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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Spotlicht auf die Nachtverdunklung
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Spotlicht auf die Nachtverdunklung

Nun ziehen wohl alle Akteure mit: Küstennahe Offshore-Windenergieanlagen werden in deutschen Gewässern in Zukunft nur noch dann leuchten, wenn sich Luftobjekte nähern. 
Urlauber, die sich im Sommer 2024 auf dem Darß oder auf der Insel Rügen einquartieren, können sich schon jetzt freuen: Die Offshore-Windkraftanlagen, die sich in der deutschen Ostsee befinden, werden in den Nachtstunden nicht mehr nervig rot aufleuchten. Sie blinken nur dann noch warnend, wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert.

Dies ist der gesetzlichen Pflicht zu einer „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ zu verdanken − Paragraf 9 Absatz 8 im EEG. Die BNK muss bis Ende 2023 in allen bestehenden und noch kommenden Windparks innerhalb der deutschen Ostsee installiert sein.

Die Vorschrift gilt ebenso für die Nordsee, allerdings nicht für die weit von der Küste entfernt liegenden Parks, sondern nur für diejenigen, die in der Zwölf-Seemeilen-Zone beziehungsweise in der Entfernungszone 1 aller Netzentwicklungspläne seit 2017 liegen. Das sind noch mal grob bis zu 20 Seemeilen. Vor Sylt etwa müssen die 80 Windräder von „Butendiek“ vom Neujahrsfeuerwerk 2024 an dunkel bleiben, jene 80 von „Dan Tysk“ in der Entfernungszone 2 aber nicht.
 
Ein Techniker beim Aufbau des Windparks „Butendiek“. Einsätze am Turm sind üblich, wenn das bedarfsabhängige Nachtblinken nicht schon werksseitig eingebaut ist
Quelle: Dierk Jensen

In der Nordsee müssen nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zum Stichtag 1. Januar 2024 Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 3.874,4 MW umgerüstet sein. In der Ostsee sind es 1.001,5 MW.EnBW: sinnvolle Millioneninvestition

„Wir sind mit der Umrüstung unserer Anlagen in unseren beiden Ostsee-Windparks ‚Baltic 1‘ und ‚Baltic 2‘ gut im Zeitplan“, so unterrichtet Miriam Teige, eine Pressesprecherin vom Betreiber EnBW Baden-Württemberg, E&M auf Anfrage. „Generell halten wir für alle Standorte an Land, aber auch an küstennahen Standorten eine bedarfsgerechte Befeuerung für sinnvoll. Wichtig war es uns, dass die Transpondertechnik eingesetzt werden kann und nicht nur die sehr teure Radarlösung“, so Teige weiter.

Auch die Transpondertechnik ist bei Weitem nicht umsonst zu haben: Die EnBW beispielsweise muss knapp 2,5 Millionen Euro berappen, um die Lichtverschmutzung an ihren Standorten in der Ostsee zu reduzieren. Aber das sei eine wichtige Investition in eine größere Akzeptanz in den Küstenregionen, heißt es aus Karlsruhe.

Stiftung: Es fehlt an Manpower

„Wir machen mit der Umrüstung das Richtige“, unterstreicht denn auch Matthias Wehkamp, Geschäftsstellenleiter der Stiftung Offshore-Windenergie. Allerdings bezweifelt er, dass tatsächlich bis zum Ende des Jahres auf allen betroffenen Offshore-Anlagen umgerüstet sein wird. Sein Eindruck ist, dass es an vielen Stellen an Manpower fehlt und auch die Genehmigungsprozesse dauern.

Das beurteilt man beim BSH anders. „Wir gehen fest davon aus, dass alle Betreiber der gesetzlichen Verpflichtung fristgerecht nachkommen werden“, so Jeannette Edler. Sie ist beim BSH für Nachtkennzeichnung zuständig. Edler äußert den Eindruck, dass sich nach dem anfänglichen Aufschrei in der Offshore-Branche mittlerweile die Überzeugung durchgesetzt hat, dass die Umsetzung der Vorgabe letztlich die Akzeptanz erhöhe. Wenn sie zusätzlich der Vogelwelt diene, umso besser. So wird die deutsche Branche, ob nun mit Verspätung oder doch rechtzeitig, die Umrüstung durchziehen − zumal der Gesetzgeber bei Verzögerungen die Marktprämie streicht.

International betrachtet spielen die Deutschen offenbar in Sachen bedarfsgesteuerter Befeuerung eine Vorreiterrolle. Denn im Ausland wird sie noch nicht verbindlich eingefordert. Dennoch: Seitens der Niederländer, aber auch von dänischer Seite bestehe großes Interesse daran, es den Deutschen an dieser Stelle gleichzutun, hört man allenthalben.

Welche Technik am Ende zum Zuge kommt, ist Matthias Wehkamp von der Stiftung Offshore „total egal“. „Das können Transpondersysteme sein, aber auch Aktiv- oder Passivradare sind denkbar“, so Wehkamp. Er kann sich zukünftig auch effizientere parkübergreifende BNK-Konzepte vorstellen.

Im küstennahen Windpark „Nordergründe“ vor Wilhelmshaven sind die Dauerlichter bereits ausgeschaltet. Umgesetzt hat die Umrüstung die Deutsche Windtechnik, die auch den 280-MW-Windpark „Butendiek“ 32 Kilometer westlich der Insel Sylt im Sommer umrüsten wird. Der Auftrag hat ein Volumen von 1,4 Millionen Euro.

Wer nun aber als Außenstehender glaubt, dass nach der Installation eines BNK-Systems die Befeuerung ständig ausbleibt, der irrt. „Doch, doch, die sind öfter an, als man glaubt“, sagt Thomas Schäffer, Projektmanager bei der Offshore Unit der Deutschen Windtechnik Offshore und Consulting GmbH. „So liegt beispielsweise der küstennahe Offshore-Windpark ‚Nordergründe‘ in der Fluglinie derjenigen Hubschrauber, die zu den Offshore-Windparks unterwegs sind, und außerdem liegt der Luftwaffenstützpunkt Mariensiel in der Nähe“, klärt Schäffer auf. Er hat an der Hochschule Bremerhaven Maritime Technologien studiert. „Die Befeuerung mit Transpondertechnik von unserem Partner Funke Avionics GmbH schaltet immer dann auf ‚aktiv‘, wenn sich ein Flugzeug im Radius von vier Kilometern einer Anlage befindet.“

Schäffer verweist darauf, dass Nachrüstung wesentlich aufwendiger ist, weil die Monteure mit Schiffen rausgefahren, auf die Gondeln klettern und Leuchten auswechseln müssen. Günstiger sei es, wenn die BNK schon bei der Fabrikation an Land eingebaut wurde. Er ist deshalb der Ansicht, dass es eigentlich Bestandsschutz hätte geben müssen. So stattet Hersteller Siemens Gamesa in seinem Werk Cuxhaven die Anlagen für zukünftige Projekte in der Entfernungszone 1 vor den Ostfriesischen Inseln, wo in den bestehenden Windparkclustern noch Lücken geschlossen werden, schon an Land mit geeigneter Technik aus. 

Matthias Wehkamp von der Stiftung Offshore-Windenergie ist Biologe. Er erhofft sich durch BNK nicht nur eine Versöhnung mit Küstenbewohnern und dem Tourismus, sondern erwartet auch echte Vorteile für die Vogelwelt: „Ich denke, es wird dadurch weniger Vogelschlag geben, weil die Vögel von den dauerhaften Lichtquellen gerade bei schlechten Sichtverhältnissen angezogen werden, was bei der Installation von BNK wegfällt.“

Welche positiven Effekte am Ende mit der BNK für die Vogelwelt zu erreichen sind, ist jedoch derzeit nur schwer zu sagen. „Grundsätzlich haben wir zu BNK noch keine abgeschlossene Positionierung, auch weil der Wissensstand um Effekte von bedarfsgerechter Befeuerung noch recht dünn ist“, sagt beispielsweise Anne Böhnke-Henrichs vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). „Für eine BNK spricht, dass man bei windsensitiven Seevögeln, insbesondere Seetauchern, erste Hinweise hat, dass eine BNK zu verminderten Meideradien führen könnte. Das würde den großräumigen Lebensraumverlust dieser Art verringern helfen. Die Tiere meiden Offshore-Windparks bis in 16 Kilometer Entfernung“, so Böhnke-Henrichs weiter.

Die Nabu-Referentin Meeresschutz gibt umgekehrt zu bedenken, „dass Zugvögel oder umherziehende Seevögel, sofern sie in der Dunkelheit beziehungsweise Dämmerung fliegen, bei einer fehlenden Befeuerung die Anlagen schlechter erkennen können und das Risiko des Vogelschlags eher steigt“. In der Gesamtbetrachtung kommt sie zum Schluss, dass es mit der bedarfsgerechten Befeuerung zu einer Minimierung des Vogelschlags kommen würde − wenngleich diese Technik vermutlich nicht das wirksamste Instrument sei.

Aus ihrer Sicht wären das eher gezielte, wirksame Abschaltautomatiken. Immer mit der Voraussetzung, so die Nabu-Mitarbeiterin, dass die Wahl der Standorte für Offshore-Windparks klug und naturverträglich erfolge − und zwar außerhalb von Schutzgebieten und Vogelzugkorridoren. Der Nabu verficht da eine radikale Linie: Er hat sich seit neun Jahren durch alle drei Instanzen gegen „Butendiek“ als solches durchgeklagt, ob mit oder ohne BNK. Bisher ohne Erfolg. 
 

Dienstag, 16.05.2023, 10:13 Uhr
Dierk Jensen
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Spotlicht auf die Nachtverdunklung
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung
Spotlicht auf die Nachtverdunklung
Nun ziehen wohl alle Akteure mit: Küstennahe Offshore-Windenergieanlagen werden in deutschen Gewässern in Zukunft nur noch dann leuchten, wenn sich Luftobjekte nähern. 
Urlauber, die sich im Sommer 2024 auf dem Darß oder auf der Insel Rügen einquartieren, können sich schon jetzt freuen: Die Offshore-Windkraftanlagen, die sich in der deutschen Ostsee befinden, werden in den Nachtstunden nicht mehr nervig rot aufleuchten. Sie blinken nur dann noch warnend, wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert.

Dies ist der gesetzlichen Pflicht zu einer „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ zu verdanken − Paragraf 9 Absatz 8 im EEG. Die BNK muss bis Ende 2023 in allen bestehenden und noch kommenden Windparks innerhalb der deutschen Ostsee installiert sein.

Die Vorschrift gilt ebenso für die Nordsee, allerdings nicht für die weit von der Küste entfernt liegenden Parks, sondern nur für diejenigen, die in der Zwölf-Seemeilen-Zone beziehungsweise in der Entfernungszone 1 aller Netzentwicklungspläne seit 2017 liegen. Das sind noch mal grob bis zu 20 Seemeilen. Vor Sylt etwa müssen die 80 Windräder von „Butendiek“ vom Neujahrsfeuerwerk 2024 an dunkel bleiben, jene 80 von „Dan Tysk“ in der Entfernungszone 2 aber nicht.
 
Ein Techniker beim Aufbau des Windparks „Butendiek“. Einsätze am Turm sind üblich, wenn das bedarfsabhängige Nachtblinken nicht schon werksseitig eingebaut ist
Quelle: Dierk Jensen

In der Nordsee müssen nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zum Stichtag 1. Januar 2024 Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 3.874,4 MW umgerüstet sein. In der Ostsee sind es 1.001,5 MW.EnBW: sinnvolle Millioneninvestition

„Wir sind mit der Umrüstung unserer Anlagen in unseren beiden Ostsee-Windparks ‚Baltic 1‘ und ‚Baltic 2‘ gut im Zeitplan“, so unterrichtet Miriam Teige, eine Pressesprecherin vom Betreiber EnBW Baden-Württemberg, E&M auf Anfrage. „Generell halten wir für alle Standorte an Land, aber auch an küstennahen Standorten eine bedarfsgerechte Befeuerung für sinnvoll. Wichtig war es uns, dass die Transpondertechnik eingesetzt werden kann und nicht nur die sehr teure Radarlösung“, so Teige weiter.

Auch die Transpondertechnik ist bei Weitem nicht umsonst zu haben: Die EnBW beispielsweise muss knapp 2,5 Millionen Euro berappen, um die Lichtverschmutzung an ihren Standorten in der Ostsee zu reduzieren. Aber das sei eine wichtige Investition in eine größere Akzeptanz in den Küstenregionen, heißt es aus Karlsruhe.

Stiftung: Es fehlt an Manpower

„Wir machen mit der Umrüstung das Richtige“, unterstreicht denn auch Matthias Wehkamp, Geschäftsstellenleiter der Stiftung Offshore-Windenergie. Allerdings bezweifelt er, dass tatsächlich bis zum Ende des Jahres auf allen betroffenen Offshore-Anlagen umgerüstet sein wird. Sein Eindruck ist, dass es an vielen Stellen an Manpower fehlt und auch die Genehmigungsprozesse dauern.

Das beurteilt man beim BSH anders. „Wir gehen fest davon aus, dass alle Betreiber der gesetzlichen Verpflichtung fristgerecht nachkommen werden“, so Jeannette Edler. Sie ist beim BSH für Nachtkennzeichnung zuständig. Edler äußert den Eindruck, dass sich nach dem anfänglichen Aufschrei in der Offshore-Branche mittlerweile die Überzeugung durchgesetzt hat, dass die Umsetzung der Vorgabe letztlich die Akzeptanz erhöhe. Wenn sie zusätzlich der Vogelwelt diene, umso besser. So wird die deutsche Branche, ob nun mit Verspätung oder doch rechtzeitig, die Umrüstung durchziehen − zumal der Gesetzgeber bei Verzögerungen die Marktprämie streicht.

International betrachtet spielen die Deutschen offenbar in Sachen bedarfsgesteuerter Befeuerung eine Vorreiterrolle. Denn im Ausland wird sie noch nicht verbindlich eingefordert. Dennoch: Seitens der Niederländer, aber auch von dänischer Seite bestehe großes Interesse daran, es den Deutschen an dieser Stelle gleichzutun, hört man allenthalben.

Welche Technik am Ende zum Zuge kommt, ist Matthias Wehkamp von der Stiftung Offshore „total egal“. „Das können Transpondersysteme sein, aber auch Aktiv- oder Passivradare sind denkbar“, so Wehkamp. Er kann sich zukünftig auch effizientere parkübergreifende BNK-Konzepte vorstellen.

Im küstennahen Windpark „Nordergründe“ vor Wilhelmshaven sind die Dauerlichter bereits ausgeschaltet. Umgesetzt hat die Umrüstung die Deutsche Windtechnik, die auch den 280-MW-Windpark „Butendiek“ 32 Kilometer westlich der Insel Sylt im Sommer umrüsten wird. Der Auftrag hat ein Volumen von 1,4 Millionen Euro.

Wer nun aber als Außenstehender glaubt, dass nach der Installation eines BNK-Systems die Befeuerung ständig ausbleibt, der irrt. „Doch, doch, die sind öfter an, als man glaubt“, sagt Thomas Schäffer, Projektmanager bei der Offshore Unit der Deutschen Windtechnik Offshore und Consulting GmbH. „So liegt beispielsweise der küstennahe Offshore-Windpark ‚Nordergründe‘ in der Fluglinie derjenigen Hubschrauber, die zu den Offshore-Windparks unterwegs sind, und außerdem liegt der Luftwaffenstützpunkt Mariensiel in der Nähe“, klärt Schäffer auf. Er hat an der Hochschule Bremerhaven Maritime Technologien studiert. „Die Befeuerung mit Transpondertechnik von unserem Partner Funke Avionics GmbH schaltet immer dann auf ‚aktiv‘, wenn sich ein Flugzeug im Radius von vier Kilometern einer Anlage befindet.“

Schäffer verweist darauf, dass Nachrüstung wesentlich aufwendiger ist, weil die Monteure mit Schiffen rausgefahren, auf die Gondeln klettern und Leuchten auswechseln müssen. Günstiger sei es, wenn die BNK schon bei der Fabrikation an Land eingebaut wurde. Er ist deshalb der Ansicht, dass es eigentlich Bestandsschutz hätte geben müssen. So stattet Hersteller Siemens Gamesa in seinem Werk Cuxhaven die Anlagen für zukünftige Projekte in der Entfernungszone 1 vor den Ostfriesischen Inseln, wo in den bestehenden Windparkclustern noch Lücken geschlossen werden, schon an Land mit geeigneter Technik aus. 

Matthias Wehkamp von der Stiftung Offshore-Windenergie ist Biologe. Er erhofft sich durch BNK nicht nur eine Versöhnung mit Küstenbewohnern und dem Tourismus, sondern erwartet auch echte Vorteile für die Vogelwelt: „Ich denke, es wird dadurch weniger Vogelschlag geben, weil die Vögel von den dauerhaften Lichtquellen gerade bei schlechten Sichtverhältnissen angezogen werden, was bei der Installation von BNK wegfällt.“

Welche positiven Effekte am Ende mit der BNK für die Vogelwelt zu erreichen sind, ist jedoch derzeit nur schwer zu sagen. „Grundsätzlich haben wir zu BNK noch keine abgeschlossene Positionierung, auch weil der Wissensstand um Effekte von bedarfsgerechter Befeuerung noch recht dünn ist“, sagt beispielsweise Anne Böhnke-Henrichs vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). „Für eine BNK spricht, dass man bei windsensitiven Seevögeln, insbesondere Seetauchern, erste Hinweise hat, dass eine BNK zu verminderten Meideradien führen könnte. Das würde den großräumigen Lebensraumverlust dieser Art verringern helfen. Die Tiere meiden Offshore-Windparks bis in 16 Kilometer Entfernung“, so Böhnke-Henrichs weiter.

Die Nabu-Referentin Meeresschutz gibt umgekehrt zu bedenken, „dass Zugvögel oder umherziehende Seevögel, sofern sie in der Dunkelheit beziehungsweise Dämmerung fliegen, bei einer fehlenden Befeuerung die Anlagen schlechter erkennen können und das Risiko des Vogelschlags eher steigt“. In der Gesamtbetrachtung kommt sie zum Schluss, dass es mit der bedarfsgerechten Befeuerung zu einer Minimierung des Vogelschlags kommen würde − wenngleich diese Technik vermutlich nicht das wirksamste Instrument sei.

Aus ihrer Sicht wären das eher gezielte, wirksame Abschaltautomatiken. Immer mit der Voraussetzung, so die Nabu-Mitarbeiterin, dass die Wahl der Standorte für Offshore-Windparks klug und naturverträglich erfolge − und zwar außerhalb von Schutzgebieten und Vogelzugkorridoren. Der Nabu verficht da eine radikale Linie: Er hat sich seit neun Jahren durch alle drei Instanzen gegen „Butendiek“ als solches durchgeklagt, ob mit oder ohne BNK. Bisher ohne Erfolg. 
 

Dienstag, 16.05.2023, 10:13 Uhr
Dierk Jensen

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