E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Schleswig-Holstein - Rückenwind für Onshore-Windkraft im hohen Norden
Quelle: Fotolia / Rene Grycner
Schleswig-Holstein

Rückenwind für Onshore-Windkraft im hohen Norden

Im Norden Schleswig-Holsteins ist der Bau von Windrädern ab sofort überall im Außenbereich privilegiert: Ein Regionalplan, der ihn zu stark einschränkte, ist endgültig gekippt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März den Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein für die nördlichsten Kreise Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt und Nordfriesland endgültig gekippt, der einige Landschaftsschutzgebiete von der Windkraft ausgeschlossen hätte. Die Richter bestätigten ein fast ein Jahr altes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, das den „Regionalplan I“ für die „Planungsregion I“ für unwirksam und damit nichtig erklärt hatte.

Die Schleswiger Richter hatten im März 2023 gerügt, der Ausschluss der Landschaftsschutzgebiete beruhe auf Abwägungsfehlern, da sie bereits zuvor die Aufstellung dieser Gebiete für null und nichtig erklärt hatten.

Zwar hatte Ende 2020 die damalige Jamaika-Koalition in Kiel in drei Regionalplänen weit vor anderen Bundesländern gut 2 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie-Neubau und Repowering ausgewiesen. Doch Projektierer in den ausgeschlossenen Landschaftsschutzgebieten klagten dagegen − und bekamen vom OVG Recht, das gleich den ganzen Regionalplan I kippte. Wenn schon die Ausschlussgebiete nicht stimmten, argumentierte das Gericht, stelle dies die übrigen Flächenfestlegungen insgesamt infrage.

Die Revision ans Bundesverwaltungsgericht war nicht zugelassen worden, worauf die Landesregierung, mittlerweile nur noch schwarz-grün ohne Gelb, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde einreichte. Nach fast einem Jahr steht deren Misserfolg nun fest, das OVG-Urteil ist am 5. März rechtskräftig geworden.

Gemischte Reaktion aus der Branche

Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH) sieht trotz des Sieges der Windkraft-Projektierer Licht und Schatten bei der neuen rechtlichen Lage im hohen Norden ohne gültigen Regionalplan. Zwar sei jetzt klar, dass nun die Windkraft überall in den drei Kreisen im Außenbereich „privilegiert“ ist und auch ohne Regionalplan genehmigt werden darf, sofern die Flächen erschlossen werden können und keine gewichtigen öffentlichen Belange konkret beeinträchtigt werden. Dies erklärte der Verband mit Berufung auf Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch des Bundes.

Andererseits, so LEE-SH-Geschäftsführer Marcus Hrach, sei es „hinderlich“, dass die rechtlichen Maßnahmen von EU und Bund, um Planung und Genehmigung zu beschleunigen, im hohen Norden eben auch nicht mehr griffen. Zudem verlagere sich jetzt die artenschutzrechtliche Prüfung vom Planungs- ins einzelne Genehmigungsverfahren.

Und dann noch die 5H/3H-Regel

Eine andere restriktive Regelung des Landes Schleswig-Holstein ist die sogenannte 5H/3H-Regelung, wonach Windräder im Innenbereich den fünffachen Abstand ihrer Höhe zu Wohngebäuden haben müssen. Im Außenbereich ist es der dreifache Abstand. Der LEE SH ist der Ansicht, dass dies die Windkraft-Flächen für moderne und damit hohe Anlagen „nur begrenzt wirtschaftlich nutzbar“ macht. Anwohner seien vor übermäßigen Lärmemissionen und Schattenwurf von Windenergieanlagen genug geschützt durchs Bundes-Immissionsschutzgesetz und das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.

Die restriktivste derartige Abstandsregelung hat Bayern mit 10H. Andere Länder, vor allem im Osten, schreiben mindestens 1.000 Meter vor, Nordrhein-Westfalen hat diesen Mindestabstand kürzlich abgeschafft.

Mittwoch, 6.03.2024, 14:21 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Schleswig-Holstein - Rückenwind für Onshore-Windkraft im hohen Norden
Quelle: Fotolia / Rene Grycner
Schleswig-Holstein
Rückenwind für Onshore-Windkraft im hohen Norden
Im Norden Schleswig-Holsteins ist der Bau von Windrädern ab sofort überall im Außenbereich privilegiert: Ein Regionalplan, der ihn zu stark einschränkte, ist endgültig gekippt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März den Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein für die nördlichsten Kreise Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt und Nordfriesland endgültig gekippt, der einige Landschaftsschutzgebiete von der Windkraft ausgeschlossen hätte. Die Richter bestätigten ein fast ein Jahr altes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, das den „Regionalplan I“ für die „Planungsregion I“ für unwirksam und damit nichtig erklärt hatte.

Die Schleswiger Richter hatten im März 2023 gerügt, der Ausschluss der Landschaftsschutzgebiete beruhe auf Abwägungsfehlern, da sie bereits zuvor die Aufstellung dieser Gebiete für null und nichtig erklärt hatten.

Zwar hatte Ende 2020 die damalige Jamaika-Koalition in Kiel in drei Regionalplänen weit vor anderen Bundesländern gut 2 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie-Neubau und Repowering ausgewiesen. Doch Projektierer in den ausgeschlossenen Landschaftsschutzgebieten klagten dagegen − und bekamen vom OVG Recht, das gleich den ganzen Regionalplan I kippte. Wenn schon die Ausschlussgebiete nicht stimmten, argumentierte das Gericht, stelle dies die übrigen Flächenfestlegungen insgesamt infrage.

Die Revision ans Bundesverwaltungsgericht war nicht zugelassen worden, worauf die Landesregierung, mittlerweile nur noch schwarz-grün ohne Gelb, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde einreichte. Nach fast einem Jahr steht deren Misserfolg nun fest, das OVG-Urteil ist am 5. März rechtskräftig geworden.

Gemischte Reaktion aus der Branche

Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH) sieht trotz des Sieges der Windkraft-Projektierer Licht und Schatten bei der neuen rechtlichen Lage im hohen Norden ohne gültigen Regionalplan. Zwar sei jetzt klar, dass nun die Windkraft überall in den drei Kreisen im Außenbereich „privilegiert“ ist und auch ohne Regionalplan genehmigt werden darf, sofern die Flächen erschlossen werden können und keine gewichtigen öffentlichen Belange konkret beeinträchtigt werden. Dies erklärte der Verband mit Berufung auf Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch des Bundes.

Andererseits, so LEE-SH-Geschäftsführer Marcus Hrach, sei es „hinderlich“, dass die rechtlichen Maßnahmen von EU und Bund, um Planung und Genehmigung zu beschleunigen, im hohen Norden eben auch nicht mehr griffen. Zudem verlagere sich jetzt die artenschutzrechtliche Prüfung vom Planungs- ins einzelne Genehmigungsverfahren.

Und dann noch die 5H/3H-Regel

Eine andere restriktive Regelung des Landes Schleswig-Holstein ist die sogenannte 5H/3H-Regelung, wonach Windräder im Innenbereich den fünffachen Abstand ihrer Höhe zu Wohngebäuden haben müssen. Im Außenbereich ist es der dreifache Abstand. Der LEE SH ist der Ansicht, dass dies die Windkraft-Flächen für moderne und damit hohe Anlagen „nur begrenzt wirtschaftlich nutzbar“ macht. Anwohner seien vor übermäßigen Lärmemissionen und Schattenwurf von Windenergieanlagen genug geschützt durchs Bundes-Immissionsschutzgesetz und das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.

Die restriktivste derartige Abstandsregelung hat Bayern mit 10H. Andere Länder, vor allem im Osten, schreiben mindestens 1.000 Meter vor, Nordrhein-Westfalen hat diesen Mindestabstand kürzlich abgeschafft.

Mittwoch, 6.03.2024, 14:21 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.