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Energie & Management > Emissionshandel - Transparenz statt Greenwashing
Quelle: Fotolia / frenta
Emissionshandel

Transparenz statt Greenwashing

Die EU setzt zur Erreichung ihrer Klimaziele auch darauf, freigesetztes Kohlendioxid wieder aus der Atmosphäre zu entfernen.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigten sich in Brüssel auf die dabei geltenden Regeln. Als Beitrag zur Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre (carbon removal) soll in Zukunft anerkannt werden, wenn CO2 aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft, zum Beispiel in unterirdischen Lagerstätten gebunden wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass CO2 in langlebigen Produkten wie Bauholz mindestens 35 Jahre der Atmosphäre entzogen wird. Als befristete Einlagerung wird das sogenannte „carbon farming“ anerkannt bei dem CO2 durch Aufforstung oder in Mooren gebunden oder die Freisetzung in der Landwirtschaft durch das Bodenmanagement für mindestens fünf Jahre reduziert wird.

Die Verordnung erstreckt sich zunnächst nur auf die Entnahme und Einlagerung von CO2 innerhalb der EU. Die Kommission soll spätestens 2026 prüfen, ob Einlagerungen auch in Drittstaaten anerkannt werden und ob auch andere Aktivitäten, die zur Beseitigung von CO2 aus der Atmosphäre beitragen, in die Verordnung einbezogen werden können.

Um die CO2-Entnahmen zu zertifizieren, müssen sie nachhaltig, quantifizierbar und zusätzlich sein. Das CO2 muss langfristig eingelagert werden. Die Kommission soll auf der Grundlage dieser vier Kriterien eine Zertifizierungsmethode entwickeln. Die Zertifizierung ist freiwillig. Um das Nachhaltigkeitskriterium zu erfüllen, muss beim „carbon farming“ auch ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet werden.
Die Zertifizierung bezieht sich auf eine Tonne CO2, die der Atmosphäre entzogen wird. Das Zertifikat kann zur Erfüllung der internationalen, der europäischen und der nationalen Klimaziele (im Rahmen der nationalen Energie- und Klimapläne: NDC) eingesetzt werden.

CO2-Entnahmen sollen gemessen und kontrolliert werden

Die Verordnung unterscheidet zwischen der Aktivitäts- und der Kontrollperiode. In der Kontrollperiode wird überwacht, ob eingelagertes CO2 wieder freigesetzt wird. Dafür ist der Empfänger des Zertifikates haftbar. Die Kommission wird beauftragt, ein öffentliches Register für alle Entnahmen in der EU aufzubauen, um volle Transparenz zu gewährleisten. Dort sollen auch die Überwachungsberichte einsehbar sein. Das Register soll durch Gebühren der Inhaber der Zertifikate finanziert werden.

Ziel der Verordnung ist es, Technologien zu entwickeln, mit denen Kohlendioxid-Emissionen kompensiert werden, die auch in Zukunft unvermeidbar sind. Dafür seien klare und verlässliche Regeln notwendig, nach denen CO2-Entnahmen verifiziert, gemessen und kontrolliert werden. Die Verordnung schaffe die Voraussetzung für Investitionen in die CO2-Entnahme, sagt Klimakommissar Wopke Hoekstra. Die Absorption und Bindung von CO2 seien „ein entscheidendes Element zur Erreichung der Klimaneutralität“.

Das Europaparlament und der Ministerrat müssen das Ergebnis ihrer Verhandlungen noch bestätigen. Der umweltpolitische Sprecher der SPD im Europaparlament, Timo Wölken, begrüßt die Verständigung: „Damit schafft die Staatengemeinschaft Verlässlichkeit in einem Markt, der bisher vor allem durch Intransparenz und Greenwashing bekannt war.“

Der Unionspolitiker Peter Liese sagt: „Ohne negative Emissionen durch natürliche und technische Senken werden wir unsere ehrgeizigen Klimaziele nicht erreichen.“ Er werde sich dafür einsetzen, dass „zumindest technische Lösungen“ auch in den Emissionshandel einbezogen würden.

Umweltverbände halten die organisierte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre dagegen für unseriös und befürchten, dass die Reduzierung der Emissionen dadurch beeinträchtigt wird. Ein „neuer Ablasshandel“ werde das Klima nicht schützen, heißt es in einer Erklärung des WWF.

Mittwoch, 21.02.2024, 09:26 Uhr
Tom Weingärtner
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Transparenz statt Greenwashing
Die EU setzt zur Erreichung ihrer Klimaziele auch darauf, freigesetztes Kohlendioxid wieder aus der Atmosphäre zu entfernen.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigten sich in Brüssel auf die dabei geltenden Regeln. Als Beitrag zur Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre (carbon removal) soll in Zukunft anerkannt werden, wenn CO2 aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft, zum Beispiel in unterirdischen Lagerstätten gebunden wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass CO2 in langlebigen Produkten wie Bauholz mindestens 35 Jahre der Atmosphäre entzogen wird. Als befristete Einlagerung wird das sogenannte „carbon farming“ anerkannt bei dem CO2 durch Aufforstung oder in Mooren gebunden oder die Freisetzung in der Landwirtschaft durch das Bodenmanagement für mindestens fünf Jahre reduziert wird.

Die Verordnung erstreckt sich zunnächst nur auf die Entnahme und Einlagerung von CO2 innerhalb der EU. Die Kommission soll spätestens 2026 prüfen, ob Einlagerungen auch in Drittstaaten anerkannt werden und ob auch andere Aktivitäten, die zur Beseitigung von CO2 aus der Atmosphäre beitragen, in die Verordnung einbezogen werden können.

Um die CO2-Entnahmen zu zertifizieren, müssen sie nachhaltig, quantifizierbar und zusätzlich sein. Das CO2 muss langfristig eingelagert werden. Die Kommission soll auf der Grundlage dieser vier Kriterien eine Zertifizierungsmethode entwickeln. Die Zertifizierung ist freiwillig. Um das Nachhaltigkeitskriterium zu erfüllen, muss beim „carbon farming“ auch ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet werden.
Die Zertifizierung bezieht sich auf eine Tonne CO2, die der Atmosphäre entzogen wird. Das Zertifikat kann zur Erfüllung der internationalen, der europäischen und der nationalen Klimaziele (im Rahmen der nationalen Energie- und Klimapläne: NDC) eingesetzt werden.

CO2-Entnahmen sollen gemessen und kontrolliert werden

Die Verordnung unterscheidet zwischen der Aktivitäts- und der Kontrollperiode. In der Kontrollperiode wird überwacht, ob eingelagertes CO2 wieder freigesetzt wird. Dafür ist der Empfänger des Zertifikates haftbar. Die Kommission wird beauftragt, ein öffentliches Register für alle Entnahmen in der EU aufzubauen, um volle Transparenz zu gewährleisten. Dort sollen auch die Überwachungsberichte einsehbar sein. Das Register soll durch Gebühren der Inhaber der Zertifikate finanziert werden.

Ziel der Verordnung ist es, Technologien zu entwickeln, mit denen Kohlendioxid-Emissionen kompensiert werden, die auch in Zukunft unvermeidbar sind. Dafür seien klare und verlässliche Regeln notwendig, nach denen CO2-Entnahmen verifiziert, gemessen und kontrolliert werden. Die Verordnung schaffe die Voraussetzung für Investitionen in die CO2-Entnahme, sagt Klimakommissar Wopke Hoekstra. Die Absorption und Bindung von CO2 seien „ein entscheidendes Element zur Erreichung der Klimaneutralität“.

Das Europaparlament und der Ministerrat müssen das Ergebnis ihrer Verhandlungen noch bestätigen. Der umweltpolitische Sprecher der SPD im Europaparlament, Timo Wölken, begrüßt die Verständigung: „Damit schafft die Staatengemeinschaft Verlässlichkeit in einem Markt, der bisher vor allem durch Intransparenz und Greenwashing bekannt war.“

Der Unionspolitiker Peter Liese sagt: „Ohne negative Emissionen durch natürliche und technische Senken werden wir unsere ehrgeizigen Klimaziele nicht erreichen.“ Er werde sich dafür einsetzen, dass „zumindest technische Lösungen“ auch in den Emissionshandel einbezogen würden.

Umweltverbände halten die organisierte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre dagegen für unseriös und befürchten, dass die Reduzierung der Emissionen dadurch beeinträchtigt wird. Ein „neuer Ablasshandel“ werde das Klima nicht schützen, heißt es in einer Erklärung des WWF.

Mittwoch, 21.02.2024, 09:26 Uhr
Tom Weingärtner

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