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Energie & Management > Wirtschaft - VKU fordert finanzielle Hilfe nach BMP-Greengas-Pleite
Quelle: Pixabay / Photo Mix
Wirtschaft

VKU fordert finanzielle Hilfe nach BMP-Greengas-Pleite

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt eine befristete Ausnahmeregelung vor, um von der BMP-Greengas-Pleite betroffenen Unternehmen zu helfen.
Nach der Insolvenz des deutschen Biogashändlers BMP Greengas schlägt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine befristete Ausnahmeregelung zum vorübergehenden Einsatz von fossilem Erdgas − anstelle von Biomethangas − bei der Strom- und Wärmeerzeugung vor. Durch den Ausfall der von BMP Greengas vertraglich zugesagten Biomethan-Lieferungen „droht zahlreichen Betreibern von Blockheizkraftwerken eine wirtschaftliche Notsituation“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am 5. September in Berlin.

Der VKU schlägt eine Ergänzung des Paragraphen 25 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. „Um weitergehende wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und um dauerhafte Stilllegungen dieser betroffenen EEG-Anlagen zu vermeiden, muss den Anlagenbetreibern zugestanden werden, vorübergehend fossiles Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung einzusetzen“, sagte Liebing. Die Förderfähigkeit nach dem EEG solle in diesem Fall erhalten bleiben. Durch eine Gesetzesergänzung könnten die negativen Folgen der BMP-Greengas-Pleite bei den Kunden und damit für die Wärmewende abgefedert werden.

Die Pleite des größten Biomethan-Händlers BMP Greengas macht Stadtwerken schwer zu schaffen und bewirkt womöglich größere Verschiebungen in der Verwendung des erneuerbaren Gases auf Erdgasqualität. Das legen auch eine vom Stadtwerke-Effizienznetzwerk Asew organisierte Umfrage und die Ergebnisse eines zweiten Erfahrungsaustauschs am 25. August nahe (wir berichteten). 

Mehr als 200 Millionen Euro Schadensrisiko

Demnach hat BMP Greengas zwölfen der 16 an der Asew-Umfrage teilnehmenden Stadtwerke den Liefervertrag gekündigt, nachdem sie einen Änderungsvertrag mit geringeren Mengen, aber höheren kWh-Preisen zurückgewiesen haben. Bei den meisten von ihnen hat der Biomethan-Händler die Lieferungen ganz eingestellt. Drei Viertel der davon betroffenen Stadtwerken hätten die weggefallenen Biomethan-Mengen anderweitig nach eigenem Bekunden nur zu unwirtschaftlich hohen Preisen nachbeschaffen können. Die Hälfte hat generell nicht mehr nachbeschafft.
 

Mindestens 200 Millionen Euro Schadensrisiko stehen nach Ansicht des VKU bei rund 50 Stadtwerken im Raum. Auch die bisherige Zurückhaltung der EnBW Energie Baden-Württemberg − dem Mutterkonzern von BMP Greengas − und dem EnBW-Hauptaktionär −dem Land Baden-Württemberg − stoße bei den Anlagenbetreibern auf Unverständnis.

„Die BMP-Greengas-Insolvenz hat das Potenzial, die Wärmewende auszubremsen. Betroffene Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten haben, und dies möglicherweise zulasten notwendiger Investitionen zum Erreichen der Klimaziele. Die Vorreiter der Wärmewende, die frühzeitig auf Biomethan gesetzt haben, werden bestraft“, kritisierte Liebing. Deshalb sei eine befristete Ergänzung des EEG nun ein wichtiges Signal für die betroffenen Unternehmen, um zumindest einen Teil des Schadens abzufedern.

Dienstag, 5.09.2023, 11:56 Uhr
Heidi Roider
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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt eine befristete Ausnahmeregelung vor, um von der BMP-Greengas-Pleite betroffenen Unternehmen zu helfen.
Nach der Insolvenz des deutschen Biogashändlers BMP Greengas schlägt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine befristete Ausnahmeregelung zum vorübergehenden Einsatz von fossilem Erdgas − anstelle von Biomethangas − bei der Strom- und Wärmeerzeugung vor. Durch den Ausfall der von BMP Greengas vertraglich zugesagten Biomethan-Lieferungen „droht zahlreichen Betreibern von Blockheizkraftwerken eine wirtschaftliche Notsituation“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am 5. September in Berlin.

Der VKU schlägt eine Ergänzung des Paragraphen 25 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. „Um weitergehende wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und um dauerhafte Stilllegungen dieser betroffenen EEG-Anlagen zu vermeiden, muss den Anlagenbetreibern zugestanden werden, vorübergehend fossiles Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung einzusetzen“, sagte Liebing. Die Förderfähigkeit nach dem EEG solle in diesem Fall erhalten bleiben. Durch eine Gesetzesergänzung könnten die negativen Folgen der BMP-Greengas-Pleite bei den Kunden und damit für die Wärmewende abgefedert werden.

Die Pleite des größten Biomethan-Händlers BMP Greengas macht Stadtwerken schwer zu schaffen und bewirkt womöglich größere Verschiebungen in der Verwendung des erneuerbaren Gases auf Erdgasqualität. Das legen auch eine vom Stadtwerke-Effizienznetzwerk Asew organisierte Umfrage und die Ergebnisse eines zweiten Erfahrungsaustauschs am 25. August nahe (wir berichteten). 

Mehr als 200 Millionen Euro Schadensrisiko

Demnach hat BMP Greengas zwölfen der 16 an der Asew-Umfrage teilnehmenden Stadtwerke den Liefervertrag gekündigt, nachdem sie einen Änderungsvertrag mit geringeren Mengen, aber höheren kWh-Preisen zurückgewiesen haben. Bei den meisten von ihnen hat der Biomethan-Händler die Lieferungen ganz eingestellt. Drei Viertel der davon betroffenen Stadtwerken hätten die weggefallenen Biomethan-Mengen anderweitig nach eigenem Bekunden nur zu unwirtschaftlich hohen Preisen nachbeschaffen können. Die Hälfte hat generell nicht mehr nachbeschafft.
 

Mindestens 200 Millionen Euro Schadensrisiko stehen nach Ansicht des VKU bei rund 50 Stadtwerken im Raum. Auch die bisherige Zurückhaltung der EnBW Energie Baden-Württemberg − dem Mutterkonzern von BMP Greengas − und dem EnBW-Hauptaktionär −dem Land Baden-Württemberg − stoße bei den Anlagenbetreibern auf Unverständnis.

„Die BMP-Greengas-Insolvenz hat das Potenzial, die Wärmewende auszubremsen. Betroffene Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten haben, und dies möglicherweise zulasten notwendiger Investitionen zum Erreichen der Klimaziele. Die Vorreiter der Wärmewende, die frühzeitig auf Biomethan gesetzt haben, werden bestraft“, kritisierte Liebing. Deshalb sei eine befristete Ergänzung des EEG nun ein wichtiges Signal für die betroffenen Unternehmen, um zumindest einen Teil des Schadens abzufedern.

Dienstag, 5.09.2023, 11:56 Uhr
Heidi Roider

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