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Energie & Management > Wasserstoff - Wasserstoff-Regulierung ist durchs Kabinett
Quelle: Shutterstock/Alexander Limbach
Wasserstoff

Wasserstoff-Regulierung ist durchs Kabinett

Die Bundesregierung hat den Entwurf der Wasserstoffnetzentgeltverordnung beschlossen. Sie bildet die Grundlage für eine optionale Kontrolle der Kostenabwälzung auf die künftigen Nutzer.
Das Bundeskabinett hat am 22. September den Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWi) für eine Wasserstoffnetzentgeltverordnung ("Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen") verabschiedet und dem Bundesrat als endgültiger Instanz zugeleitet.

Aus einer BMWi-Mitteilung geht hervor, dass die künftige Verordnung den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Kostenwälzung von Wasserstoffleitungen auf die Nutzerinnen bildet. Dies aber nur dann, wenn die jeweilige Netzbetreiberin aktiv und endgültig dafür optiert. Daneben wird auch ein regulierungsfreier Betrieb von Wasserstoffleitungen erlaubt sein. Damit entsteht ein drittes Modell neben der zwingenden Regulierung der Strom- und Erdgasnetze und dem regulierungsfernen Betrieb der Ölpipelines.

Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung soll die bisherige "Einstiegsregulierung" vervollständigen, die ebenfalls in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen worden war. Das neue Recht trifft Aussagen dazu, welche Kosten in den regulierten Nutzungsentgelten auf die Nutzer abgewälzt werden dürfen.

Es definiert aber nur Grundsätze zur Entgeltbildung und macht dazu keine konkreten Vorgaben, heißt es in der Begründung, damit die Betreiberinnen einerseits flexibel handeln können, sich andererseits an einem verlässlichen Rahmen orientieren können. Verlässlichkeit sei nicht zuletzt wichtig bei der Frage, welche Förderchancen Leitungsprojekte im Rahmen des EU-Programms "IPCEI Wasserstoff" haben. Auch wird definiert, wie die Fördergelder in der Entgeltkalkulation von den Kosten abzuziehen sind.

Die Regulierung soll den Markthochlauf von Wasserstoff auf der Wertschöpfungsstufe des Transports flankieren. Wasserstoff spiele für das nationale Klimaziel, 2045 per Saldo treibhausgasneutral zu sein, "aufgrund seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten eine besondere Rolle", so das BMWi. Auch dessen Pipelines würden natürliche Monopole, auf denen keine ineffizienten Kosten und Monopolrenditen lasten dürften.

Gleichzeitig regelt die Verordnung auch die Kosten der Umstellung von Gasnetzen auf 100 % Wasserstoff. Um diese Kosten aus der Gasnetzregulierung herauszurechnen, wird insoweit auch die Anreizregulierungsverordnung geändert.

Das BMWi hat den Wortlaut des Entwurfs samt Begründung und Erläuterungen auf seiner Website veröffentlicht.

Mittwoch, 22.09.2021, 15:28 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Shutterstock/Alexander Limbach
Wasserstoff
Wasserstoff-Regulierung ist durchs Kabinett
Die Bundesregierung hat den Entwurf der Wasserstoffnetzentgeltverordnung beschlossen. Sie bildet die Grundlage für eine optionale Kontrolle der Kostenabwälzung auf die künftigen Nutzer.
Das Bundeskabinett hat am 22. September den Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWi) für eine Wasserstoffnetzentgeltverordnung ("Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen") verabschiedet und dem Bundesrat als endgültiger Instanz zugeleitet.

Aus einer BMWi-Mitteilung geht hervor, dass die künftige Verordnung den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Kostenwälzung von Wasserstoffleitungen auf die Nutzerinnen bildet. Dies aber nur dann, wenn die jeweilige Netzbetreiberin aktiv und endgültig dafür optiert. Daneben wird auch ein regulierungsfreier Betrieb von Wasserstoffleitungen erlaubt sein. Damit entsteht ein drittes Modell neben der zwingenden Regulierung der Strom- und Erdgasnetze und dem regulierungsfernen Betrieb der Ölpipelines.

Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung soll die bisherige "Einstiegsregulierung" vervollständigen, die ebenfalls in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen worden war. Das neue Recht trifft Aussagen dazu, welche Kosten in den regulierten Nutzungsentgelten auf die Nutzer abgewälzt werden dürfen.

Es definiert aber nur Grundsätze zur Entgeltbildung und macht dazu keine konkreten Vorgaben, heißt es in der Begründung, damit die Betreiberinnen einerseits flexibel handeln können, sich andererseits an einem verlässlichen Rahmen orientieren können. Verlässlichkeit sei nicht zuletzt wichtig bei der Frage, welche Förderchancen Leitungsprojekte im Rahmen des EU-Programms "IPCEI Wasserstoff" haben. Auch wird definiert, wie die Fördergelder in der Entgeltkalkulation von den Kosten abzuziehen sind.

Die Regulierung soll den Markthochlauf von Wasserstoff auf der Wertschöpfungsstufe des Transports flankieren. Wasserstoff spiele für das nationale Klimaziel, 2045 per Saldo treibhausgasneutral zu sein, "aufgrund seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten eine besondere Rolle", so das BMWi. Auch dessen Pipelines würden natürliche Monopole, auf denen keine ineffizienten Kosten und Monopolrenditen lasten dürften.

Gleichzeitig regelt die Verordnung auch die Kosten der Umstellung von Gasnetzen auf 100 % Wasserstoff. Um diese Kosten aus der Gasnetzregulierung herauszurechnen, wird insoweit auch die Anreizregulierungsverordnung geändert.

Das BMWi hat den Wortlaut des Entwurfs samt Begründung und Erläuterungen auf seiner Website veröffentlicht.

Mittwoch, 22.09.2021, 15:28 Uhr
Georg Eble

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