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Während in anderen Bundesländern noch grundsätzlich über die Einführung eines Erneuerbare-Wärme-Gesetzes diskutiert wird, bereitet die baden-württembergische Landesregierung eine nicht unumstrittene Novelle der Rechtsnorm vor, die dem Bundesland seit Jahren eine Ausnahmestellung beschert.
Bereits seit 2008 gibt es im südwestlichsten Bundesland das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden Württemberg (EWärmeG). Bis zum heutigen Tag das einzige seiner Art auf Länderebene.Auch der Bund hat sich mittlerweile auf den Beitrag besonnen, den die Wärmeversorgung zum Klimaschutz leisten kann, und 2010 ein entsprechendes Gesetz eingeführt (EEWärmeG), das sich allerdings n
Mittwoch, 17.07.2013, 09:40 Uhr
Fritz Wilhelm
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