E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Regulierer genehmigt Regeln für Regelenergie-Kooperation
Quelle: Fotolia / Tom Bayer
Stromnetz

Regulierer genehmigt Regeln für Regelenergie-Kooperation

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber und die westlichen Nachbarn Deutschlands wollen Regelenergie effizienter über die Grenzen hinweg beschaffen. Die Netzagentur hat nun zugestimmt.
Die Bundesnetzagentur hat ein von zehn Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) geändertes Prozedere genehmigt, wie sie in einem mitteleuropäischen Regelblock grenzüberschreitend Regelenergie tauschen und beschaffen. Das geht aus einer Veröffentlichung der Beschlusskammer 6 in der Bundesnetzagentur vom 23. Mai hervor. Demnach gilt das ÜNB-Papier "ab sofort", es sei denn, es ist darin ausdrücklich ein Implementierungsdatum genannt.

Die Genehmigung hat eine lange Vorgeschichte: Die EU fördert die Harmonisierung benachbarter nationaler Regelenergiemärkte, um das Stromsystem insgesamt effizienter auszuregeln und namentlich den Anbieterwettbewerb zu stärken. Hierfür ermutigte sie schon 2017 in der "Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem" (EB-VO) die ÜNB, grenzüberschreitende "Leistungs-Frequenz-Regelblöcke" (FCR) zu bilden.

Die Vorteile der Verschränkung:
  • Benachbarte ÜNB aus verschiedenen Ländern regeln nicht mehr gegeneinander aus, sondern tauschen Regelenergie netzdienlich in einem Nullsummenspiel aus.
  • Und sie öffnen sich faktisch stärker für Regelenergie-Anbieter aus Nachbarländern.
Limitierender Faktor sind immer die grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten, die zudem nicht komplett zur Verfügung stehen, sondern ebenfalls dem grenzüberschreitenden Stromhandel.
 
 
2018 waren die deutschen ÜNB und ihre Kollegen aus Dänemark, Benelux, Frankreich, der Schweiz und Österreich, die eine "Frequenzhaltungsreserve-Kooperation" bilden, mit einem ersten Papier fertig, Ende desselben Jahres genehmigte die Beschlusskammer diesen Vorschlag (Aktenzeichen: BK6-18-006), sechs andere Regulierer ebenfalls. Das Papier harmonisierte für den "Leistungs-Frequenz-Regelblock" (LFR) zwischen Dänemark, Deutschland und Luxemburg die Auktionen, die Regelleistungsprodukte, die Algorithmen, die über Zuschläge entscheiden, und die Abrechnung, sowohl zwischen den ÜNB als auch der Regelenergie-Anbieter.

Doch hinterher wollten der deutsche ÜNB Tennet und der dänische ÜNB Energinet ihren erst seit Anfang 2021 gebildeten LFR-Block zwischen Tennet TSO GmbH und Dänemark West wieder teilen. So mussten die Grenzwerte für den FCR-Austausch geändert werden und ein zusätzlicher interner Grenzwert für den Export von Jütland nach Deutschland definiert werden. Die alten Algorithmen waren Makulatur. Diesen Februar genehmigte die Beschlusskammer die Teilung, diesen März hatte ein angepasstes ÜNB-Papier das grüne Licht aller Regulierer – mit Ausnahme der Bundesnetzagentur. Sie zog jetzt nach.

Damit ist auch regulatorisch übernommen, dass die ÜNB von Dänemark und von Slowenien, Energinet und Eles, zur "Frequenzhaltungsreserve-Kooperation" dazugestoßen sind. Nach wie vor dabei:
  • Amprion und 50 Hertz aus Deutschland,
  • APG aus Österreich,
  • RTE aus Frankreich,
  • Tennet aus Holland und Deutschland,
  • Elia aus Belgien
  • sowie Swissgrid aus dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz.
Was das Marktdesign angeht, bleibt es dabei: Der Bedarf für den LFR-Block Dänemark-Deutschland-Luxemburg wird täglich 14 Tage im Voraus ausgeschrieben, also weit vor dem nationalen deutschen Regelenergiemarkt, aber mit der Option, den Vorlauf mit Ankündigung auf eine Woche zu verkürzen. Handelsschluss ist um 8 Uhr am Vortag, veröffentlicht wird jeweils um 8.30 Uhr.

Dienstag, 24.05.2022, 16:55 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Regulierer genehmigt Regeln für Regelenergie-Kooperation
Quelle: Fotolia / Tom Bayer
Stromnetz
Regulierer genehmigt Regeln für Regelenergie-Kooperation
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber und die westlichen Nachbarn Deutschlands wollen Regelenergie effizienter über die Grenzen hinweg beschaffen. Die Netzagentur hat nun zugestimmt.
Die Bundesnetzagentur hat ein von zehn Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) geändertes Prozedere genehmigt, wie sie in einem mitteleuropäischen Regelblock grenzüberschreitend Regelenergie tauschen und beschaffen. Das geht aus einer Veröffentlichung der Beschlusskammer 6 in der Bundesnetzagentur vom 23. Mai hervor. Demnach gilt das ÜNB-Papier "ab sofort", es sei denn, es ist darin ausdrücklich ein Implementierungsdatum genannt.

Die Genehmigung hat eine lange Vorgeschichte: Die EU fördert die Harmonisierung benachbarter nationaler Regelenergiemärkte, um das Stromsystem insgesamt effizienter auszuregeln und namentlich den Anbieterwettbewerb zu stärken. Hierfür ermutigte sie schon 2017 in der "Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem" (EB-VO) die ÜNB, grenzüberschreitende "Leistungs-Frequenz-Regelblöcke" (FCR) zu bilden.

Die Vorteile der Verschränkung:
  • Benachbarte ÜNB aus verschiedenen Ländern regeln nicht mehr gegeneinander aus, sondern tauschen Regelenergie netzdienlich in einem Nullsummenspiel aus.
  • Und sie öffnen sich faktisch stärker für Regelenergie-Anbieter aus Nachbarländern.
Limitierender Faktor sind immer die grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten, die zudem nicht komplett zur Verfügung stehen, sondern ebenfalls dem grenzüberschreitenden Stromhandel.
 
 
2018 waren die deutschen ÜNB und ihre Kollegen aus Dänemark, Benelux, Frankreich, der Schweiz und Österreich, die eine "Frequenzhaltungsreserve-Kooperation" bilden, mit einem ersten Papier fertig, Ende desselben Jahres genehmigte die Beschlusskammer diesen Vorschlag (Aktenzeichen: BK6-18-006), sechs andere Regulierer ebenfalls. Das Papier harmonisierte für den "Leistungs-Frequenz-Regelblock" (LFR) zwischen Dänemark, Deutschland und Luxemburg die Auktionen, die Regelleistungsprodukte, die Algorithmen, die über Zuschläge entscheiden, und die Abrechnung, sowohl zwischen den ÜNB als auch der Regelenergie-Anbieter.

Doch hinterher wollten der deutsche ÜNB Tennet und der dänische ÜNB Energinet ihren erst seit Anfang 2021 gebildeten LFR-Block zwischen Tennet TSO GmbH und Dänemark West wieder teilen. So mussten die Grenzwerte für den FCR-Austausch geändert werden und ein zusätzlicher interner Grenzwert für den Export von Jütland nach Deutschland definiert werden. Die alten Algorithmen waren Makulatur. Diesen Februar genehmigte die Beschlusskammer die Teilung, diesen März hatte ein angepasstes ÜNB-Papier das grüne Licht aller Regulierer – mit Ausnahme der Bundesnetzagentur. Sie zog jetzt nach.

Damit ist auch regulatorisch übernommen, dass die ÜNB von Dänemark und von Slowenien, Energinet und Eles, zur "Frequenzhaltungsreserve-Kooperation" dazugestoßen sind. Nach wie vor dabei:
  • Amprion und 50 Hertz aus Deutschland,
  • APG aus Österreich,
  • RTE aus Frankreich,
  • Tennet aus Holland und Deutschland,
  • Elia aus Belgien
  • sowie Swissgrid aus dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz.
Was das Marktdesign angeht, bleibt es dabei: Der Bedarf für den LFR-Block Dänemark-Deutschland-Luxemburg wird täglich 14 Tage im Voraus ausgeschrieben, also weit vor dem nationalen deutschen Regelenergiemarkt, aber mit der Option, den Vorlauf mit Ankündigung auf eine Woche zu verkürzen. Handelsschluss ist um 8 Uhr am Vortag, veröffentlicht wird jeweils um 8.30 Uhr.

Dienstag, 24.05.2022, 16:55 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.