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Energie & Management > Stromnetz -
Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
Stromnetz

"Unsere Bemühungen tragen Früchte"

In die Debatte um die Netzentgelte kommt Bewegung. Das heftet sich auch ein wenig die Norddeutsche Allianz ans Revers.
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni bekannt gegeben, dass sie sich eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung im kommenden Jahr vorstellen kann. Die zuständige Beschlusskammer 4 hat dazu ein Verfahren für die Anpassung der Systematik zur Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber eingeleitet.

„Nun tragen unsere Bemühungen Früchte“, sagt Norbert Jungjohann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum Netz im Gespräch mit der Redaktion. Er vertritt zugleich die Norddeutsche Allianz, ein Zusammenschluss von 36 Netzbetreibern aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Die Ermittlung eines angemessenen Eigenkapitalzinssatzes für die Netzbetreiber ist eine Wissenschaft für sich. Denn jeder interpretiert das Wort „angemessen“ anders. Grundsätzlich orientierte sich die Methodik an der langjährigen Verzinsung von festverzinslichen Wertpapieren. Bislang wurde für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent.
 

​Methodik soll geändert werden 

Die Methodik will die Bundesnetzagentur nun ändern und mit der Branche ein neues System diskutieren. Die Behörde kann sich bei der Berechnung nun einen jährlich variablen Basiszins der Umlaufrendite zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags vorstellen.

Dass die Bundesnetzagentur eine Anpassung der Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber bei Neuanlagen statt der geplanten 5,07 Prozent auf 7,09 Prozent 2024 plant, schreibt sich auch die Norddeutsche Allianz auf ihre Fahne. Denn für Jungjohann war schon immer klar: „Die bisherige Berechnung der Eigenkapitalverzinsung für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber beruht auf falscher Ermittlungsmethodik.“

Die Norddeutsche Allianz hat zuvor versucht, in der Sache bei der Bundesnetzagentur Druck aufzubauen. Sie hat im Juli 2020 ein Gutachten von Prof. Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in Auftrag gegeben. Es ist wenig überraschend, dass das Gutachten zum Schluss kommt, dass die „Ermittlungsmethodik nicht im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers war“. Gleichwohl nahm die Diskussion Fahrt auf. Betriebsräte von 77 Netzunternehmen schrieben im Anschluss einen Brandbrief an das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin und die Bundesnetzagentur in Bonn.

„Wir begrüßen die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr“, sagt der Husum-Netz-Geschäftsführer. „Damit können wir arbeiten.“ Gleichwohl sei es nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn auf die Netzbetreiber kommen in den kommenden Jahren enorme Aufgabe zu.
 
Norbert Jungjohann ist Geschäftsführer der Stadtwerke Husum Netz GmbH Quelle: Husum Netz

Signal auch an Investoren

Sie müssen ihre Netzinfrastruktur für die Energiewende ertüchtigen. Bei Strom müsse aufgerüstet, bei Gas umgerüstet werden. Dabei seien einige Fragen offen oder müssten geklärt werden. Beispielsweise, wie sich 40-jährige Abschreibungszeiten für das Gasnetz in Einklang bringen lassen, mit der politischen Forderung, 2045, also in 22 Jahren, kein Erdgas mehr durchs Gasnetz zu leiten.

Für Jungjohann ist die angepeilte Erhöhung der Zinssätze auch ein Signal an Investoren außerhalb der Energiewirtschaft. Die Netzbetreiber bräuchten in den kommenden Jahren erhebliche Finanzmittel, dazu gehöre eine ordentliche Ausstattung an Eigen- wie auch Fremdkapital. Und die Finanzbranche beobachte das Geschehen bei den Netzbetreibern sehr genau, so Jungjohann.

 

Dienstag, 4.07.2023, 16:27 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
Stromnetz
"Unsere Bemühungen tragen Früchte"
In die Debatte um die Netzentgelte kommt Bewegung. Das heftet sich auch ein wenig die Norddeutsche Allianz ans Revers.
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni bekannt gegeben, dass sie sich eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung im kommenden Jahr vorstellen kann. Die zuständige Beschlusskammer 4 hat dazu ein Verfahren für die Anpassung der Systematik zur Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber eingeleitet.

„Nun tragen unsere Bemühungen Früchte“, sagt Norbert Jungjohann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum Netz im Gespräch mit der Redaktion. Er vertritt zugleich die Norddeutsche Allianz, ein Zusammenschluss von 36 Netzbetreibern aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Die Ermittlung eines angemessenen Eigenkapitalzinssatzes für die Netzbetreiber ist eine Wissenschaft für sich. Denn jeder interpretiert das Wort „angemessen“ anders. Grundsätzlich orientierte sich die Methodik an der langjährigen Verzinsung von festverzinslichen Wertpapieren. Bislang wurde für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent.
 

​Methodik soll geändert werden 

Die Methodik will die Bundesnetzagentur nun ändern und mit der Branche ein neues System diskutieren. Die Behörde kann sich bei der Berechnung nun einen jährlich variablen Basiszins der Umlaufrendite zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags vorstellen.

Dass die Bundesnetzagentur eine Anpassung der Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber bei Neuanlagen statt der geplanten 5,07 Prozent auf 7,09 Prozent 2024 plant, schreibt sich auch die Norddeutsche Allianz auf ihre Fahne. Denn für Jungjohann war schon immer klar: „Die bisherige Berechnung der Eigenkapitalverzinsung für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber beruht auf falscher Ermittlungsmethodik.“

Die Norddeutsche Allianz hat zuvor versucht, in der Sache bei der Bundesnetzagentur Druck aufzubauen. Sie hat im Juli 2020 ein Gutachten von Prof. Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in Auftrag gegeben. Es ist wenig überraschend, dass das Gutachten zum Schluss kommt, dass die „Ermittlungsmethodik nicht im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers war“. Gleichwohl nahm die Diskussion Fahrt auf. Betriebsräte von 77 Netzunternehmen schrieben im Anschluss einen Brandbrief an das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin und die Bundesnetzagentur in Bonn.

„Wir begrüßen die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr“, sagt der Husum-Netz-Geschäftsführer. „Damit können wir arbeiten.“ Gleichwohl sei es nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn auf die Netzbetreiber kommen in den kommenden Jahren enorme Aufgabe zu.
 
Norbert Jungjohann ist Geschäftsführer der Stadtwerke Husum Netz GmbH Quelle: Husum Netz

Signal auch an Investoren

Sie müssen ihre Netzinfrastruktur für die Energiewende ertüchtigen. Bei Strom müsse aufgerüstet, bei Gas umgerüstet werden. Dabei seien einige Fragen offen oder müssten geklärt werden. Beispielsweise, wie sich 40-jährige Abschreibungszeiten für das Gasnetz in Einklang bringen lassen, mit der politischen Forderung, 2045, also in 22 Jahren, kein Erdgas mehr durchs Gasnetz zu leiten.

Für Jungjohann ist die angepeilte Erhöhung der Zinssätze auch ein Signal an Investoren außerhalb der Energiewirtschaft. Die Netzbetreiber bräuchten in den kommenden Jahren erhebliche Finanzmittel, dazu gehöre eine ordentliche Ausstattung an Eigen- wie auch Fremdkapital. Und die Finanzbranche beobachte das Geschehen bei den Netzbetreibern sehr genau, so Jungjohann.

 

Dienstag, 4.07.2023, 16:27 Uhr
Stefan Sagmeister

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