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Energie & Management > IT - Schleupen bildet dynamische Netzentgelte ab
Quelle: Pixabay / HarmvdB
IT

Schleupen bildet dynamische Netzentgelte ab

Der Softwareentwickler Schleupen hat in seiner Branchenlösung ein Prozesspaket integriert, mit dem dynamische Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen verarbeitet werden können.
Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Festlegungen zur Netzintegration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen auf Basis von §14a EnWG erlassen. Darin ist festgeschrieben, dass den Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung eine Netzentgeltreduzierung gewährt wird.

Der Softwareentwickler Schleupen weist in einer Mitteilung darauf hin, dass Softwaresysteme zur rechtskonformen Umsetzung der Festlegungen nicht nur in der Lage sein müssen, die dynamischen Netzentgelte abzubilden, sondern auch steuerbare Verbraucher zu verwalten. Ebenso müssen sie die entsprechenden Prozesse der Marktkommunikation (GPKE und WiM) beherrschen. Der Mitteilung zufolge kann dies das neue Prozesspaket in „Schleupen.CS“.

Scriptbasierter Dateiimport möglich

Nutzer der Software-Plattform in den Marktrollen Netz, Messstellenbetreiber und Lieferant könnten nicht nur über ein Portal steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfassen, sondern auch die relevanten Informationen über die Anlagen mit den Marktpartnern austauschen. Die Erfassung könne manuell oder optional über einen scriptbasierten Dateiimport erfolgen, wenn größere Datenmengen zu bearbeiten sind, heißt es weiter. Zusätzlich gebe es unabhängig von Anmeldeprozessen einen
Bestellprozess für die Netzentgeltreduzierung, der immer nachgelagert erfolgen könne.

Volker Kruschinski, Vorstandsvorsitzender von Schleupen, betont, man habe den Kunden fristgerecht eine Lösung zur Verfügung gestellt, „mit der sie den Herausforderungen einfach begegnen können“.

In seiner Mitteilung weist der Softwareentwickler darauf hin, dass die Regelungen zu den dynamischen Netzentgelten seit dem 1. Januar 2024 gelten und rückwirkend in der nächsten turnusmäßigen Abrechnung angewendet werden sollen.


 

Mittwoch, 20.03.2024, 14:00 Uhr
Fritz Wilhelm
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Schleupen bildet dynamische Netzentgelte ab
Der Softwareentwickler Schleupen hat in seiner Branchenlösung ein Prozesspaket integriert, mit dem dynamische Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen verarbeitet werden können.
Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Festlegungen zur Netzintegration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen auf Basis von §14a EnWG erlassen. Darin ist festgeschrieben, dass den Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung eine Netzentgeltreduzierung gewährt wird.

Der Softwareentwickler Schleupen weist in einer Mitteilung darauf hin, dass Softwaresysteme zur rechtskonformen Umsetzung der Festlegungen nicht nur in der Lage sein müssen, die dynamischen Netzentgelte abzubilden, sondern auch steuerbare Verbraucher zu verwalten. Ebenso müssen sie die entsprechenden Prozesse der Marktkommunikation (GPKE und WiM) beherrschen. Der Mitteilung zufolge kann dies das neue Prozesspaket in „Schleupen.CS“.

Scriptbasierter Dateiimport möglich

Nutzer der Software-Plattform in den Marktrollen Netz, Messstellenbetreiber und Lieferant könnten nicht nur über ein Portal steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfassen, sondern auch die relevanten Informationen über die Anlagen mit den Marktpartnern austauschen. Die Erfassung könne manuell oder optional über einen scriptbasierten Dateiimport erfolgen, wenn größere Datenmengen zu bearbeiten sind, heißt es weiter. Zusätzlich gebe es unabhängig von Anmeldeprozessen einen
Bestellprozess für die Netzentgeltreduzierung, der immer nachgelagert erfolgen könne.

Volker Kruschinski, Vorstandsvorsitzender von Schleupen, betont, man habe den Kunden fristgerecht eine Lösung zur Verfügung gestellt, „mit der sie den Herausforderungen einfach begegnen können“.

In seiner Mitteilung weist der Softwareentwickler darauf hin, dass die Regelungen zu den dynamischen Netzentgelten seit dem 1. Januar 2024 gelten und rückwirkend in der nächsten turnusmäßigen Abrechnung angewendet werden sollen.


 

Mittwoch, 20.03.2024, 14:00 Uhr
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