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„Nutzen satt Abregeln 2.0“: Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation für Kriterien gestartet, die für zuschaltbare Lasten gelten sollen.
Wem dürfen die Übertragungsnetzbetreiber überschüssigen Grünstrom bei einem Netzengpass zum Discountpreis verkaufen, damit möglichst wenig Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen? Um darüber Klarheit zu schaffen, will die Bundesnetzagentur Kriterien für „zuschaltbare Lasten“ festlegen. Dazu hat Bonner Behörde jetzt die Konsultation gestartet.„Wir wollen die Nutzung
Montag, 15.04.2024, 17:37 Uhr
Manfred Fischer
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