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Der Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 geht voran. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat den Bau in deutschen Gewässern genehmigt. Klagen hatten den Weiterbau verzögert.
Auf einem zwei Kilometer langen Teilstück im deutschen Gewässer darf die Leitung für den Weiterbau der Nord Stream 2 auf dem Meeresboden abgelegt werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 17. Mai die sofortige Vollziehung einer umstrittenen Genehmigung vom 14. Januar angeordnet. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesamtes hervor.
Mit dieser Entscheidung reagiert das BSH auf Klagen von Naturschutzverbänden. So waren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland im Januar gegen die Genehmigung vom Januar für den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern vor Gericht gezogen. Sie hatten auf den Schutz rastender Vögel im Vogelschutzgebiet verwiesen. Wie das BSH nun erläutert bestehe durch die aufschiebende Wirkung bis Ende Mai kein Baurecht. Von Ende Mai bis Ende September greife dann eine Genehmigung aus dem Jahr 2018, dann gäbe es keine empfindlichen Rastvögel in der deutschen Ostsee.
Derzeit baut die Nord Stream 2 AG laut BSH noch in dänischen Gewässern, die Arbeiten dort würden sich dort jedoch dem Ende zuneigen. In deutschen Gewässern fehlen den Angaben zufolge 13,9 Kilometer des einen Strangs und 16,8 Kilometer des zweiten Strangs. 95 % der insgesamt rund 1.200 Kilometer langen Pipeline von Russland nach Deutschland sind bereits fertiggestellt.
Weitere rechtliche Schritte angekündigt
Die DUH zeigte sich überrascht von der Anordnung des BSH und hat bereits weitere rechtliche Schritte in Aussicht gestellt. "Gegen jede klimapolitische Vernunft hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Weiterbau des größten fossilen Projekts Europas ermöglicht", erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Dieser Beschluss des Bundesamtes verstoße "gegen Geist und Wortlaut des historischen Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichtes". Für den Verband ist es "völlig offensichtlich, dass Bau und Betrieb von Nord Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar sind".
Müller-Kraenner kritisiert, dass eine Neubewertung des fossilen Mega-Projektes Nord Stream 2 im Lichte des Verfassungsgerichtsurteiles nicht vorgenommen worden sei. "Wir werden nun beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragen, dass die aufschiebende Wirkung unserer Klage wiederhergestellt wird. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Weiterbau dieses fossilen Mega-Projekts zu stoppen."
Montag, 17.05.2021, 16:06 Uhr
Davina Spohn
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