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Energie & Management > Recht - Stadtwerke streiten mit Forst BW um Waldflächen für Windparks
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Stadtwerke streiten mit Forst BW um Waldflächen für Windparks

Ausgebootet und daher gereizt: Die Stadtwerke Heidenheim sollen beim Windkraftausbau im Staatswald außen vor bleiben. Deswegen zieht der Versorger nun vor das Landgericht Stuttgart.
Verärgert reagiert die Stadtwerke Heidenheim AG auf die Nachricht, beim Ausbau der Windkraft im baden-württembergischen Staatswald nur eine Zuschauerrolle erhalten zu sollen. Die öffentlich-rechtliche Behörde Forst BW jedenfalls hatte dem Versorger im März eine Abfuhr für seine Windparkpläne erteilt.

Was die Stadtwerke auf die Palme bringt, ist die offenbar fehlende Begründung für den abschlägigen Bescheid. Das Auswahlverfahren habe daher den "Gleichbehandlungs- und Transparenzgeboten" nicht entsprochen, teilten die Stadtwerke auf Anfrage unserer Redaktion mit. Darauf pocht das im Erneuerbaren-Ausbau stark engagierte Unternehmen aber.

Um zu verhindern, dass die Flächen an andere Projektierer wandern und Forst BW damit vollendete Tatsachen schafft, greifen die Stadtwerke Heidenheim zu rechtlichen Mitteln. Beim Landgericht Stuttgart haben sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

Begründung: Das Auswahlverfahren sei rechtswidrig, entsprechend müsse Forst BW Gestattungsverträge für Windturbinen im Staatswald mit konkurrierenden Bewerbern zunächst unterlassen. Die Stadtwerke monieren konkret, vor Ende der Angebotsfrist keine Information zu den Bewertungskriterien und deren Gewichtung erhalten zu haben.

Forstbehörde gibt sich auf Anfrage der Redaktion wortkarg 

Die Heidenheimer hatten große Pläne für den Erneuerbaren-Zubau. Als Forst BW im Herbst vergangenen Jahres insgesamt sieben Flächen im Staatswald für Windkraft ausschrieb, reichte die Stadtwerke-Gruppe fristgerecht bis Dezember Angebote für alle Gebiete mit einer Gesamtleistung von etwa 500 MW ein. Eine Sprecherin des Versorgers teilte auf Anfrage mit, dass es sich dabei konkret um 96 Turbinen der 5,5-MW-Klasse handeln sollte.

Bei einer angenommenen Realisierung aller Anlagen hätte die installierte Windkraft-Leistung der für die Erneuerbaren zuständigen Stadtwerke-Tochter „Hellenstein SolarWind GmbH“ sich mehr als vervierfacht, von zuletzt etwa 156 MW auf dann rund 685 MW. Die Stadtwerke wollen um ihre Projekte kämpfen und mit ihrem Vorgehen erreichen, dass ein „fairer Wettbewerb gewährleistet“ und die „Akteursvielfalt sichergestellt“ sei.
 
 
Die Forstbehörde gibt sich auf Anfrage wortkarg. Sie teilte lediglich mit, zu laufenden Verfahren keine Auskunft zu erteilen. Das Landgericht Stuttgart wolle seine Entscheidung Anfang Mai verkünden, sagte eine Sprecherin unserer Redaktion.

Donnerstag, 28.04.2022, 16:48 Uhr
Volker Stephan
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Stadtwerke streiten mit Forst BW um Waldflächen für Windparks
Ausgebootet und daher gereizt: Die Stadtwerke Heidenheim sollen beim Windkraftausbau im Staatswald außen vor bleiben. Deswegen zieht der Versorger nun vor das Landgericht Stuttgart.
Verärgert reagiert die Stadtwerke Heidenheim AG auf die Nachricht, beim Ausbau der Windkraft im baden-württembergischen Staatswald nur eine Zuschauerrolle erhalten zu sollen. Die öffentlich-rechtliche Behörde Forst BW jedenfalls hatte dem Versorger im März eine Abfuhr für seine Windparkpläne erteilt.

Was die Stadtwerke auf die Palme bringt, ist die offenbar fehlende Begründung für den abschlägigen Bescheid. Das Auswahlverfahren habe daher den "Gleichbehandlungs- und Transparenzgeboten" nicht entsprochen, teilten die Stadtwerke auf Anfrage unserer Redaktion mit. Darauf pocht das im Erneuerbaren-Ausbau stark engagierte Unternehmen aber.

Um zu verhindern, dass die Flächen an andere Projektierer wandern und Forst BW damit vollendete Tatsachen schafft, greifen die Stadtwerke Heidenheim zu rechtlichen Mitteln. Beim Landgericht Stuttgart haben sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

Begründung: Das Auswahlverfahren sei rechtswidrig, entsprechend müsse Forst BW Gestattungsverträge für Windturbinen im Staatswald mit konkurrierenden Bewerbern zunächst unterlassen. Die Stadtwerke monieren konkret, vor Ende der Angebotsfrist keine Information zu den Bewertungskriterien und deren Gewichtung erhalten zu haben.

Forstbehörde gibt sich auf Anfrage der Redaktion wortkarg 

Die Heidenheimer hatten große Pläne für den Erneuerbaren-Zubau. Als Forst BW im Herbst vergangenen Jahres insgesamt sieben Flächen im Staatswald für Windkraft ausschrieb, reichte die Stadtwerke-Gruppe fristgerecht bis Dezember Angebote für alle Gebiete mit einer Gesamtleistung von etwa 500 MW ein. Eine Sprecherin des Versorgers teilte auf Anfrage mit, dass es sich dabei konkret um 96 Turbinen der 5,5-MW-Klasse handeln sollte.

Bei einer angenommenen Realisierung aller Anlagen hätte die installierte Windkraft-Leistung der für die Erneuerbaren zuständigen Stadtwerke-Tochter „Hellenstein SolarWind GmbH“ sich mehr als vervierfacht, von zuletzt etwa 156 MW auf dann rund 685 MW. Die Stadtwerke wollen um ihre Projekte kämpfen und mit ihrem Vorgehen erreichen, dass ein „fairer Wettbewerb gewährleistet“ und die „Akteursvielfalt sichergestellt“ sei.
 
 
Die Forstbehörde gibt sich auf Anfrage wortkarg. Sie teilte lediglich mit, zu laufenden Verfahren keine Auskunft zu erteilen. Das Landgericht Stuttgart wolle seine Entscheidung Anfang Mai verkünden, sagte eine Sprecherin unserer Redaktion.

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Volker Stephan

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