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Energie & Management > Österreich - Verteilnetzbetreiber: Sieben-Punkte-Programm zur Parlamentswahl
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Verteilnetzbetreiber: Sieben-Punkte-Programm zur Parlamentswahl

Die Netzunternehmen in Österreich fordern unter anderem die politisch umstrittene bundesweite Verteilung regionaler Netzausbaukosten.
 
Das Sieben-Punkte-Programm des „Forums Versorgungssicherheit“ zur österreichischen Parlamentswahl am 29. September präsentierte der Geschäftsführer der Netz Burgenland, Florian Pilz, am 5. September bei einem Hintergrundgespräch.

Dem Dokument zufolge bekennen sich die Mitglieder des Forums zum Klimaschutz. Jedoch müsse die Sicherheit der Versorgung mit leitungsgebundenen Energien „stets gewährleistet bleiben“. Der Ausbau der Netze sei voranzutreiben, wofür „schnelle Genehmigungsverfahren, ausreichende Finanzierung, der Abbau rechtlicher Hürden und eine vorausschauende Regulierung“ benötigt würden.

Ein „faires Tarifsystem“ mit einer verstärkten Leistungsbepreisung müsse die Kosten für den Ausbau insbesondere der Stromnetze sichern und gleichzeitig die Anreize für „Prosumer“ verstärken, von ihnen selbst erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Als notwendig erachtet das Forum Versorgungssicherheit ferner die „enge Abstimmung“ der Ausbaupläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- sowie Fernwärmenetze: „Doppelgleisigkeiten müssen vermieden werden.“

Bundesweite Kostenaufteilung

Pilz erläuterte, die Verteilnetzbetreiber müssten bis 2030 rund 18 bis 20 Milliarden Euro in ihre Infrastrukturen investieren, davon allein im Burgenland etwa 1 Milliarde. Wünschenswert wäre ihm zufolge eine „bundesweite Kostenverteilung“. Derzeit würden die Kosten für die Ertüchtigung sowie Erweiterung der Verteilnetze regional getragen.

Dies jedoch benachteilige Regionen wie etwa das Burgenland, wo Windkraft und Photovoltaik massiv ausgebaut würden und daher auch die Netze erheblich verstärkt werden müssten. Die damit verbundenen Kosten „fördern nicht unbedingt die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung für die Energiewende“. Daher sollten die Aufwendungen für den Ausbau der Verteilnetze auf sämtliche neun österreichischen Bundesländer aufgeteilt werden.

Auf den Hinweis der Redaktion, dass derartige Überlegungen auf vehementen Widerstand der Regierungen der bis dato nicht betroffenen Bundesländer stoßen, konstatierte Pilz: „Man müsste ja nicht sofort sämtliche Kosten bundesweit aufteilen.“ Denkbar sei ein schrittweises Vorgehen.

Beispielsweise habe der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) in Zurndorf im Nordosten des Burgenlands ein neues Umspannwerk errichtet. Dieses diene ausschließlich dafür, den in der Gegend erzeugten Strom aus Windkraftanlagen in das Übertragungsnetz einzuspeisen.

Die Kosten für das Umspannwerk verrechnete die APG der Netz Burgenland. Laut Pilz sollten die Kosten für derartige Netzverstärkungen „bei der APG belassen werden“. In der Folge würden sie von der Regulierungsbehörde E-Control, die die Netztarife festsetzt, auf sämtliche österreichischen Stromkunden verteilt.

Überdies werde der Ausbau der Photovoltaik anders als der der Windkraft nicht auf wenige Regionen beschränkt bleiben, sondern im gesamten Bundesgebiet erfolgen: „Damit sollte auch eine entsprechende Verteilung der Netzkosten für alle Bundesländer leichter akzeptabel sein.“

Pauschalen anheben

Stärker für die Finanzierung der Netze in die Pflicht zu nehmen wären Pilz zufolge ferner die Betreiber von Windparks und großen PV-Anlagen. Ihnen dürfen die Verteilnetzbetreiber bis dato eine Pauschale von 20 bis 70 Euro pro kW Anschlussleistung verrechnen.

Das Problem: „Diese Bestimmung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gilt seit 2021. Seither haben sich die Kosten für die Netzkomponenten in etwa verdoppelt.“ Immerhin sei für 2025 eine Evaluierung der Lage durch die E-Control vorgesehen: „Wir hoffen auf eine angemessene Anhebung der Pauschalen.“

Änderungen wünschen die Verteilnetzbetreiber auch hinsichtlich der Energiegemeinschaften. Soweit diese lokal sowie regional begrenzt sind und ausschließlich Ökostromanlagen betreiben, genießen sie vergünstigte Netztarife. Dies trägt laut Pilz aber dem Aufwand der Netzbetreiber für die Betreuung der Energiegemeinschaften nicht Rechnung und sollte daher überdacht werden.

Einspeiseleistung dauerhaft begrenzen

Einmal mehr wiederholte Pilz den Wunsch der Verteilnetzbetreiber, die Einspeiseleistung von PV-Anlagen dauerhaft auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen zu können. Dies brächte den Anlagenbetreibern einen jährlichen Mengenverlust von etwa 5 Prozent.

Es würde aber ermöglichen, um rund ein Drittel mehr Anlagen ans Netz anzuschließen. Pilz räumte der Redaktion gegenüber ein, dass dies die Ökostromproduzenten veranlassen könnte, ihre Anlagen größer als nötig zu dimensionieren: „Wir können nur appellieren, das nicht zu tun.“

Donnerstag, 5.09.2024, 11:33 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Verteilnetzbetreiber: Sieben-Punkte-Programm zur Parlamentswahl
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Österreich
Verteilnetzbetreiber: Sieben-Punkte-Programm zur Parlamentswahl
Die Netzunternehmen in Österreich fordern unter anderem die politisch umstrittene bundesweite Verteilung regionaler Netzausbaukosten.
 
Das Sieben-Punkte-Programm des „Forums Versorgungssicherheit“ zur österreichischen Parlamentswahl am 29. September präsentierte der Geschäftsführer der Netz Burgenland, Florian Pilz, am 5. September bei einem Hintergrundgespräch.

Dem Dokument zufolge bekennen sich die Mitglieder des Forums zum Klimaschutz. Jedoch müsse die Sicherheit der Versorgung mit leitungsgebundenen Energien „stets gewährleistet bleiben“. Der Ausbau der Netze sei voranzutreiben, wofür „schnelle Genehmigungsverfahren, ausreichende Finanzierung, der Abbau rechtlicher Hürden und eine vorausschauende Regulierung“ benötigt würden.

Ein „faires Tarifsystem“ mit einer verstärkten Leistungsbepreisung müsse die Kosten für den Ausbau insbesondere der Stromnetze sichern und gleichzeitig die Anreize für „Prosumer“ verstärken, von ihnen selbst erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Als notwendig erachtet das Forum Versorgungssicherheit ferner die „enge Abstimmung“ der Ausbaupläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- sowie Fernwärmenetze: „Doppelgleisigkeiten müssen vermieden werden.“

Bundesweite Kostenaufteilung

Pilz erläuterte, die Verteilnetzbetreiber müssten bis 2030 rund 18 bis 20 Milliarden Euro in ihre Infrastrukturen investieren, davon allein im Burgenland etwa 1 Milliarde. Wünschenswert wäre ihm zufolge eine „bundesweite Kostenverteilung“. Derzeit würden die Kosten für die Ertüchtigung sowie Erweiterung der Verteilnetze regional getragen.

Dies jedoch benachteilige Regionen wie etwa das Burgenland, wo Windkraft und Photovoltaik massiv ausgebaut würden und daher auch die Netze erheblich verstärkt werden müssten. Die damit verbundenen Kosten „fördern nicht unbedingt die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung für die Energiewende“. Daher sollten die Aufwendungen für den Ausbau der Verteilnetze auf sämtliche neun österreichischen Bundesländer aufgeteilt werden.

Auf den Hinweis der Redaktion, dass derartige Überlegungen auf vehementen Widerstand der Regierungen der bis dato nicht betroffenen Bundesländer stoßen, konstatierte Pilz: „Man müsste ja nicht sofort sämtliche Kosten bundesweit aufteilen.“ Denkbar sei ein schrittweises Vorgehen.

Beispielsweise habe der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) in Zurndorf im Nordosten des Burgenlands ein neues Umspannwerk errichtet. Dieses diene ausschließlich dafür, den in der Gegend erzeugten Strom aus Windkraftanlagen in das Übertragungsnetz einzuspeisen.

Die Kosten für das Umspannwerk verrechnete die APG der Netz Burgenland. Laut Pilz sollten die Kosten für derartige Netzverstärkungen „bei der APG belassen werden“. In der Folge würden sie von der Regulierungsbehörde E-Control, die die Netztarife festsetzt, auf sämtliche österreichischen Stromkunden verteilt.

Überdies werde der Ausbau der Photovoltaik anders als der der Windkraft nicht auf wenige Regionen beschränkt bleiben, sondern im gesamten Bundesgebiet erfolgen: „Damit sollte auch eine entsprechende Verteilung der Netzkosten für alle Bundesländer leichter akzeptabel sein.“

Pauschalen anheben

Stärker für die Finanzierung der Netze in die Pflicht zu nehmen wären Pilz zufolge ferner die Betreiber von Windparks und großen PV-Anlagen. Ihnen dürfen die Verteilnetzbetreiber bis dato eine Pauschale von 20 bis 70 Euro pro kW Anschlussleistung verrechnen.

Das Problem: „Diese Bestimmung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gilt seit 2021. Seither haben sich die Kosten für die Netzkomponenten in etwa verdoppelt.“ Immerhin sei für 2025 eine Evaluierung der Lage durch die E-Control vorgesehen: „Wir hoffen auf eine angemessene Anhebung der Pauschalen.“

Änderungen wünschen die Verteilnetzbetreiber auch hinsichtlich der Energiegemeinschaften. Soweit diese lokal sowie regional begrenzt sind und ausschließlich Ökostromanlagen betreiben, genießen sie vergünstigte Netztarife. Dies trägt laut Pilz aber dem Aufwand der Netzbetreiber für die Betreuung der Energiegemeinschaften nicht Rechnung und sollte daher überdacht werden.

Einspeiseleistung dauerhaft begrenzen

Einmal mehr wiederholte Pilz den Wunsch der Verteilnetzbetreiber, die Einspeiseleistung von PV-Anlagen dauerhaft auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen zu können. Dies brächte den Anlagenbetreibern einen jährlichen Mengenverlust von etwa 5 Prozent.

Es würde aber ermöglichen, um rund ein Drittel mehr Anlagen ans Netz anzuschließen. Pilz räumte der Redaktion gegenüber ein, dass dies die Ökostromproduzenten veranlassen könnte, ihre Anlagen größer als nötig zu dimensionieren: „Wir können nur appellieren, das nicht zu tun.“

Donnerstag, 5.09.2024, 11:33 Uhr
Klaus Fischer

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