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Energie & Management > Windkraft Onshore - Verband ringt um Details bei der Bürgerbeteiligung in NRW
Windenergietage NRW 2023 in Bad Driburg. Quelle: E&M / Volker Stephan
Windkraft Onshore

Verband ringt um Details bei der Bürgerbeteiligung in NRW

Der Bund überlässt es den Ländern, eigene Regeln für die Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windparks zu schaffen. Eine Handvoll tut das, in NRW ringt die Branche noch um Details.
Nehmen und geben: Wer Windkraftanlagen in die Welt setzt, hat die Umgebung an den Erlösen zu beteiligen. So einfach der Grundgedanke, so komplex ist er im Detail. Denn weil die Ampelkoalition keine bundeseinheitliche Regel schaffen will, müssen die Länder selbst ran. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen sind unterschiedlich weit mit ihrer Gesetzgebung. In Nordrhein-Westfalen ringt die Windenergiebranche nun um letzte Details für das Bürgerenergiegesetz, das der Landtag noch im Dezember verabschieden und das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Grundsätzlich gelte künftig laut Roland Kube, Mitarbeiter im NRW-Energieministerium, die Verpflichtung, dass Projektierer und Kommunen in NRW binnen eines Jahres nach Genehmigung einer Windkraftanlage (oder der ersten eines größeren Windparks) eine Vereinbarung über das Beteiligungsmodell schließen müssen. Gängig ist die Abgabe von 0,2 Cent je eingespeister kWh an die Kommune, eine Projektentwicklungsgesellschaft mit Bürgerbeteiligung oder andere Stiftungsmodelle. Der Bund hat dazu Möglichkeiten im § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) formuliert. Sie sind aber keine Vorschrift, sondern sollen allenfalls einen Rahmen vorgeben.
 
Heißt die Windkraft in Lichtenau auch künftig herzlich willkommen: Bürgermeisterin Ute Dülfer (parteilos)
Quelle: E&M / Volker Stephan

Die Details in NRW sollen jetzt die Partner selbst festlegen, weil die Akteure vor Ort viel besser wüssten, welche Vereinbarung am geeignetsten ist, sagte Roland Kube auf den Windenergietagen des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) am 24. November in Bad Driburg.

Windkraft spült Lichtenau jedes Jahr Millionen in die Stadtkassen

Spannend wird es für den Fall, dass es zu keiner Vereinbarung kommt, weil die Vorstellungen zu weit auseinander liegen. Dann sind als Rückfallebenen zwei Eskalationsstufen vorgesehen, die Ersatzbeteiligung von Kommunen und Bürgern sowie die Ausgleichsabgabe, die mit der Abgabe von 0,8 Cent/kWh als veritable Strafzahlung des Projektierers verstanden werden darf. Auf die entsprechenden Passagen im Entwurf des Bürgerenergiegesetzes versucht der LEE NRW seit einiger Zeit Einfluss zu nehmen. Es gehe um die Praktikabilität des Gesetzes, sagte LEE-NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger im Gespräch mit der Redaktion.

Bei der Ersatzbeteiligung muss ein Projektentwickler ein Nachrangdarlehen auflegen muss, das 20 Prozent der Investitionssumme umfassen soll. Für diesen Fall möchte der LEE NRW einen niedrigeren Zinssatz erwirken, der sich am KfW-Satz orientiere und nicht an jenem, der bei Neuinvestitionen in Netzinfrastruktur gilt. Weiter zielt der LEE NRW auf die Art des Beteiligungsmodells ab. Wenn diese Vermögensanlage ohne verpflichtenden Verkaufsprospekt auskommen kann, ließen sich laut Christian Mildenberger eine rechtliche Prüfung und damit verbundene Kosten in fünfstelliger Höhe vermeiden.

Der Geschäftsführer des LEE NRW sagt, die Branche sei „nicht begeistert“, dass der Bund keine einheitlichen Regeln geschaffen habe. Christian Mildenberger sieht zum Beispiel Probleme für die bundesweit tätigen Windparkbauer, von denen etwa RWE, EnBW, Juwi, UKA oder WPD auch in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Weil laut Gesetz alle Kommunen in einem Radius von 2,5 Kilometern mit einer Zahlung zu bedenken sind, hätten die Unternehmen es bei Windkraftprojekten an Ländergrenzen oder grenzübergreifenden Windparks künftig durchaus mit unterschiedlichen Regelwerken zu tun. Dies ist aus Christian Mildenberger unnötige Bürokratie und zusätzlicher Aufwand.

Auch Ute Dülfer hätte es vom Bund gerne „etwas verbindlicher“ gehabt. Die parteilose Bürgermeisterin der als „Energiestadt“ ausgezeichneten Kommune Lichtenau verhandelt bereits in laufenden Gesprächen mit Projektierern über die Einzelheiten der Beteiligung, bevor das Gesetz 2024 wirksam wird. Ute Dülfer ist überzeugt vom wirtschaftlichen Vorteil, den die aktuell 168 Windkraftanlagen (8,7 Prozent der Stadtfläche) der Kommune bringen. Die Stadt selbst betreibt mit den Stadtwerken sechs Turbinen. Zuletzt gingen 366.000 Euro an „sonstigen“ Einnahmen, worunter auch die direkte Beteiligung je Kilowattstunde fällt, direkt in den Etat von 2022 ein. Diese sonstigen Einnahmen würden nicht mit den Schlüsselzuweisungen des Landes gegengerechnet, so die Bürgermeisterin.

Als großer Batzen kommt die Gewerbesteuer aus der Windkraft hinzu, die zuletzt 30 Prozent der 1,4 Millionen Euro Einnahmen ausmachte. Für 2023 rechnet die Bürgermeisterin wegen der teils hohen Strompreise mit insgesamt 3,6 Millionen Euro Gewerbesteuer durch die Windkraft, was deren Anteil an dieser Steuer auf 43 Prozent steigern würde. Stiftungen, Straßensanierung und Sponsoring seien andere positive Nebeneffekte der durch die Windkraft im Ort verfügbaren Wirtschaftskraft. „Wir wollen auch künftig mehr Windkraft“, so Ute Dülfer.

Freitag, 24.11.2023, 17:00 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Verband ringt um Details bei der Bürgerbeteiligung in NRW
Windenergietage NRW 2023 in Bad Driburg. Quelle: E&M / Volker Stephan
Windkraft Onshore
Verband ringt um Details bei der Bürgerbeteiligung in NRW
Der Bund überlässt es den Ländern, eigene Regeln für die Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windparks zu schaffen. Eine Handvoll tut das, in NRW ringt die Branche noch um Details.
Nehmen und geben: Wer Windkraftanlagen in die Welt setzt, hat die Umgebung an den Erlösen zu beteiligen. So einfach der Grundgedanke, so komplex ist er im Detail. Denn weil die Ampelkoalition keine bundeseinheitliche Regel schaffen will, müssen die Länder selbst ran. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen sind unterschiedlich weit mit ihrer Gesetzgebung. In Nordrhein-Westfalen ringt die Windenergiebranche nun um letzte Details für das Bürgerenergiegesetz, das der Landtag noch im Dezember verabschieden und das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Grundsätzlich gelte künftig laut Roland Kube, Mitarbeiter im NRW-Energieministerium, die Verpflichtung, dass Projektierer und Kommunen in NRW binnen eines Jahres nach Genehmigung einer Windkraftanlage (oder der ersten eines größeren Windparks) eine Vereinbarung über das Beteiligungsmodell schließen müssen. Gängig ist die Abgabe von 0,2 Cent je eingespeister kWh an die Kommune, eine Projektentwicklungsgesellschaft mit Bürgerbeteiligung oder andere Stiftungsmodelle. Der Bund hat dazu Möglichkeiten im § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) formuliert. Sie sind aber keine Vorschrift, sondern sollen allenfalls einen Rahmen vorgeben.
 
Heißt die Windkraft in Lichtenau auch künftig herzlich willkommen: Bürgermeisterin Ute Dülfer (parteilos)
Quelle: E&M / Volker Stephan

Die Details in NRW sollen jetzt die Partner selbst festlegen, weil die Akteure vor Ort viel besser wüssten, welche Vereinbarung am geeignetsten ist, sagte Roland Kube auf den Windenergietagen des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) am 24. November in Bad Driburg.

Windkraft spült Lichtenau jedes Jahr Millionen in die Stadtkassen

Spannend wird es für den Fall, dass es zu keiner Vereinbarung kommt, weil die Vorstellungen zu weit auseinander liegen. Dann sind als Rückfallebenen zwei Eskalationsstufen vorgesehen, die Ersatzbeteiligung von Kommunen und Bürgern sowie die Ausgleichsabgabe, die mit der Abgabe von 0,8 Cent/kWh als veritable Strafzahlung des Projektierers verstanden werden darf. Auf die entsprechenden Passagen im Entwurf des Bürgerenergiegesetzes versucht der LEE NRW seit einiger Zeit Einfluss zu nehmen. Es gehe um die Praktikabilität des Gesetzes, sagte LEE-NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger im Gespräch mit der Redaktion.

Bei der Ersatzbeteiligung muss ein Projektentwickler ein Nachrangdarlehen auflegen muss, das 20 Prozent der Investitionssumme umfassen soll. Für diesen Fall möchte der LEE NRW einen niedrigeren Zinssatz erwirken, der sich am KfW-Satz orientiere und nicht an jenem, der bei Neuinvestitionen in Netzinfrastruktur gilt. Weiter zielt der LEE NRW auf die Art des Beteiligungsmodells ab. Wenn diese Vermögensanlage ohne verpflichtenden Verkaufsprospekt auskommen kann, ließen sich laut Christian Mildenberger eine rechtliche Prüfung und damit verbundene Kosten in fünfstelliger Höhe vermeiden.

Der Geschäftsführer des LEE NRW sagt, die Branche sei „nicht begeistert“, dass der Bund keine einheitlichen Regeln geschaffen habe. Christian Mildenberger sieht zum Beispiel Probleme für die bundesweit tätigen Windparkbauer, von denen etwa RWE, EnBW, Juwi, UKA oder WPD auch in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Weil laut Gesetz alle Kommunen in einem Radius von 2,5 Kilometern mit einer Zahlung zu bedenken sind, hätten die Unternehmen es bei Windkraftprojekten an Ländergrenzen oder grenzübergreifenden Windparks künftig durchaus mit unterschiedlichen Regelwerken zu tun. Dies ist aus Christian Mildenberger unnötige Bürokratie und zusätzlicher Aufwand.

Auch Ute Dülfer hätte es vom Bund gerne „etwas verbindlicher“ gehabt. Die parteilose Bürgermeisterin der als „Energiestadt“ ausgezeichneten Kommune Lichtenau verhandelt bereits in laufenden Gesprächen mit Projektierern über die Einzelheiten der Beteiligung, bevor das Gesetz 2024 wirksam wird. Ute Dülfer ist überzeugt vom wirtschaftlichen Vorteil, den die aktuell 168 Windkraftanlagen (8,7 Prozent der Stadtfläche) der Kommune bringen. Die Stadt selbst betreibt mit den Stadtwerken sechs Turbinen. Zuletzt gingen 366.000 Euro an „sonstigen“ Einnahmen, worunter auch die direkte Beteiligung je Kilowattstunde fällt, direkt in den Etat von 2022 ein. Diese sonstigen Einnahmen würden nicht mit den Schlüsselzuweisungen des Landes gegengerechnet, so die Bürgermeisterin.

Als großer Batzen kommt die Gewerbesteuer aus der Windkraft hinzu, die zuletzt 30 Prozent der 1,4 Millionen Euro Einnahmen ausmachte. Für 2023 rechnet die Bürgermeisterin wegen der teils hohen Strompreise mit insgesamt 3,6 Millionen Euro Gewerbesteuer durch die Windkraft, was deren Anteil an dieser Steuer auf 43 Prozent steigern würde. Stiftungen, Straßensanierung und Sponsoring seien andere positive Nebeneffekte der durch die Windkraft im Ort verfügbaren Wirtschaftskraft. „Wir wollen auch künftig mehr Windkraft“, so Ute Dülfer.

Freitag, 24.11.2023, 17:00 Uhr
Volker Stephan

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