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Energie & Management > Österreich - Schärfere Gewinnabschöpfung bei Öl- und Gasfirmen
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Schärfere Gewinnabschöpfung bei Öl- und Gasfirmen

Österreichs Bundesregierung will den Unternehmen 40 Prozent ihrer Gewinne abnehmen, wenn diese um 10 Prozent statt um 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liegen.
Österreichs Bundesregierung plant eine verschärfte Abschöpfung sogenannter „Übergewinne“ von Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich wirtschaftlich tätig sind. Das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer (Österreichische Volkspartei, ÖVP, konservativ) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Ende August bekannt. Zurzeit gelten laut dem „Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger“ (EKBFG) jene Erlöse als „Übergewinne“, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Davon sind 40 Prozent an das Finanzministerium zu überweisen. Investiert ein Unternehmen nachweislich in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie in erneuerbare Energien, so sinkt dieser Wert auf 33 Prozent. Laut dem Gesetz wird der „Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger“ (EKB-F) für das zweite Halbjahr 2022 sowie für gesamte Jahr 2023 eingehoben.

Geplant ist nun, die zulässige Obergrenze für Gewinne von 20 Prozent auf 10 Prozent des Durchschnittswerts der Jahre 2018 bis 2021 zu senken. Weitere Details sollen in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden.
 
 
„Krisengewinne nicht akzeptabel“

Nehammer sprach von „Krisengewinnen von Energiekonzernen.“ Diese seien sind „nicht akzeptabel, während die Kundinnen und Kunden mit horrenden Rechnungen zugeschüttet werden. Sowohl private Haushalte als auch Unternehmen leiden massiv unter dieser Entwicklung. Wir bitten die Energiekonzerne daher jetzt einmal mehr zur Kasse. Denn es darf nicht sein, dass Gewinne privatisiert sind, während Verluste verstaatlicht werden.“

Tatsache ist freilich, dass die „Übergewinne“ der betroffenen Unternehmen, darunter der OMV und der RAG Austria, schon bislang zu einem beträchtlichen Teil „verstaatlicht“ werden: An der OMV ist die Republik Österreich mit 31,5 Prozent beteiligt. Die RAG Austria wiederum ist zu 50,025 Prozent im Besitz der niederösterreichischen EVN, die ihrerseits zu 51 Prozent dem Land Niederösterreich und zu weiteren 28,4 Prozent den stadteigenen Wiener Stadtwerken gehört. Jeweils 10 Prozent an der RAG Austria halten die zu 100 Prozent im Besitz des Landes Steiermark befindliche Energie Steiermark sowie die Salzburg AG, an der das Land Salzburg mit 42,56 Prozent sowie die Stadt Salzburg mit 31,31 Prozent beteiligt ist. Erlösbedingt höhere Gewinne und Steuern mancher österreichischen Öl- und Gasunternehmen fließen somit nicht zuletzt der öffentlichen Hand zu.

Fraglich ist ferner, was die Politik an zusätzlichen Einnahmen zu erwarten hat. Sie hatte die möglichen Einnahmen aus dem EKB-F bei dessen Einführung mit 2 bis 4 Milliarden Euro beziffert. Bis dato bezahlte die OMV aus diesem Titel aber nur rund 90 Millionen Euro.

„Gerechter“ Beitrag

Kogler verwies darauf, dass die Regierung im Mai die Abschöpfung der „Übergewinne“ bei den Stromversorgern verschärft hatte: „Jetzt legen wir bei den fossilen Energieversorgern nach. Auch sie sollen mehr Energiekrisenbeitrag leisten. Weil’s gerecht ist.“ Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden laut Kogler bei der Berechnung der abzuführenden Beträge auch künftig berücksichtigt. Damit blieben „die Anreize erhalten, in Erneuerbare Energien zu investieren. Das stärkt unsere Unabhängigkeit von fossiler Energie.“

Dass die Bundesregierung die verschärfte Abschöpfung ausgerechnet jetzt ankündigte, ist möglicherweise kein Zufall. Am Mittwoch findet auf Antrag der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und Freiheitlichen (FPÖ) eine Sondersitzung des Parlaments statt. Das Thema ist die angebliche „Untätigkeit“ der Bundesregierung hinsichtlich der hohen Inflation.

Montag, 28.08.2023, 14:10 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Schärfere Gewinnabschöpfung bei Öl- und Gasfirmen
Österreichs Bundesregierung will den Unternehmen 40 Prozent ihrer Gewinne abnehmen, wenn diese um 10 Prozent statt um 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liegen.
Österreichs Bundesregierung plant eine verschärfte Abschöpfung sogenannter „Übergewinne“ von Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich wirtschaftlich tätig sind. Das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer (Österreichische Volkspartei, ÖVP, konservativ) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Ende August bekannt. Zurzeit gelten laut dem „Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger“ (EKBFG) jene Erlöse als „Übergewinne“, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Davon sind 40 Prozent an das Finanzministerium zu überweisen. Investiert ein Unternehmen nachweislich in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie in erneuerbare Energien, so sinkt dieser Wert auf 33 Prozent. Laut dem Gesetz wird der „Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger“ (EKB-F) für das zweite Halbjahr 2022 sowie für gesamte Jahr 2023 eingehoben.

Geplant ist nun, die zulässige Obergrenze für Gewinne von 20 Prozent auf 10 Prozent des Durchschnittswerts der Jahre 2018 bis 2021 zu senken. Weitere Details sollen in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden.
 
 
„Krisengewinne nicht akzeptabel“

Nehammer sprach von „Krisengewinnen von Energiekonzernen.“ Diese seien sind „nicht akzeptabel, während die Kundinnen und Kunden mit horrenden Rechnungen zugeschüttet werden. Sowohl private Haushalte als auch Unternehmen leiden massiv unter dieser Entwicklung. Wir bitten die Energiekonzerne daher jetzt einmal mehr zur Kasse. Denn es darf nicht sein, dass Gewinne privatisiert sind, während Verluste verstaatlicht werden.“

Tatsache ist freilich, dass die „Übergewinne“ der betroffenen Unternehmen, darunter der OMV und der RAG Austria, schon bislang zu einem beträchtlichen Teil „verstaatlicht“ werden: An der OMV ist die Republik Österreich mit 31,5 Prozent beteiligt. Die RAG Austria wiederum ist zu 50,025 Prozent im Besitz der niederösterreichischen EVN, die ihrerseits zu 51 Prozent dem Land Niederösterreich und zu weiteren 28,4 Prozent den stadteigenen Wiener Stadtwerken gehört. Jeweils 10 Prozent an der RAG Austria halten die zu 100 Prozent im Besitz des Landes Steiermark befindliche Energie Steiermark sowie die Salzburg AG, an der das Land Salzburg mit 42,56 Prozent sowie die Stadt Salzburg mit 31,31 Prozent beteiligt ist. Erlösbedingt höhere Gewinne und Steuern mancher österreichischen Öl- und Gasunternehmen fließen somit nicht zuletzt der öffentlichen Hand zu.

Fraglich ist ferner, was die Politik an zusätzlichen Einnahmen zu erwarten hat. Sie hatte die möglichen Einnahmen aus dem EKB-F bei dessen Einführung mit 2 bis 4 Milliarden Euro beziffert. Bis dato bezahlte die OMV aus diesem Titel aber nur rund 90 Millionen Euro.

„Gerechter“ Beitrag

Kogler verwies darauf, dass die Regierung im Mai die Abschöpfung der „Übergewinne“ bei den Stromversorgern verschärft hatte: „Jetzt legen wir bei den fossilen Energieversorgern nach. Auch sie sollen mehr Energiekrisenbeitrag leisten. Weil’s gerecht ist.“ Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden laut Kogler bei der Berechnung der abzuführenden Beträge auch künftig berücksichtigt. Damit blieben „die Anreize erhalten, in Erneuerbare Energien zu investieren. Das stärkt unsere Unabhängigkeit von fossiler Energie.“

Dass die Bundesregierung die verschärfte Abschöpfung ausgerechnet jetzt ankündigte, ist möglicherweise kein Zufall. Am Mittwoch findet auf Antrag der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und Freiheitlichen (FPÖ) eine Sondersitzung des Parlaments statt. Das Thema ist die angebliche „Untätigkeit“ der Bundesregierung hinsichtlich der hohen Inflation.

Montag, 28.08.2023, 14:10 Uhr
Klaus Fischer

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