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Energie & Management > Smart Meter - Verbraucherschützer knüpfen „Smart Meter Light“ an Bedingungen
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
Smart Meter

Verbraucherschützer knüpfen „Smart Meter Light“ an Bedingungen

Freiwilliger Einbau, kostengünstiger als Pflichtgeräte, Hebel gegen Fehlabrechnungen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt Bedingungen für den Rollout digitaler Messsysteme.
Das Bild ist nicht repräsentativ, gleichwohl aber klar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befragte mehr als 1.100 Messstellenbetreiber zum Rollout von Smart Metern. 199 Unternehmen antworteten. Und davon gaben 91 Prozent an, Probleme mit der Technologie zu haben. 

80 Prozent der Umfrageteilnehmer nannten die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben als größte Herausforderung. 77 Prozent klagten über häufige Gesetzesänderungen. Zudem monierten die Messstellbetreiber die technische Komplexität und Defizite bei der Marktkommunikation.

„Die Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es beim Smart Meter-Rollout weiterhin erhebliche Probleme gibt“, kommentiert Henning Herbst, Energieexperte beim VZBV, das Bild.

Vor diesem Hintergrund kritisch sehen die Verbraucherschützer die Überlegungen der Europäischen Kommission zu den Ausbauquoten. Demnach sollen bis 2030 mindestens 50 Prozent und bis 2034 mindestens 75 Prozent der Messstellen mit Smart Metern ausgestattet sein. Der Vorschlag berücksichtige die deutschen Besonderheiten nicht ausreichend, intelligente Messsysteme nach deutschem Standard erfüllten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Steuerbarkeit und seien deshalb vergleichsweise teuer, heißt es.

Die Verbraucherschützer fordern, erst einmal die bestehenden Probleme zu lösen, statt den Ausbau pauschal zu beschleunigen. „Ein noch schnellerer Einbau von Smart Metern allein löst keine Probleme. Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Nutzen haben“, so Herbst.

Neun Kernforderungen der Verbraucherschützer

Offen zeigt sich der VZBV für das sogenannte „Smart Meter-Light“ als alternative Technik für Haushalte, bei denen Einbau ein digitales Messsystem nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte im Juli beschlossen, ein Messsystem mit reduziertem Funktionsumfang für Haushalte außerhalb des Pflichtrollouts einzuführen. Es soll Haushalten, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterliegen, in die Lage versetzen kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung zu optimieren.

Worauf es aus seiner Sicht ankommt, hat der VZBV in einem Positionspapier zusammengefasst. Das sind die Kernforderungen:
  • Freiwilligkeit: Einbau und Nutzung müssen für private Haushalte freiwillig bleiben, kein Vollrollout-Zwang
     
  • Datenschutz: DSGVO-Konformität, Einbindung der Bundesdatenschutzbeauftragten, volle Transparenz über Datenerhebung und -nutzung
     
  • Kosten: Deutlich günstiger als reguläre Smart-Meter (z. B. über Preisobergrenze), spätere Umrüstung auf Vollversion muss einfach möglich sein
     
  • Cybersicherheit: Da keine Steuerungsfunktion vorgesehen ist, können Sicherheitsstandards entsprechend angepasst werden
     
  • Ergebnisoffene Prüfung verschiedener technischer Ausgestaltungen, mit dem Ziel viertelstundenscharfer Bilanzierung für dynamische Tarife, Energy Sharing und mehr Verbrauchstransparenz
     
  • Eichrechtskonformität: nachvollziehbare, manipulationssichere und überprüfbare Messwerte
     
  • Regulärer Rollout: Weiterführung bei Pflichtfällen mit Konsequenzen für säumige Netz-/Messstellenbetreiber
     
  • Verbraucherrechte: gesetzlich verankerte Transparenz-, Informations- und Beschwerderechte, wirksame Instrumente gegen Fehlabrechnungen oder Datenschutzverstöße
     
  • Interoperabilität: Anbieterwechsel darf keinen Hardwaretausch oder technische Umrüstung erfordern
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) haben sich gegen die Einführung eines eigenständigen „Smart Meter Light“ ausgesprochen (wir berichteten).

In einem Positionspapier warnten beide Organisationen davor, mit einer zusätzlichen Technologievariante den laufenden Smart-Meter-Rollout zu bremsen. Sie unterstützen zwar das Ziel einer Beschleunigung des Rollouts, halten es jedoch für den falschen Weg, Parallelstrukturen zu schaffen. (mf)

Freitag, 21.08.2026, 16:04 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Smart Meter - Verbraucherschützer knüpfen „Smart Meter Light“ an Bedingungen
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Verbraucherschützer knüpfen „Smart Meter Light“ an Bedingungen
Freiwilliger Einbau, kostengünstiger als Pflichtgeräte, Hebel gegen Fehlabrechnungen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt Bedingungen für den Rollout digitaler Messsysteme.
Das Bild ist nicht repräsentativ, gleichwohl aber klar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befragte mehr als 1.100 Messstellenbetreiber zum Rollout von Smart Metern. 199 Unternehmen antworteten. Und davon gaben 91 Prozent an, Probleme mit der Technologie zu haben. 

80 Prozent der Umfrageteilnehmer nannten die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben als größte Herausforderung. 77 Prozent klagten über häufige Gesetzesänderungen. Zudem monierten die Messstellbetreiber die technische Komplexität und Defizite bei der Marktkommunikation.

„Die Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es beim Smart Meter-Rollout weiterhin erhebliche Probleme gibt“, kommentiert Henning Herbst, Energieexperte beim VZBV, das Bild.

Vor diesem Hintergrund kritisch sehen die Verbraucherschützer die Überlegungen der Europäischen Kommission zu den Ausbauquoten. Demnach sollen bis 2030 mindestens 50 Prozent und bis 2034 mindestens 75 Prozent der Messstellen mit Smart Metern ausgestattet sein. Der Vorschlag berücksichtige die deutschen Besonderheiten nicht ausreichend, intelligente Messsysteme nach deutschem Standard erfüllten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Steuerbarkeit und seien deshalb vergleichsweise teuer, heißt es.

Die Verbraucherschützer fordern, erst einmal die bestehenden Probleme zu lösen, statt den Ausbau pauschal zu beschleunigen. „Ein noch schnellerer Einbau von Smart Metern allein löst keine Probleme. Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Nutzen haben“, so Herbst.

Neun Kernforderungen der Verbraucherschützer

Offen zeigt sich der VZBV für das sogenannte „Smart Meter-Light“ als alternative Technik für Haushalte, bei denen Einbau ein digitales Messsystem nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte im Juli beschlossen, ein Messsystem mit reduziertem Funktionsumfang für Haushalte außerhalb des Pflichtrollouts einzuführen. Es soll Haushalten, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterliegen, in die Lage versetzen kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung zu optimieren.

Worauf es aus seiner Sicht ankommt, hat der VZBV in einem Positionspapier zusammengefasst. Das sind die Kernforderungen:
  • Freiwilligkeit: Einbau und Nutzung müssen für private Haushalte freiwillig bleiben, kein Vollrollout-Zwang
     
  • Datenschutz: DSGVO-Konformität, Einbindung der Bundesdatenschutzbeauftragten, volle Transparenz über Datenerhebung und -nutzung
     
  • Kosten: Deutlich günstiger als reguläre Smart-Meter (z. B. über Preisobergrenze), spätere Umrüstung auf Vollversion muss einfach möglich sein
     
  • Cybersicherheit: Da keine Steuerungsfunktion vorgesehen ist, können Sicherheitsstandards entsprechend angepasst werden
     
  • Ergebnisoffene Prüfung verschiedener technischer Ausgestaltungen, mit dem Ziel viertelstundenscharfer Bilanzierung für dynamische Tarife, Energy Sharing und mehr Verbrauchstransparenz
     
  • Eichrechtskonformität: nachvollziehbare, manipulationssichere und überprüfbare Messwerte
     
  • Regulärer Rollout: Weiterführung bei Pflichtfällen mit Konsequenzen für säumige Netz-/Messstellenbetreiber
     
  • Verbraucherrechte: gesetzlich verankerte Transparenz-, Informations- und Beschwerderechte, wirksame Instrumente gegen Fehlabrechnungen oder Datenschutzverstöße
     
  • Interoperabilität: Anbieterwechsel darf keinen Hardwaretausch oder technische Umrüstung erfordern
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) haben sich gegen die Einführung eines eigenständigen „Smart Meter Light“ ausgesprochen (wir berichteten).

In einem Positionspapier warnten beide Organisationen davor, mit einer zusätzlichen Technologievariante den laufenden Smart-Meter-Rollout zu bremsen. Sie unterstützen zwar das Ziel einer Beschleunigung des Rollouts, halten es jedoch für den falschen Weg, Parallelstrukturen zu schaffen. (mf)

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Manfred Fischer

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