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Energie & Management > Europaeische Union - Richter heben EU-Beihilfen-Entscheidung auf
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Richter heben EU-Beihilfen-Entscheidung auf

Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Entscheidung der EU-Kommission annuliert, nach der die Regierung in Den Haag Betreiber von Kohlekraftwerken subventionieren darf.
Das Parlament der Niederlande hatte 2019 den Ausstieg aus der Verstromung von Kohle bis 2030 beschlossen. Das Kraftwerk Hemweg 8 sollte aber schon Ende 2019 den Betrieb einstellen. Dafür erhielt der Betreiber Vattenfall eine Entschädigung von 52,5 Millionen Euro, die der EU-Kommission angezeigt wurde.

In Brüssel befand man, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. Angesichts des guten Zwecks wurde sie als solche genehmigt. Die Regierung in Den Haag war indes anderer Meinung. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg machte sie geltend, dass es sich nicht um eine Beihilfe handele: Vattenfall profitiere von der Zahlung nicht. Vielmehr erhalte der Betreiber lediglich eine Entschädigung für die entgangenen Gewinne. Dafür sei der Segen der Kommission entbehrlich.

Die Richter in Luxemburg haben in dieser Sache keine Entscheidung getroffen. Sie haben den Genehmigungsbescheid der Kommission aber aufgehoben, weil sie nicht geprüft habe, ob es sich tatsächlich um eine Beihilfe gehandelt habe. Nur dann hätte sie die Zahlung genehmigen dürfen.

Mittwoch, 16.11.2022, 13:27 Uhr
Tom Weingärtner
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Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Entscheidung der EU-Kommission annuliert, nach der die Regierung in Den Haag Betreiber von Kohlekraftwerken subventionieren darf.
Das Parlament der Niederlande hatte 2019 den Ausstieg aus der Verstromung von Kohle bis 2030 beschlossen. Das Kraftwerk Hemweg 8 sollte aber schon Ende 2019 den Betrieb einstellen. Dafür erhielt der Betreiber Vattenfall eine Entschädigung von 52,5 Millionen Euro, die der EU-Kommission angezeigt wurde.

In Brüssel befand man, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. Angesichts des guten Zwecks wurde sie als solche genehmigt. Die Regierung in Den Haag war indes anderer Meinung. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg machte sie geltend, dass es sich nicht um eine Beihilfe handele: Vattenfall profitiere von der Zahlung nicht. Vielmehr erhalte der Betreiber lediglich eine Entschädigung für die entgangenen Gewinne. Dafür sei der Segen der Kommission entbehrlich.

Die Richter in Luxemburg haben in dieser Sache keine Entscheidung getroffen. Sie haben den Genehmigungsbescheid der Kommission aber aufgehoben, weil sie nicht geprüft habe, ob es sich tatsächlich um eine Beihilfe gehandelt habe. Nur dann hätte sie die Zahlung genehmigen dürfen.

Mittwoch, 16.11.2022, 13:27 Uhr
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