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Energie & Management > Österreich - Regierung plant Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz
Quelle: Shutterstock / MVelishchuk
Österreich

Regierung plant Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz

Die Speicherverpflichtungen für Lieferanten und Kraftwerksbetreiber werden ausgeweitet, die Rechte der Kunden gestärkt. Unterdessen hat die OMV zusätzliche Leitungskapazität gebucht.
Um die Abhängigkeit Österreichs von Gasimporten aus Russland weiter zu verringern, plant die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen eine neuerliche Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Das berichtete Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach der Sitzung des Ministerrats am 5. Juli. Ihrem Vortrag vor dem Ministerrat zufolge werden Gasversorger dazu verpflichtet, ab Oktober 2024 ausreichend Gas einzuspeichern, um ihre Kunden für 45 Tage statt wie derzeit für 30 Tage sicher versorgen zu können. Weisen sie nach, dass das Gas aus anderen als russischen Quellen stammt, bleibt die Verpflichtung für 30 Tage bestehen.

Überdies müssen die Betreiber von Gaskraftwerken Gasmengen vorhalten, die hinreichen, um ihre Anlagen 45 Tage lang betreiben zu können. Die Verpflichtung reduziert sich auf 30 Tage, wenn das Gas aus anderen Ländern als Russland stammt. Sie umfasst sämtliche Gaskraftwerke, die Strom in öffentliche Netze einspeisen. Kraftwerke von Industriebetrieben, die zur Eigenversorgung mit elektrischer Energie dienen oder beispielsweise Gase verstromen, die bei ihren Produktionsprozessen entstehen, werden von der Pflicht ausgenommen.

Kundenrechte stärken

Ferner will die Regierung die Geltung der Rechtsgrundlagen für Österreichs strategische Gasreserve 20 Milliarden kWh um ein Jahr bis 2026 ausweiten. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Reserve bis 1. April 2025 verfügbar.

Erweiterungen sind bei den Konsumentenrechten vorgesehen. Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Gasverbrauch von maximal 100.000 kWh erhalten die Möglichkeit, ihre Vorauszahlungen einmal im Halbjahr anzupassen. Die Pflichten der Energieversorger, Änderungen bei ihren Produkten in den Online-Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control einzupflegen, werden in nicht näher ausgeführter Weise verschärft.

Weiter müssen die Gasversorger die Kunden vor dem Ablauf ihrer allfälligen vertraglichen Bindung auf die Möglichkeit zum Wechsel des Lieferanten hinweisen. Kunden mit Verträgen ohne Bindungsfrist sind mindestens einmal pro Jahr über die Wechselmöglichkeit zu informieren.

Anders als für Gesetze im Stromsektor benötigt die Regierung für Gesetze im Gasbereich keine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Parlaments. Sie kann diese daher ohne Unterstützung durch die Opposition beschließen.

OMV bucht Leitungskapazität

Unterdessen meldete der Öl-, Gas- und Chemiekonzern OMV, er habe Leitungskapazitäten für den Import von Gas aus anderen Ländern als Russland erworben. Dabei handelt es sich um rund 40 Milliarden kWh für Oktober 2023 bis einschließlich September 2026 sowie etwa 20 Milliarden kWh für die Zeit von Oktober 2026 bis einschließlich September 2028. Die Einspeisepunkte in das österreichische Netz sind Oberkappel an der deutsch-österreichischen Grenze sowie Arnoldstein an der Grenze zwischen Italien und Österreich.

In Kombination mit Gasmengen aus „nicht-russischen“ Quellen sei damit die Versorgung ihrer Kunden mittelfristig abgesichert, teilte die OMV mit. Überdies stockt der Konzern seine eingespeicherten Gasmengen weiter auf. Der Füllstand seiner Speicher liegt ihm zufolge bei rund 85 Prozent.

Mittwoch, 5.07.2023, 14:00 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Regierung plant Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz
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Österreich
Regierung plant Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz
Die Speicherverpflichtungen für Lieferanten und Kraftwerksbetreiber werden ausgeweitet, die Rechte der Kunden gestärkt. Unterdessen hat die OMV zusätzliche Leitungskapazität gebucht.
Um die Abhängigkeit Österreichs von Gasimporten aus Russland weiter zu verringern, plant die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen eine neuerliche Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Das berichtete Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach der Sitzung des Ministerrats am 5. Juli. Ihrem Vortrag vor dem Ministerrat zufolge werden Gasversorger dazu verpflichtet, ab Oktober 2024 ausreichend Gas einzuspeichern, um ihre Kunden für 45 Tage statt wie derzeit für 30 Tage sicher versorgen zu können. Weisen sie nach, dass das Gas aus anderen als russischen Quellen stammt, bleibt die Verpflichtung für 30 Tage bestehen.

Überdies müssen die Betreiber von Gaskraftwerken Gasmengen vorhalten, die hinreichen, um ihre Anlagen 45 Tage lang betreiben zu können. Die Verpflichtung reduziert sich auf 30 Tage, wenn das Gas aus anderen Ländern als Russland stammt. Sie umfasst sämtliche Gaskraftwerke, die Strom in öffentliche Netze einspeisen. Kraftwerke von Industriebetrieben, die zur Eigenversorgung mit elektrischer Energie dienen oder beispielsweise Gase verstromen, die bei ihren Produktionsprozessen entstehen, werden von der Pflicht ausgenommen.

Kundenrechte stärken

Ferner will die Regierung die Geltung der Rechtsgrundlagen für Österreichs strategische Gasreserve 20 Milliarden kWh um ein Jahr bis 2026 ausweiten. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Reserve bis 1. April 2025 verfügbar.

Erweiterungen sind bei den Konsumentenrechten vorgesehen. Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Gasverbrauch von maximal 100.000 kWh erhalten die Möglichkeit, ihre Vorauszahlungen einmal im Halbjahr anzupassen. Die Pflichten der Energieversorger, Änderungen bei ihren Produkten in den Online-Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control einzupflegen, werden in nicht näher ausgeführter Weise verschärft.

Weiter müssen die Gasversorger die Kunden vor dem Ablauf ihrer allfälligen vertraglichen Bindung auf die Möglichkeit zum Wechsel des Lieferanten hinweisen. Kunden mit Verträgen ohne Bindungsfrist sind mindestens einmal pro Jahr über die Wechselmöglichkeit zu informieren.

Anders als für Gesetze im Stromsektor benötigt die Regierung für Gesetze im Gasbereich keine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Parlaments. Sie kann diese daher ohne Unterstützung durch die Opposition beschließen.

OMV bucht Leitungskapazität

Unterdessen meldete der Öl-, Gas- und Chemiekonzern OMV, er habe Leitungskapazitäten für den Import von Gas aus anderen Ländern als Russland erworben. Dabei handelt es sich um rund 40 Milliarden kWh für Oktober 2023 bis einschließlich September 2026 sowie etwa 20 Milliarden kWh für die Zeit von Oktober 2026 bis einschließlich September 2028. Die Einspeisepunkte in das österreichische Netz sind Oberkappel an der deutsch-österreichischen Grenze sowie Arnoldstein an der Grenze zwischen Italien und Österreich.

In Kombination mit Gasmengen aus „nicht-russischen“ Quellen sei damit die Versorgung ihrer Kunden mittelfristig abgesichert, teilte die OMV mit. Überdies stockt der Konzern seine eingespeicherten Gasmengen weiter auf. Der Füllstand seiner Speicher liegt ihm zufolge bei rund 85 Prozent.

Mittwoch, 5.07.2023, 14:00 Uhr
Klaus Fischer

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