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Energie & Management > Wärme - Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhungen
Quelle: Fotolia / Detlef
Wärme

Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhungen

Enorme Preisanstiege bei der Fernwärme kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dagegen will er jetzt mit Sammelklagen vorgehen.
Der VZBV wendet sich dabei gegen die Energieunternehmen Eon und Hansewerk. Deren Kunden, so heißt es in einer Mitteilung, müssten im Vergleich zum Jahr 2020 zum Teil ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten sind nach Ansicht des Verbandes rechtswidrig. Deswegen habe man jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Kürze anschließen können.

„Kein Wettbewerb, keine Wahlfreiheit, geringe Preistransparenz: Der Fernwärmemarkt ist in Deutschland alles andere als verbraucherfreundlich. Eon und Hansewerk Natur fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege“, erklärte dazu Ramona Pop, Vorständin beim VZBV. Nach ihrer Einschätzung sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei Eon und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Vorgegangen wird seitens des VZBV gegen Preissteigerungen, die nach dem Jahr 2020 erfolgten. Es sollen direkte Rückerstattungen für Kunden eingeklagt werden.

Eon hat nach Angaben der Verbraucherzentrale auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (Nordrhein-Westfalen) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent/kWh (2020) auf 23,24 Cent/kWh (2022) erhöht. Nach VZBV-Berechnungen bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh für die Jahre 2021 und 2022 zusammen Mehrkosten von 3.500 Euro. Andernorts seien bei den Fernwärmepreisen von Eon und Hansewerk Natur ähnliche Entwicklungen festzustellen.

Verbraucher können sich den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen, wie es beim VZBV weiter heißt. Das Register werde voraussichtlich in wenigen Wochen geöffnet.

Montag, 20.11.2023, 11:05 Uhr
Günter Drewnitzky
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Enorme Preisanstiege bei der Fernwärme kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dagegen will er jetzt mit Sammelklagen vorgehen.
Der VZBV wendet sich dabei gegen die Energieunternehmen Eon und Hansewerk. Deren Kunden, so heißt es in einer Mitteilung, müssten im Vergleich zum Jahr 2020 zum Teil ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten sind nach Ansicht des Verbandes rechtswidrig. Deswegen habe man jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Kürze anschließen können.

„Kein Wettbewerb, keine Wahlfreiheit, geringe Preistransparenz: Der Fernwärmemarkt ist in Deutschland alles andere als verbraucherfreundlich. Eon und Hansewerk Natur fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege“, erklärte dazu Ramona Pop, Vorständin beim VZBV. Nach ihrer Einschätzung sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei Eon und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Vorgegangen wird seitens des VZBV gegen Preissteigerungen, die nach dem Jahr 2020 erfolgten. Es sollen direkte Rückerstattungen für Kunden eingeklagt werden.

Eon hat nach Angaben der Verbraucherzentrale auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (Nordrhein-Westfalen) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent/kWh (2020) auf 23,24 Cent/kWh (2022) erhöht. Nach VZBV-Berechnungen bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh für die Jahre 2021 und 2022 zusammen Mehrkosten von 3.500 Euro. Andernorts seien bei den Fernwärmepreisen von Eon und Hansewerk Natur ähnliche Entwicklungen festzustellen.

Verbraucher können sich den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen, wie es beim VZBV weiter heißt. Das Register werde voraussichtlich in wenigen Wochen geöffnet.

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