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Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Wasserstoffnetz im Bundestagsausschuss
Quelle: E&M
Energiewirtschaftsgesetz

Wasserstoffnetz im Bundestagsausschuss

In einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ging es um die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Experten forderten sichere Investitionsbedingungen.
Zur geplanten 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hörte der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 21. Februar Fachleute. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einen Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Diese soll einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglichen. Dieser sei Voraussetzung zum Klimaschutz durch den Ersatz von fossilen Brennstoffe mit klimaneutral erzeugtem Wasserstoff.

Insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen soll Wasserstoff eine Lösung sein, insbesondere wenn keine andere energie- und kosteneffiziente Alternative wie erneuerbarer Strom möglich ist. Dafür soll laut Gesetzentwurf auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufgebaut werden, um das Know-how und das Fachkräftepotential nutzen zu können.

Alle Gasnetze gemeinsam planen

Aufbauend auf dem geplanten Wasserstoff-Kernnetz als erste Stufe enthält der vorliegende Gesetzentwurf die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes Wasserstoffnetz aufzubauen.

Hierzu soll zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. Der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff werde ab 2025 etabliert und turnusmäßig alle zwei Jahre erstellt, heißt es.

Experten für bessere Investitionssicherheit

In der Anhörung forderte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Chancen und Risiken für Kapitalgeber in eine Balance zu bringen. Nur dann würden die nötigen Investitionen erfolgen, so die Vertreterin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kombiniert die bewährte Finanzierung der Infrastruktur über Netzentgelte mit einer temporären staatlichen Absicherung“, lobte Andreae. So könnten die Stärken beider Systematiken nutzbar werden.

Allerdings seien noch Anpassungen notwendig, um das Modell attraktiv genug für Anteilseigner und Investoren zu machen, schränkte Andreae ein. Die hohen Risiken der Hochlaufphase müssten „auf ein marktverträgliches Maß“ reduziert und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen geschaffen werden. „Es ist nicht vermittelbar, dass im Vergleich zu Stromnetzinvestitionen den Wasserstoffkernnetzbetreibern höhere Risiken zugemutet werden und trotzdem eine geringere Rendite zugestanden wird“, sagte sie.

Auch Verteilnetze einbeziehen

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte, dass die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Methan koordiniert erfolgen soll. „Auch die Verteilnetzbetreiber benötigen verlässliche Regelungen“, erinnerte er. Deshalb müssten auch sie von Anfang an in der Gesetzgebung berücksichtigt und eingebunden werden, damit sie die bestehende Infrastruktur für Wasserstoff umbauen und bei Bedarf gegebenenfalls für eine Flächenversorgung bereitstehen können.

Die Absicherung des privatwirtschaftlichen Netzaufbaus durch ein Amortisationskonto und gedeckelte, bundesweit einheitliche Netzentgelte müsse vergleichbar auch für die Verteilnetzbetreiber gelten, forderte Liebing. Ebenso müssten wasserstofffähige KWK-Anlagen Beachtung finden, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten werden, forderte Andreae weiter. Die im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen H2-Ready-Kraftwerke und weitere Bedarfe an klimaneutralen gesicherten Stromerzeugungskapazitäten müssten berücksichtigt werden, erinnerten die Branchenvertreter.

Für den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) forderte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke, die Gasverteilnetzbetreiber besser an den Planungsprozessen zu beteiligen. Ihre Gasnetzgebietstransformationspläne müssten in die Planung der Fernleitungsnetzbetreiber zwingend mit einbezogen werden, um einen reibungslosen Umstellungsprozess zu ermöglichen und die lokalen Wasserstoffbedarfe korrekt zu erfassen. Für bessere Finanzierungsbedingungen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes unterstütze der DVGW die Vorschläge des Bundesrates, die etwa eine Senkung des Selbstbehaltes der Kernnetzbetreiber vorsehen.

Mittwoch, 21.02.2024, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Wasserstoffnetz im Bundestagsausschuss
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Wasserstoffnetz im Bundestagsausschuss
In einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ging es um die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Experten forderten sichere Investitionsbedingungen.
Zur geplanten 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hörte der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 21. Februar Fachleute. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einen Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Diese soll einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglichen. Dieser sei Voraussetzung zum Klimaschutz durch den Ersatz von fossilen Brennstoffe mit klimaneutral erzeugtem Wasserstoff.

Insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen soll Wasserstoff eine Lösung sein, insbesondere wenn keine andere energie- und kosteneffiziente Alternative wie erneuerbarer Strom möglich ist. Dafür soll laut Gesetzentwurf auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufgebaut werden, um das Know-how und das Fachkräftepotential nutzen zu können.

Alle Gasnetze gemeinsam planen

Aufbauend auf dem geplanten Wasserstoff-Kernnetz als erste Stufe enthält der vorliegende Gesetzentwurf die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes Wasserstoffnetz aufzubauen.

Hierzu soll zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. Der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff werde ab 2025 etabliert und turnusmäßig alle zwei Jahre erstellt, heißt es.

Experten für bessere Investitionssicherheit

In der Anhörung forderte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Chancen und Risiken für Kapitalgeber in eine Balance zu bringen. Nur dann würden die nötigen Investitionen erfolgen, so die Vertreterin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kombiniert die bewährte Finanzierung der Infrastruktur über Netzentgelte mit einer temporären staatlichen Absicherung“, lobte Andreae. So könnten die Stärken beider Systematiken nutzbar werden.

Allerdings seien noch Anpassungen notwendig, um das Modell attraktiv genug für Anteilseigner und Investoren zu machen, schränkte Andreae ein. Die hohen Risiken der Hochlaufphase müssten „auf ein marktverträgliches Maß“ reduziert und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen geschaffen werden. „Es ist nicht vermittelbar, dass im Vergleich zu Stromnetzinvestitionen den Wasserstoffkernnetzbetreibern höhere Risiken zugemutet werden und trotzdem eine geringere Rendite zugestanden wird“, sagte sie.

Auch Verteilnetze einbeziehen

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte, dass die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Methan koordiniert erfolgen soll. „Auch die Verteilnetzbetreiber benötigen verlässliche Regelungen“, erinnerte er. Deshalb müssten auch sie von Anfang an in der Gesetzgebung berücksichtigt und eingebunden werden, damit sie die bestehende Infrastruktur für Wasserstoff umbauen und bei Bedarf gegebenenfalls für eine Flächenversorgung bereitstehen können.

Die Absicherung des privatwirtschaftlichen Netzaufbaus durch ein Amortisationskonto und gedeckelte, bundesweit einheitliche Netzentgelte müsse vergleichbar auch für die Verteilnetzbetreiber gelten, forderte Liebing. Ebenso müssten wasserstofffähige KWK-Anlagen Beachtung finden, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten werden, forderte Andreae weiter. Die im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen H2-Ready-Kraftwerke und weitere Bedarfe an klimaneutralen gesicherten Stromerzeugungskapazitäten müssten berücksichtigt werden, erinnerten die Branchenvertreter.

Für den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) forderte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke, die Gasverteilnetzbetreiber besser an den Planungsprozessen zu beteiligen. Ihre Gasnetzgebietstransformationspläne müssten in die Planung der Fernleitungsnetzbetreiber zwingend mit einbezogen werden, um einen reibungslosen Umstellungsprozess zu ermöglichen und die lokalen Wasserstoffbedarfe korrekt zu erfassen. Für bessere Finanzierungsbedingungen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes unterstütze der DVGW die Vorschläge des Bundesrates, die etwa eine Senkung des Selbstbehaltes der Kernnetzbetreiber vorsehen.

Mittwoch, 21.02.2024, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen

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