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Energie & Management > Österreich - Vorhalten strategischer Gasreserve in Österreich wird verlängert
Quelle: E&M / Meyer-Tien
Österreich

Vorhalten strategischer Gasreserve in Österreich wird verlängert

Laut Beschluss des Wirtschaftsausschusses des Parlaments wird die Reserve von 20 Milliarden kWh bis Ende September 2026 verfügbar sein. Der Beschluss im Plenum ist sichergestellt.
Am 10. Oktober beschloss der Wirtschaftsausschuss des Bundesparlaments die Verlängerung des Vorhaltens der sogenannten „strategischen Gasreserve“ der Republik Österreich um ein Jahr bis einschließlich 30. September 2026. Laut dem Antrag der Koalitionsparteien, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Grünen, dient die Reserve „der längerfristigen Aufrechterhaltung von hohen Gasspeicherständen in Österreich. Darüber hinaus ist es aus wirtschaftlicher Sicht geboten, bereits jetzt Rechtssicherheit zur Buchung der für die strategische Gasreserve notwendigen Speicherkapazitäten für den Zeitraum nach 2025 zu schaffen.“ Für den Antrag stimmten auch die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ). Damit ist die Beschlussfassung im Plenum mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit sichergestellt. Die nächste Plenarsitzung ist für den 18. bis inklusive 20. Oktober anberaumt, die Tagesordnung steht noch nicht fest.

Die Reserve umfasst 20 Milliarden kWh, die in Österreich sowie im angrenzenden Ausland eingespeichert sind. Nach Angaben der Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) stammen etwa 8,5 Milliarden kWh aus „aus nicht-russischen Quellen.“ Im Auftrag und auf Rechnung des Bundes beschaffte die eigens eingerichtete AGGM-Tochterfirma Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM) im vergangenen Jahr das Gas und buchte die für seine Lagerung notwendigen Speichervolumina. Die strategische Gasreserve würde rechnerisch ausreichen, um knapp ein Viertel des österreichischen Jahresbedarfs von rund 90 Milliarden kWh zu decken.

Neue Pflichten für Strom- und Gasversorger

Überdies beschlossen ÖVP, Grüne und SPÖ in der Ausschusssitzung eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Sie sieht vor, dass Stromversorger, die Gaskraftwerke mit einer Mindestleistung von jeweils 50 MW besitzen, ausreichende Gasreserven vorhalten müssen, um ihre Anlagen 45 Tage lang betreiben zu können. Dieser Zeitraum verkürzt sich auf 30 Tage, wenn das Gas nachweislich aus Quellen außerhalb Russlands stammt. Der Nachweis hat gegenüber der Regulierungsbehörde E-Control „durch geeignete Unterlagen“ zu erfolgen. Laut den – rechtlich allerdings bedeutungslosen – Erläuterungen zu dem Antrag gilt der Nachweis jedenfalls als erbracht, wenn das Gas im Zuge der gemeinsamen Beschaffung der EU laut der Verordnung (EU) 2022/2576 eingekauft wurde.

Eine Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes wiederum verpflichtet Gaslieferanten zum Einspeichern genügender Reserven für eine Versorgung ihrer Kunden über 45 Tage hinweg. Auch diesbezüglich verkürzt sich der Zeitraum auf 30 Tage, wenn das Gas nicht aus Russland stammt.

Ebenfalls beschlossen wurden erweiterte Informationspflichten für Gasversorger. Sie müssen laut einer Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG) der E-Control die Einführung neuer Standardprodukte sowie allfällige Änderungen hinsichtlich bestehender Standardprodukte „unverzüglich“ melden und „erforderlichenfalls umgehend aktualisieren.“ Dies hat in der von der E-Control vorgegebenen Form „für die Eingabe in den Tarifkalkulator“ der Behörde zu erfolgen. Der Tarifkalkulator ist eine Online-Plattform, auf der die Kunden die Angebote der Strom- und Gasversorger vergleichen können. Ferner hat jeder Versorger seine Kunden einmal jährlich mittels persönlichem Schreiben über die Möglichkeit des Wechsels ihres Gaslieferanten zu informieren. Hat der Versorger während des abgelaufenen Vertragsjahres ein günstigeres Standardprodukt entwickelt, ist dieses, falls es noch verfügbar ist, den Kunden im Zuge der Information anzubieten.

Mittwoch, 11.10.2023, 16:40 Uhr
Klaus Fischer
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Quelle: E&M / Meyer-Tien
Österreich
Vorhalten strategischer Gasreserve in Österreich wird verlängert
Laut Beschluss des Wirtschaftsausschusses des Parlaments wird die Reserve von 20 Milliarden kWh bis Ende September 2026 verfügbar sein. Der Beschluss im Plenum ist sichergestellt.
Am 10. Oktober beschloss der Wirtschaftsausschuss des Bundesparlaments die Verlängerung des Vorhaltens der sogenannten „strategischen Gasreserve“ der Republik Österreich um ein Jahr bis einschließlich 30. September 2026. Laut dem Antrag der Koalitionsparteien, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Grünen, dient die Reserve „der längerfristigen Aufrechterhaltung von hohen Gasspeicherständen in Österreich. Darüber hinaus ist es aus wirtschaftlicher Sicht geboten, bereits jetzt Rechtssicherheit zur Buchung der für die strategische Gasreserve notwendigen Speicherkapazitäten für den Zeitraum nach 2025 zu schaffen.“ Für den Antrag stimmten auch die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ). Damit ist die Beschlussfassung im Plenum mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit sichergestellt. Die nächste Plenarsitzung ist für den 18. bis inklusive 20. Oktober anberaumt, die Tagesordnung steht noch nicht fest.

Die Reserve umfasst 20 Milliarden kWh, die in Österreich sowie im angrenzenden Ausland eingespeichert sind. Nach Angaben der Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) stammen etwa 8,5 Milliarden kWh aus „aus nicht-russischen Quellen.“ Im Auftrag und auf Rechnung des Bundes beschaffte die eigens eingerichtete AGGM-Tochterfirma Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM) im vergangenen Jahr das Gas und buchte die für seine Lagerung notwendigen Speichervolumina. Die strategische Gasreserve würde rechnerisch ausreichen, um knapp ein Viertel des österreichischen Jahresbedarfs von rund 90 Milliarden kWh zu decken.

Neue Pflichten für Strom- und Gasversorger

Überdies beschlossen ÖVP, Grüne und SPÖ in der Ausschusssitzung eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Sie sieht vor, dass Stromversorger, die Gaskraftwerke mit einer Mindestleistung von jeweils 50 MW besitzen, ausreichende Gasreserven vorhalten müssen, um ihre Anlagen 45 Tage lang betreiben zu können. Dieser Zeitraum verkürzt sich auf 30 Tage, wenn das Gas nachweislich aus Quellen außerhalb Russlands stammt. Der Nachweis hat gegenüber der Regulierungsbehörde E-Control „durch geeignete Unterlagen“ zu erfolgen. Laut den – rechtlich allerdings bedeutungslosen – Erläuterungen zu dem Antrag gilt der Nachweis jedenfalls als erbracht, wenn das Gas im Zuge der gemeinsamen Beschaffung der EU laut der Verordnung (EU) 2022/2576 eingekauft wurde.

Eine Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes wiederum verpflichtet Gaslieferanten zum Einspeichern genügender Reserven für eine Versorgung ihrer Kunden über 45 Tage hinweg. Auch diesbezüglich verkürzt sich der Zeitraum auf 30 Tage, wenn das Gas nicht aus Russland stammt.

Ebenfalls beschlossen wurden erweiterte Informationspflichten für Gasversorger. Sie müssen laut einer Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG) der E-Control die Einführung neuer Standardprodukte sowie allfällige Änderungen hinsichtlich bestehender Standardprodukte „unverzüglich“ melden und „erforderlichenfalls umgehend aktualisieren.“ Dies hat in der von der E-Control vorgegebenen Form „für die Eingabe in den Tarifkalkulator“ der Behörde zu erfolgen. Der Tarifkalkulator ist eine Online-Plattform, auf der die Kunden die Angebote der Strom- und Gasversorger vergleichen können. Ferner hat jeder Versorger seine Kunden einmal jährlich mittels persönlichem Schreiben über die Möglichkeit des Wechsels ihres Gaslieferanten zu informieren. Hat der Versorger während des abgelaufenen Vertragsjahres ein günstigeres Standardprodukt entwickelt, ist dieses, falls es noch verfügbar ist, den Kunden im Zuge der Information anzubieten.

Mittwoch, 11.10.2023, 16:40 Uhr
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