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Energie & Management > Wärmenetz - Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung in der Kritik
Quelle: Shutterstock / Richard Bradford
Wärmenetz

Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung in der Kritik

Der zweite Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz liegt den Verbänden vor. Diese bewerten ihn als Verbesserung zum ersten, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung.
Die Bundesregierung hatte den betroffenen Verbänden den Referentenentwurf zum "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) vorgelegt. Allerdings bekamen sie erneut nur drei Tage Zeit dafür, wie sie kritisierten. Am 27. Juli waren die Stellungnahmen fällig. Es gebe Verbesserungen zum ersten Entwurf, aber noch immer viele ungeklärte Fragen, so die Meinung der Verbände.

Teil des WPG soll auch ein verpflichtendes Wärmenetzregister sein, in Anlehnung an das Marktstammdatenregister für Kraftwerke. Die Bundesregierung sieht die Datenlage als "aktuell unzureichend" an. Dies sei eine Voraussetzung für die angestrebten Klimaschutzeffekte aus der Wärmeplanung. Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) nannte kommunale Wärmepläne ein ideales Instrument, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Er kritisierte aber die weiterhin überbordende Regulierung und die ungeklärte Finanzierung der Vorgaben.

Fristverkürzung abgelehnt

Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: "Was wir benötigen, sind realistische Vorgaben, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern vor Ort umgesetzt werden können." Der überarbeitete Referentenentwurf zeige, dass die Kritik in wichtigen Punkten aufgegriffen wurde und das federführende Bauministerium um pragmatischere und flexiblere Lösungen bemüht ist. Positiv seien die flexibleren Dekarbonisierungsvorgaben für die Wärmenetzbetreiber sowie die Erweiterung der Kategorien für Wärmeversorgungsgebiete und die Anrechenbarkeit von Wärme aus thermischer Abfallbehandlung.

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne erhöhten in unnötiger Weise den Zeitdruck auf die Kommunen, kritisierte der VKU zugleich. "Wir werben nachdrücklich für eine Verlängerung um jeweils 6 Monate bis zum Jahresende, also 31. Dezember 2026 (für Kommunen größer als 100.000 Einwohner), beziehungsweise 31. Dezember 2028 (Kommunen kleiner als 100.000 Einwohner), wie es ursprünglich vorgesehen war", so Liebing.

Mehr Geld und Datenschutz als Voraussetzung sichern

Es sei wichtig, auch in ländlichen Regionen auf klimaneutrales Heizen umzustellen und dafür auch kleinere Städte und Gemeinden zu einer Wärmeplanung zu verpflichten. Dazu müssten aber alle Möglichkeiten der Vereinfachung genutzt werden, auch wegen der eingeschränkter Kapazitäten von Planungsbüros. Außerdem müsse der Bund die vollständige Kostenerstattung für die Planerstellung, das einzusetzende Personal und notwendige Ressourcen sichern sowie die Fortschreibung der Pläne gewährleisten.

Für den Ausbau der Wärmenetze seien mindestens drei Milliarden Euro an Fördermitteln pro Jahr nötig, forderte Liebing: "Wir fordern einen gesetzlichen Förderanspruch für Maßnahmen zum Aus- und Umbau von Wärmenetzen." Zudem müsse der Datenschutz gewährleistet werden zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen zu Kritischen Infrastrukturen, insbesondere wenn eine Beauftragung von Dritten erfolgt.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat den Gesetzentwurf studiert. Präsidentin Simone Peter kritisierte die Minderung des vorgeschriebenen Anteils Erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen von 50 Prozent auf 30 Prozent bis 2030. "Angesichts der andauernden und eklatanten Zielverfehlung braucht der Wärmesektor Verbindlichkeit und Ambition", sagte sie.

Zudem müsse von der geplanten Diskriminierung der Biomasse Abstand genommen werden. "Das Wärmeplanungsgesetz sollte den Vorgaben im GEG entsprechen und die gesamte Erneuerbare-Technologien-Vielfalt berücksichtigen", so Peter. Der Biomassedeckel sei daher zu streichen und die bestehende Biogaserzeugung als Potenzial für grünes Methan zu berücksichtigen.

Donnerstag, 27.07.2023, 16:28 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärmenetz - Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung in der Kritik
Quelle: Shutterstock / Richard Bradford
Wärmenetz
Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung in der Kritik
Der zweite Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz liegt den Verbänden vor. Diese bewerten ihn als Verbesserung zum ersten, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung.
Die Bundesregierung hatte den betroffenen Verbänden den Referentenentwurf zum "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) vorgelegt. Allerdings bekamen sie erneut nur drei Tage Zeit dafür, wie sie kritisierten. Am 27. Juli waren die Stellungnahmen fällig. Es gebe Verbesserungen zum ersten Entwurf, aber noch immer viele ungeklärte Fragen, so die Meinung der Verbände.

Teil des WPG soll auch ein verpflichtendes Wärmenetzregister sein, in Anlehnung an das Marktstammdatenregister für Kraftwerke. Die Bundesregierung sieht die Datenlage als "aktuell unzureichend" an. Dies sei eine Voraussetzung für die angestrebten Klimaschutzeffekte aus der Wärmeplanung. Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) nannte kommunale Wärmepläne ein ideales Instrument, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Er kritisierte aber die weiterhin überbordende Regulierung und die ungeklärte Finanzierung der Vorgaben.

Fristverkürzung abgelehnt

Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: "Was wir benötigen, sind realistische Vorgaben, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern vor Ort umgesetzt werden können." Der überarbeitete Referentenentwurf zeige, dass die Kritik in wichtigen Punkten aufgegriffen wurde und das federführende Bauministerium um pragmatischere und flexiblere Lösungen bemüht ist. Positiv seien die flexibleren Dekarbonisierungsvorgaben für die Wärmenetzbetreiber sowie die Erweiterung der Kategorien für Wärmeversorgungsgebiete und die Anrechenbarkeit von Wärme aus thermischer Abfallbehandlung.

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne erhöhten in unnötiger Weise den Zeitdruck auf die Kommunen, kritisierte der VKU zugleich. "Wir werben nachdrücklich für eine Verlängerung um jeweils 6 Monate bis zum Jahresende, also 31. Dezember 2026 (für Kommunen größer als 100.000 Einwohner), beziehungsweise 31. Dezember 2028 (Kommunen kleiner als 100.000 Einwohner), wie es ursprünglich vorgesehen war", so Liebing.

Mehr Geld und Datenschutz als Voraussetzung sichern

Es sei wichtig, auch in ländlichen Regionen auf klimaneutrales Heizen umzustellen und dafür auch kleinere Städte und Gemeinden zu einer Wärmeplanung zu verpflichten. Dazu müssten aber alle Möglichkeiten der Vereinfachung genutzt werden, auch wegen der eingeschränkter Kapazitäten von Planungsbüros. Außerdem müsse der Bund die vollständige Kostenerstattung für die Planerstellung, das einzusetzende Personal und notwendige Ressourcen sichern sowie die Fortschreibung der Pläne gewährleisten.

Für den Ausbau der Wärmenetze seien mindestens drei Milliarden Euro an Fördermitteln pro Jahr nötig, forderte Liebing: "Wir fordern einen gesetzlichen Förderanspruch für Maßnahmen zum Aus- und Umbau von Wärmenetzen." Zudem müsse der Datenschutz gewährleistet werden zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen zu Kritischen Infrastrukturen, insbesondere wenn eine Beauftragung von Dritten erfolgt.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat den Gesetzentwurf studiert. Präsidentin Simone Peter kritisierte die Minderung des vorgeschriebenen Anteils Erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen von 50 Prozent auf 30 Prozent bis 2030. "Angesichts der andauernden und eklatanten Zielverfehlung braucht der Wärmesektor Verbindlichkeit und Ambition", sagte sie.

Zudem müsse von der geplanten Diskriminierung der Biomasse Abstand genommen werden. "Das Wärmeplanungsgesetz sollte den Vorgaben im GEG entsprechen und die gesamte Erneuerbare-Technologien-Vielfalt berücksichtigen", so Peter. Der Biomassedeckel sei daher zu streichen und die bestehende Biogaserzeugung als Potenzial für grünes Methan zu berücksichtigen.

Donnerstag, 27.07.2023, 16:28 Uhr
Susanne Harmsen

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