E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Strom - Umlagenlast auf den Strompreis sinkt um mehr als ein Drittel
Quelle: Fotolia
Strom

Umlagenlast auf den Strompreis sinkt um mehr als ein Drittel

Umlagen und Steuern werden 2022 einen deutlich kleineren Anteil am Strompreis ausmachen. Insgesamt sinkt die Umlagenbelastung um mehr als ein Drittel, so die ASEW.
Laut den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) macht die EEG-Umlage nach wie vor den größten Anteil der Umlagen aus. Jedoch sinkt diese 2022 erstmals überdeutlich um 2,777 Cent auf 3,723 Cent je Kilowattstunde (minus 42,7 Prozent).

Möglich macht dies zum einen das gut gefüllte EEG-Konto, das Stand 30. September 2021 einen Überschuss von 4,5 Milliarden Euro aufweist. Hinzu kommt der in den letzten Monaten deutlich angezogene Börsenstrompreis. Beide Effekte allein hätten die EEG-Umlage bereits auf 4,657 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Der schon im Jahr 2019 im Rahmen des Klimaschutzgesetzes beschlossene Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro erbringt die zusätzliche Senkung um 0,934 Cent je Kilowattstunde.

Dieser von der EEG-Umlage vorgegebene Trend zeigt sich bei den übrigen Umlagen indes nicht. Bereits gemeinsam mit der EEG-Umlage wurde auch die Höhe der Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Diese steigt 2022 um 6,1 Prozent auf 0,419 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,395 Cent je Kilowattstunde). Die KWKG-Umlage steigt um rund 48,8 Prozent auf 0,378 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,254). Die § 19 StromNEV-Umlage erhöht sich dagegen nur leicht auf 0,437 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,432 Cent je Kilowattstunde; +1,2 Prozent). Die Abschaltbare Lasten-Umlage sinkt um zwei Drittel von 0,009 auf 0,003 Cent je Kilowattstunde.

Damit ergibt sich für 2022 eine gesamte Umlagenbelastung von 4,96 Cent je Kilowattstunde – gegenüber dem Wert des laufenden Jahres von 7,59 Cent je Kilowattstunde also eine deutliche Entlastung von mehr als einem Drittel (34,7 Prozent).

„Die Festsetzung der EEG-Umlage 2022 markiert eine wichtige Zäsur: So deutlich gesunken wie in diesem Jahr ist die Umlage noch nie“, ordnet Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW, die Lage ein. „Damit entwickelt sich die Umlage exakt so wie in Prognosen vorausgesagt.“ Indes bedürfe die Energiewende auch weiterhin staatlicher Lenkung, soll sie den Beitrag zum Klimaschutz leisten, den die Bundesregierung ihr zugewiesen hat. Auch in Zukunft blieben die Umlagen und Aufschläge ein wesentlicher Posten des Strompreises. Wallikewitz: „Eine grundlegende Reform insbesondere des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Kernstück der Energiewende tut weiterhin Not!“

 

Montag, 25.10.2021, 14:25 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Strom - Umlagenlast auf den Strompreis sinkt um mehr als ein Drittel
Quelle: Fotolia
Strom
Umlagenlast auf den Strompreis sinkt um mehr als ein Drittel
Umlagen und Steuern werden 2022 einen deutlich kleineren Anteil am Strompreis ausmachen. Insgesamt sinkt die Umlagenbelastung um mehr als ein Drittel, so die ASEW.
Laut den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) macht die EEG-Umlage nach wie vor den größten Anteil der Umlagen aus. Jedoch sinkt diese 2022 erstmals überdeutlich um 2,777 Cent auf 3,723 Cent je Kilowattstunde (minus 42,7 Prozent).

Möglich macht dies zum einen das gut gefüllte EEG-Konto, das Stand 30. September 2021 einen Überschuss von 4,5 Milliarden Euro aufweist. Hinzu kommt der in den letzten Monaten deutlich angezogene Börsenstrompreis. Beide Effekte allein hätten die EEG-Umlage bereits auf 4,657 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Der schon im Jahr 2019 im Rahmen des Klimaschutzgesetzes beschlossene Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro erbringt die zusätzliche Senkung um 0,934 Cent je Kilowattstunde.

Dieser von der EEG-Umlage vorgegebene Trend zeigt sich bei den übrigen Umlagen indes nicht. Bereits gemeinsam mit der EEG-Umlage wurde auch die Höhe der Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Diese steigt 2022 um 6,1 Prozent auf 0,419 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,395 Cent je Kilowattstunde). Die KWKG-Umlage steigt um rund 48,8 Prozent auf 0,378 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,254). Die § 19 StromNEV-Umlage erhöht sich dagegen nur leicht auf 0,437 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,432 Cent je Kilowattstunde; +1,2 Prozent). Die Abschaltbare Lasten-Umlage sinkt um zwei Drittel von 0,009 auf 0,003 Cent je Kilowattstunde.

Damit ergibt sich für 2022 eine gesamte Umlagenbelastung von 4,96 Cent je Kilowattstunde – gegenüber dem Wert des laufenden Jahres von 7,59 Cent je Kilowattstunde also eine deutliche Entlastung von mehr als einem Drittel (34,7 Prozent).

„Die Festsetzung der EEG-Umlage 2022 markiert eine wichtige Zäsur: So deutlich gesunken wie in diesem Jahr ist die Umlage noch nie“, ordnet Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW, die Lage ein. „Damit entwickelt sich die Umlage exakt so wie in Prognosen vorausgesagt.“ Indes bedürfe die Energiewende auch weiterhin staatlicher Lenkung, soll sie den Beitrag zum Klimaschutz leisten, den die Bundesregierung ihr zugewiesen hat. Auch in Zukunft blieben die Umlagen und Aufschläge ein wesentlicher Posten des Strompreises. Wallikewitz: „Eine grundlegende Reform insbesondere des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Kernstück der Energiewende tut weiterhin Not!“

 

Montag, 25.10.2021, 14:25 Uhr
Peter Koller

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.