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Energie & Management > Mobilität - Regierung forciert Ausbau der Ladeinfrastruktur
Bild: swa, Thomas Hosemann
Mobilität

Regierung forciert Ausbau der Ladeinfrastruktur

Der Bund will den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos voranbringen. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden am 10. Februar auf den Weg gebracht. Schon gibt es erste Reaktionen darauf.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Entwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) in geänderter Fassung geeinigt. Dieses macht Vorgaben, wie viel Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei künftigen Neubauten geschaffen werden muss. Zum anderen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) verabschiedet. Dieses soll die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem schaffen, das den Ausbau öffentlicher Schnellladepunkte bis 2023 sicherstellen soll.

Details um GEIG

Die beschlossenen Änderungen im Entwurf des GEIG (Drucksache 19/18962) betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen: Dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. 

Eine erste Reaktion dazu kommt vom Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Dieser begrüßt die Änderungen des Entwurfs: "Die Möglichkeit, zu Hause oder beim Arbeitgeber laden zu können, spielt für den zügigen Hochlauf der Elektromobilität eine Schlüsselrolle", erklärt VDIK-Präsident Reinhard Zirpel. Mit dem neuen Entwurf setze der Gesetzgeber gute Impulse, lasse jedoch auch Potenzial zur Schaffung neuer Ladepunkte ungenutzt. "Daher sollte nun auch die Bau- und Wohnungswirtschaft den Ladeinfrastrukturausbau forcieren und über die neuen gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen", fordert Zirpel. 

Details zum SchnellLG

Das Schnellladegesetz, dessen Entwurf auch am 10. Februar verabschiedet wurde, soll dem Aufbau eines bundesweiten Schnellladenetzes eine rechtliche Grundlage geben. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur Zielvision: "Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein." Gerade das schnelle Laden sei für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Nach Angaben des Verkehrsministeriums gibt es aktuell nur rund 20 Ladepunkte mit über 150 kW Ladeleistung, was etwa 2,4 ​% der gesamten öffentlichen Ladepunkte entspräche.

Mit dem Schnellladegesetz soll ein Aufbau zunächst über Bedarf organisiert werden. Im Entwurf heißt es, in der derzeitigen frühen Marktphase gebe es zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Schnellladenetzes, das zunächst die Nachfrage übersteige. Es sei davon auszugehen, dass lediglich einzelne Standorte, insbesondere an Autobahnen, in absehbarer Zeit wirtschaftlich betrieben werden können. 

Förderprogramme alleine reichen laut dem Ministerium nicht aus. Daher sind nun über europaweite Ausschreibungen langfristige Verträge mit Betreibern geplant. Der Bund will mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. 1.000 Standorte bis 2023 sind geplant. 

Verbände appellieren für bedarfsgerechten Ausbau

"Zwei wesentliche Rahmensetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur" sieht Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen mit dem SchnellLG und GEIG auf den Weg gebracht. Ein Wermutstropfen bleibe allerdings: "Im Schnellladegesetz wird die Klärung zahlreicher Detailfragen in künftige Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen", so Liebing. "Daher müssen die Verordnungen schnell erarbeitet werden. Vor allem müssen sie aber auch ermöglichen, dass Stadtwerke am Schnellladeprogramm teilhaben können. "Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können."

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stößt ins gleiche Horn: Das SchnellLG dürfe den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur nicht gefährden, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie appelliert für einen bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur. 

"Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, muss sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können", betont Andreae. Daher sei es elementar, dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen. "Das ist auch wichtig, damit die Marktakteure weiter investieren können und jetzt nicht bis zu den Ausschreibungen ihre Ausbauaktivitäten einstellen".

Mittwoch, 10.02.2021, 16:32 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Mobilität - Regierung forciert Ausbau der Ladeinfrastruktur
Bild: swa, Thomas Hosemann
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Regierung forciert Ausbau der Ladeinfrastruktur
Der Bund will den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos voranbringen. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden am 10. Februar auf den Weg gebracht. Schon gibt es erste Reaktionen darauf.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Entwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) in geänderter Fassung geeinigt. Dieses macht Vorgaben, wie viel Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei künftigen Neubauten geschaffen werden muss. Zum anderen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) verabschiedet. Dieses soll die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem schaffen, das den Ausbau öffentlicher Schnellladepunkte bis 2023 sicherstellen soll.

Details um GEIG

Die beschlossenen Änderungen im Entwurf des GEIG (Drucksache 19/18962) betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen: Dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. 

Eine erste Reaktion dazu kommt vom Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). Dieser begrüßt die Änderungen des Entwurfs: "Die Möglichkeit, zu Hause oder beim Arbeitgeber laden zu können, spielt für den zügigen Hochlauf der Elektromobilität eine Schlüsselrolle", erklärt VDIK-Präsident Reinhard Zirpel. Mit dem neuen Entwurf setze der Gesetzgeber gute Impulse, lasse jedoch auch Potenzial zur Schaffung neuer Ladepunkte ungenutzt. "Daher sollte nun auch die Bau- und Wohnungswirtschaft den Ladeinfrastrukturausbau forcieren und über die neuen gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen", fordert Zirpel. 

Details zum SchnellLG

Das Schnellladegesetz, dessen Entwurf auch am 10. Februar verabschiedet wurde, soll dem Aufbau eines bundesweiten Schnellladenetzes eine rechtliche Grundlage geben. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur Zielvision: "Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein." Gerade das schnelle Laden sei für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Nach Angaben des Verkehrsministeriums gibt es aktuell nur rund 20 Ladepunkte mit über 150 kW Ladeleistung, was etwa 2,4 ​% der gesamten öffentlichen Ladepunkte entspräche.

Mit dem Schnellladegesetz soll ein Aufbau zunächst über Bedarf organisiert werden. Im Entwurf heißt es, in der derzeitigen frühen Marktphase gebe es zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Schnellladenetzes, das zunächst die Nachfrage übersteige. Es sei davon auszugehen, dass lediglich einzelne Standorte, insbesondere an Autobahnen, in absehbarer Zeit wirtschaftlich betrieben werden können. 

Förderprogramme alleine reichen laut dem Ministerium nicht aus. Daher sind nun über europaweite Ausschreibungen langfristige Verträge mit Betreibern geplant. Der Bund will mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. 1.000 Standorte bis 2023 sind geplant. 

Verbände appellieren für bedarfsgerechten Ausbau

"Zwei wesentliche Rahmensetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur" sieht Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen mit dem SchnellLG und GEIG auf den Weg gebracht. Ein Wermutstropfen bleibe allerdings: "Im Schnellladegesetz wird die Klärung zahlreicher Detailfragen in künftige Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen", so Liebing. "Daher müssen die Verordnungen schnell erarbeitet werden. Vor allem müssen sie aber auch ermöglichen, dass Stadtwerke am Schnellladeprogramm teilhaben können. "Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können."

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stößt ins gleiche Horn: Das SchnellLG dürfe den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur nicht gefährden, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie appelliert für einen bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur. 

"Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, muss sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können", betont Andreae. Daher sei es elementar, dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen. "Das ist auch wichtig, damit die Marktakteure weiter investieren können und jetzt nicht bis zu den Ausschreibungen ihre Ausbauaktivitäten einstellen".

Mittwoch, 10.02.2021, 16:32 Uhr
Davina Spohn

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