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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Urteil: Transparente Dauerpark-Gebühr ist rechtens
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Urteil: Transparente Dauerpark-Gebühr ist rechtens

Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angedockt lässt, muss unter Umständen Blockiergebühren zahlen, so bei der EnBW. Ein E-Autofahrer klagte gegen diese 19,80 Euro.
Eine Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW, wonach Nutzer ihrer Ladesäulen von einer bestimmten Parkzeit an zusätzlich Blockiergebühren zahlen müssen, erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht am 24. Januar mit. Die Entscheidung vom 4. Januar sei rechtskräftig. 

Ein E-Autofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März 2022 die zulässige Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist demzufolge nach den Bedingungen des ADAC-E-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie betrage 12 Cent pro Minute, maximal jedoch 12 Euro. 

Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen: „Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.“ Nach Auskunft des ADAC gibt es Blockiergebühren bei vielen Anbietern. 

Der Karlsruher Energieversorger EnBW betreibt das größte Schnellladenetz in Deutschland. Dort können Kundinnen und Kunden binnen fünf Minuten Strom für bis zu 100 Kilometer Reichweite laden.

Mittwoch, 24.01.2024, 17:38 Uhr
dpa
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Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angedockt lässt, muss unter Umständen Blockiergebühren zahlen, so bei der EnBW. Ein E-Autofahrer klagte gegen diese 19,80 Euro.
Eine Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW, wonach Nutzer ihrer Ladesäulen von einer bestimmten Parkzeit an zusätzlich Blockiergebühren zahlen müssen, erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht am 24. Januar mit. Die Entscheidung vom 4. Januar sei rechtskräftig. 

Ein E-Autofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März 2022 die zulässige Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist demzufolge nach den Bedingungen des ADAC-E-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie betrage 12 Cent pro Minute, maximal jedoch 12 Euro. 

Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen: „Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.“ Nach Auskunft des ADAC gibt es Blockiergebühren bei vielen Anbietern. 

Der Karlsruher Energieversorger EnBW betreibt das größte Schnellladenetz in Deutschland. Dort können Kundinnen und Kunden binnen fünf Minuten Strom für bis zu 100 Kilometer Reichweite laden.

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