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Innogy darf sich durch seinen Dienstleister Impeak bei Haustürgeschäften nicht mehr als Vertreter von BS Energy ausgeben. Einem entsprechenden Unterlassungsantrag wurde nun zugestimmt.
Den Unterlassungsanträgen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG. (BS Energy) gegen Innogy SE und dessen Vertriebsdienstleister Impeak GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Braunschweig stattgegeben. Da
Freitag, 15.12.2017, 15:01 Uhr
Jonas Rosenberger
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