hauptsächlich auf Haushalte und kleine Gewerbebetriebe abgewälzt werden sollen, obwohl diese nur einen Bruchteil des Verbrauchs darstellen.“

Gaswirtschaft will „Nachbesserungen“

Grundlegende „Nachbesserungen“ forderte Peter Weinelt, der Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW), der gesetzlichen Vertretung der Gasbranche. Ihm zufolge ist das Quotenmodell „ungeeignet, um den Marktanteil an grünem Gas rasch zu erhöhen“, und damit grundsätzlich verfehlt. Weinelt wünscht stattdessen die Förderung der Grüngas-Erzeugung mittels eines Marktprämienmodells nach dem Vorbild der Ökostromförderung.

Überdies wäre es Weinelt zufolge sinnvoll, auch importierte „grüne“ Gase auf die von den Versorgern zu erfüllenden Quoten anzurechnen. Der Grund: Da zurzeit lediglich 14 Biogasanlagen Gas in ein öffentliches Netz einspeisen, „ist zu befürchten, dass mangels ausreichenden Angebots die Quote von Anfang an verfehlt wird.“ In der Folge seien Ausgleichszahlungen unausweichlich. Dies aber bedeute für die Versorger und damit in letzter Konsequenz für die Haushalte und das Kleingewerbe bis 2030 eine Belastung von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro.

Mittwoch, 21.02.2024, 15:50 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Wenig neu beim „Erneuerbares-Gas-Gesetz“
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Österreich
Wenig neu beim „Erneuerbares-Gas-Gesetz“
Ein Jahr nach der Begutachtung präsentierte die Koalition aus Konservativen und Grünen einen neuen, kaum veränderten Entwurf. Kritik kommt von der Opposítion und von der Gaswirtschaft.
Den endgültigen Entwurf zum „Erneuerbares-Gas-Gesetz“ (EGG) präsentierten Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (Österreichische Volkspartei, ÖVP − konservativ) nach der Sitzung der österreichischen Bundesregierung am 21. Februar. Die ursprüngliche Variante vom 14. Februar 2023 lag nach einer umfassenden Begutachtung mit etlichen kritischen Stellungnahmen mehr als ein Jahr lang auf Eis. Dem Vernehmen nach waren dafür nicht zuletzt Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien verantwortlich. Die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Entwurfs sind unverändert. So soll die Menge der in öffentliche Gasnetze eingespeisten „grünen“ Gase, darunter Biogas, Biomethan und „grüner“ Wasserstoff, von derzeit 0,14 Milliarden kWh bis 2030 stufenweise auf 7,5 Milliarden kWh steigen. Sie würde sich damit mehr als verfünfzigfachen.

Die Gaslieferanten werden verpflichtet, noch heuer mindestens 0,35 Prozent des an Haushalte und Kleinunternehmen verkauften Erdgases durch „grüne“ Gase zu ersetzen. Bis 2030 steigt dieser Anteil auf mindestens 9,75 Prozent. Fehlmengen von bis zu 30 Prozent der jeweiligen Quote können durch entsprechende Mehrerzeugung im Folgejahr ausgeglichen werden. Für die Erfüllung der Quoten ist ausschließlich in Österreich produziertes Gas zulässig. Importe werden dagegen nicht angerechnet.

Nachweis oder Ausgleichszahlung

Den Nachweis der Zielerfüllung haben die Verpflichteten bis 31. März des jeweiligen Folgejahres gegenüber der Regulierungsbehörde E-Control zu erbringen. Zu diesem Zweck sind Herkunftsnachweise oder „Grüngassiegel“ gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu verwenden. Wer auch unter Berücksichtigung des Ausgleichs allfälliger Fehlmengen im Folgejahr sein Ziel nicht erreicht, hat eine Ausgleichszahlung von 15 Cent pro verfehlter kWh zu entrichten. Dies bedeutet eine gewisse Erleichterung für die Verpflichteten: Im Entwurf vom Februar 2023 war die Höhe der Zahlung mit 20 Cent/kWh festgelegt gewesen.

Ringen um Zweidrittelmehrheit

Für den Beschluss des EGG im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In einer Aussendung kündigte der Energiesprecher der Grünen, Lukas Hammer, Gespräche mit allen Oppositionsparteien an. Die Zweidrittelmehrheit gewährleisten können allerdings nur die Sozialdemokraten (SPÖ) sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ), nicht jedoch die liberalen Neos. Die Freiheitlichen hatten bis dato meist gegen die energiepolitischen Vorlagen der Regierung gestimmt. Sie werfen Energieministerin Gewessler vor, aus übertriebenem klimapolitischem Engagement bürger- und wirtschaftsfeindlich zu agieren. Auch den neuen EGG-Entwurf kommentierte die FPÖ in einer ersten Reaktion ablehnend: Die Grünen wüssten offenbar nicht, was notwendig sei, um eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Die ÖVP wiederum wolle nicht, „dass dieses Gesetz auf Schiene kommt. Alles, was uns derzeit bekannt ist, beruht wieder auf Zwang.“

Kritik übte auch der Energiesprecher der Sozialdemokraten, Alois Schroll: „Nach einem Jahr Begutachtung liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der wenig substanziell Neues bringt. Man muss die Regierungsparteien schon fragen, was sie in diesen zwölf Monaten eigentlich gemacht haben.“ Die Kosten für die angestrebte Grüngaserzeugung seien unklar. Klar sei hingegen, „dass sie hauptsächlich auf Haushalte und kleine Gewerbebetriebe abgewälzt werden sollen, obwohl diese nur einen Bruchteil des Verbrauchs darstellen.“

Gaswirtschaft will „Nachbesserungen“

Grundlegende „Nachbesserungen“ forderte Peter Weinelt, der Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW), der gesetzlichen Vertretung der Gasbranche. Ihm zufolge ist das Quotenmodell „ungeeignet, um den Marktanteil an grünem Gas rasch zu erhöhen“, und damit grundsätzlich verfehlt. Weinelt wünscht stattdessen die Förderung der Grüngas-Erzeugung mittels eines Marktprämienmodells nach dem Vorbild der Ökostromförderung.

Überdies wäre es Weinelt zufolge sinnvoll, auch importierte „grüne“ Gase auf die von den Versorgern zu erfüllenden Quoten anzurechnen. Der Grund: Da zurzeit lediglich 14 Biogasanlagen Gas in ein öffentliches Netz einspeisen, „ist zu befürchten, dass mangels ausreichenden Angebots die Quote von Anfang an verfehlt wird.“ In der Folge seien Ausgleichszahlungen unausweichlich. Dies aber bedeute für die Versorger und damit in letzter Konsequenz für die Haushalte und das Kleingewerbe bis 2030 eine Belastung von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro.

Mittwoch, 21.02.2024, 15:50 Uhr
Klaus Fischer

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