E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Thüringen - Umstrittene Auflagen für Windkraft im Wald bald in Kraft
Quelle: Pixabay / andreas160578
Thüringen

Umstrittene Auflagen für Windkraft im Wald bald in Kraft

Thüringens Opposition mit Mehrheitsstatus hat ihre ablehnende Haltung zur Windkraft im Wald nun durchgesetzt. Das bereits Anfang Dezember verabschiedete Gesetz kann in Kraft treten.
Das gesetzliche Verbot für Windenergie in Thüringens Wäldern ist tot, es lebe ein neuer Paragraf, der Turbinen im Forst nahezu unmöglich macht. Der politisch-rechtliche Kniff ist den oppositionellen Landtagsfraktionen von CDU, AfD und FDP nunmehr geglückt. Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) hat ihren wochenlangen Widerstand aufgegeben.

Für die Gesetzeskraft der neuen Regelung war es erforderlich, dass die Parlamentspräsidentin das Anfang Dezember verabschiedete Gesetz auch „ausfertigt“. Erst dann kann es – üblicherweise noch im selben Monat – in den Thüringer Gesetz- und Verordnungsblättern erscheinen und wirksam werden.

Diesen formalen Vorgang verzögerte Birgit Pommer mit dem Hinweis auf rechtliche Bedenken gegen die Auflagen, die die Gesetzgebungshoheit des Bundes verletzen könnten. Der Ältestenrat hatte beim wissenschaftlichen Dienst des Parlaments dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis wollten CDU, AfD und FDP gleichwohl nicht abwarten, die Fraktionen verabschiedeten das Gesetz vorher. Nun wird es Ende Februar in Kraft treten.

Neue Auflagen könnten Karlsruhe erneut beschäftigen

Windkraft in Thüringens Wäldern ist ein Zankapfel, der nur vor den schwierigen politischen Mehrheitsverhältnissen im ostdeutschen Bundesland denkbar ist. Im Erfurter Landtag regieren Linke, SPD und Grüne ohne eigene Mehrheit. Obwohl die dortige AfD vom Verfassungsschutz beobachtet und eine Zusammenarbeit von anderen Fraktionen offiziell ausgeschlossen wird, kommt es immer wieder zu einer punktuellen Mehrheit der Opposition.

Dies ereignete sich nun erneut beim Thema Windkraft im Wald. Das grundsätzliche Verbot hatte die CDU seinerzeit durchgesetzt, weil sie sonst ihre Zustimmung zu einem Haushalt verweigert hätte. Die Rot-Rot-Grüne Koalition hatte zähneknirschend zugestimmt – und sah im Herbst 2022 doch wie der Sieger aus.

Denn das Bundesverfassungsgericht kippte das Total-Verbot (wir berichteten). Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt darauf reagiert und einen wortgleichen Verbots-Passus aus dem eigenen Waldgesetz gestrichen.

Auf Initiative der FDP hatte die Opposition im Thüringer Landtag sich nach dem Karlsruher Urteil umgehend an neue Überlegungen gemacht. Heraus kam eine erneut heftig kritisierte Vorschrift. Sie besagt, dass Windkraft nur dann im Wald entstehen darf, wenn an anderer Stelle im selben Flächenumfang neuer Wald entsteht. Das Neupflanzen dürfe überdies nicht auf landwirtschaftlich genutzten Arealen geschehen. Da Thüringen waldreich und ackerbaulich geprägt ist, stellt sich die Frage, welche Gebiete überhaupt für das Aufforsten zur Verfügung stehen könnten. Kritiker werfen dem FDP-Ansinnen entsprechend vor, Windkraft im Wald damit einen Riegel vorzuschieben.

Dies sei sozusagen einem faktischen Verbot gleichzusetzen, nachdem das gesetzliche Tabu von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden war. Ob das Thema erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ist offen und von einer neuen Klage abhängig. Eine weitere parlamentarische Auseinandersetzung zu diesem Thema ist derweil unrealistisch, da die windkraft-freundliche Regierung keine Mehrheit hat und im September wieder Landtagswahlen anstehen.

Donnerstag, 8.02.2024, 16:22 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Thüringen - Umstrittene Auflagen für Windkraft im Wald bald in Kraft
Quelle: Pixabay / andreas160578
Thüringen
Umstrittene Auflagen für Windkraft im Wald bald in Kraft
Thüringens Opposition mit Mehrheitsstatus hat ihre ablehnende Haltung zur Windkraft im Wald nun durchgesetzt. Das bereits Anfang Dezember verabschiedete Gesetz kann in Kraft treten.
Das gesetzliche Verbot für Windenergie in Thüringens Wäldern ist tot, es lebe ein neuer Paragraf, der Turbinen im Forst nahezu unmöglich macht. Der politisch-rechtliche Kniff ist den oppositionellen Landtagsfraktionen von CDU, AfD und FDP nunmehr geglückt. Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) hat ihren wochenlangen Widerstand aufgegeben.

Für die Gesetzeskraft der neuen Regelung war es erforderlich, dass die Parlamentspräsidentin das Anfang Dezember verabschiedete Gesetz auch „ausfertigt“. Erst dann kann es – üblicherweise noch im selben Monat – in den Thüringer Gesetz- und Verordnungsblättern erscheinen und wirksam werden.

Diesen formalen Vorgang verzögerte Birgit Pommer mit dem Hinweis auf rechtliche Bedenken gegen die Auflagen, die die Gesetzgebungshoheit des Bundes verletzen könnten. Der Ältestenrat hatte beim wissenschaftlichen Dienst des Parlaments dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis wollten CDU, AfD und FDP gleichwohl nicht abwarten, die Fraktionen verabschiedeten das Gesetz vorher. Nun wird es Ende Februar in Kraft treten.

Neue Auflagen könnten Karlsruhe erneut beschäftigen

Windkraft in Thüringens Wäldern ist ein Zankapfel, der nur vor den schwierigen politischen Mehrheitsverhältnissen im ostdeutschen Bundesland denkbar ist. Im Erfurter Landtag regieren Linke, SPD und Grüne ohne eigene Mehrheit. Obwohl die dortige AfD vom Verfassungsschutz beobachtet und eine Zusammenarbeit von anderen Fraktionen offiziell ausgeschlossen wird, kommt es immer wieder zu einer punktuellen Mehrheit der Opposition.

Dies ereignete sich nun erneut beim Thema Windkraft im Wald. Das grundsätzliche Verbot hatte die CDU seinerzeit durchgesetzt, weil sie sonst ihre Zustimmung zu einem Haushalt verweigert hätte. Die Rot-Rot-Grüne Koalition hatte zähneknirschend zugestimmt – und sah im Herbst 2022 doch wie der Sieger aus.

Denn das Bundesverfassungsgericht kippte das Total-Verbot (wir berichteten). Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt darauf reagiert und einen wortgleichen Verbots-Passus aus dem eigenen Waldgesetz gestrichen.

Auf Initiative der FDP hatte die Opposition im Thüringer Landtag sich nach dem Karlsruher Urteil umgehend an neue Überlegungen gemacht. Heraus kam eine erneut heftig kritisierte Vorschrift. Sie besagt, dass Windkraft nur dann im Wald entstehen darf, wenn an anderer Stelle im selben Flächenumfang neuer Wald entsteht. Das Neupflanzen dürfe überdies nicht auf landwirtschaftlich genutzten Arealen geschehen. Da Thüringen waldreich und ackerbaulich geprägt ist, stellt sich die Frage, welche Gebiete überhaupt für das Aufforsten zur Verfügung stehen könnten. Kritiker werfen dem FDP-Ansinnen entsprechend vor, Windkraft im Wald damit einen Riegel vorzuschieben.

Dies sei sozusagen einem faktischen Verbot gleichzusetzen, nachdem das gesetzliche Tabu von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden war. Ob das Thema erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ist offen und von einer neuen Klage abhängig. Eine weitere parlamentarische Auseinandersetzung zu diesem Thema ist derweil unrealistisch, da die windkraft-freundliche Regierung keine Mehrheit hat und im September wieder Landtagswahlen anstehen.

Donnerstag, 8.02.2024, 16:22 Uhr
Volker Stephan

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.