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Energie & Management > Wärmenetz - Wem gehört das Stuttgarter Fernwärmenetz?
Quelle: Shutterstock / guentermanaus
Wärmenetz

Wem gehört das Stuttgarter Fernwärmenetz?

Die Stadt Stuttgart und der Energieversorger EnBW streiten sich um das Eigentum am Fernwärmenetz für rund 25 000 Haushalte. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof.
(dpa) − Im jahrelangen Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart ist nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Kartellsenat verhandelt am 11. Juli darüber, ob die Landeshauptstadt Eigentum an dem vom Energieversorger EnBW ausgebauten Netz beanspruchen kann − und wenn nicht, ob Stuttgart verlangen kann, dass die Anlagen beseitigt werden. Hintergrund der Klage ist, dass ein ursprünglich 1994 geschlossener Vertrag für die Verlegung der Fernwärmeanlagen und den Betrieb des Netzes im Jahr 2013 ausgelaufen ist und nie erneuert wurde.

In dieser Zeit hatte die EnBW das Fernwärmenetz auf 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf Grundstücken der Landeshauptstadt. Der Gemeinderat hatte 2016 beschlossen, Eigentum und Betrieb des Netzes frühestmöglich selbst übernehmen zu wollen und die EnBW auf entweder Überlassung oder aber Rückbau der Anlagen verklagt. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Stadt auf Herausgabe der Anlagen abgewiesen. Gleichzeitig verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die EnBW im Jahr 2020 dazu, die Anlagen zurückzubauen. Eine Klage der EnBW wiederum, die einen neuen Vertrag mit der Stadt zur Wegenutzung erzwingen wollte, wurde abgewiesen.

Die EnBW hatte seinerzeit mit Unverständnis reagiert. "Denn die Vorstellung, ein voll funktionsfähiges Fernwärmenetz zurückzubauen, dürfte vor allem für unsere 25 000 Haushaltskunden und die 1.300 angeschlossenen Firmen absurd sein." Ob ein Urteil des BGH noch am 11. Juli fällt, ist offen.

Montag, 10.07.2023, 18:07 Uhr
dpa
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Wem gehört das Stuttgarter Fernwärmenetz?
Die Stadt Stuttgart und der Energieversorger EnBW streiten sich um das Eigentum am Fernwärmenetz für rund 25 000 Haushalte. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof.
(dpa) − Im jahrelangen Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart ist nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Kartellsenat verhandelt am 11. Juli darüber, ob die Landeshauptstadt Eigentum an dem vom Energieversorger EnBW ausgebauten Netz beanspruchen kann − und wenn nicht, ob Stuttgart verlangen kann, dass die Anlagen beseitigt werden. Hintergrund der Klage ist, dass ein ursprünglich 1994 geschlossener Vertrag für die Verlegung der Fernwärmeanlagen und den Betrieb des Netzes im Jahr 2013 ausgelaufen ist und nie erneuert wurde.

In dieser Zeit hatte die EnBW das Fernwärmenetz auf 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf Grundstücken der Landeshauptstadt. Der Gemeinderat hatte 2016 beschlossen, Eigentum und Betrieb des Netzes frühestmöglich selbst übernehmen zu wollen und die EnBW auf entweder Überlassung oder aber Rückbau der Anlagen verklagt. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Stadt auf Herausgabe der Anlagen abgewiesen. Gleichzeitig verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die EnBW im Jahr 2020 dazu, die Anlagen zurückzubauen. Eine Klage der EnBW wiederum, die einen neuen Vertrag mit der Stadt zur Wegenutzung erzwingen wollte, wurde abgewiesen.

Die EnBW hatte seinerzeit mit Unverständnis reagiert. "Denn die Vorstellung, ein voll funktionsfähiges Fernwärmenetz zurückzubauen, dürfte vor allem für unsere 25 000 Haushaltskunden und die 1.300 angeschlossenen Firmen absurd sein." Ob ein Urteil des BGH noch am 11. Juli fällt, ist offen.

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