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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - RechtEck: Digitalisierungsoffensive im Energierecht
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

RechtEck: Digitalisierungsoffensive im Energierecht

Eine neue Generation von Vertragsgeneratoren könnte bald auch das Vertragsmanagement in anderen Rechtsbereichen revolutionieren, erläutern Jan-Hendrik vom Wege und Erik Ahnis*.
Entwicklungen wie die Energiewende oder neue Regulierungen im Zuge der europäischen Vereinheitlichung üben seit Jahren einen enormen Transformationsdruck auf die Energiewirtschaft aus, der durch die nach wie vor anhaltende Energiekrise noch beschleunigt wurde. Vor allem Versorgungsunternehmen stehen durch die damit einhergehende „Krisengesetzgebung“ vor massiven Herausforderungen.

Kann Digitalisierung den verschiedenen Akteuren des Energiemarkts helfen, mit den rasanten Entwicklungen Schritt zu halten? Eindeutig ja. Die Vielzahl gesetzlicher Änderungen manuell umzusetzen, ist eine sehr zeitaufwendige Aufgabe, zumal kleine Änderungen bereits Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse und/oder Texte haben können.

Seit einigen Jahren existieren Programme, mittels derer sich individuelle Verträge generieren lassen. Eine Entwicklung, gegen die sich vor allem in der Rechtsanwaltschaft Widerstand regte. Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen hat indes der Bundesgerichtshof im September 2021 letztinstanzlich derartige Programme grundsätzlich für zulässig erklärt. Solche Generatoren ermöglichen es Nutzern, sich durch Beantwortung eines Fragenkatalogs individuelle Verträge zu erstellen. Bisher waren diese Programme auf verhältnismäßig schlichte Verträge etwa im Bereich des Miet- oder Arbeitsrechts beschränkt. Nun hat die Entwicklung auch Einzug in die komplexe Materie des Energierechts gefunden.

Grundlage sind Musterverträge mit Erläuterungen

Als Grundlage dienen Musterverträge, die sich in der Energiebranche über viele Jahren bewährt haben. Der Nutzer kann sich durch einfache Auswahl vorformulierter Passagen seinen individuellen Vertrag samt aller erforderlichen Dokumente zusammenstellen. Im jeweiligen Dokument findet er umfassende Erläuterungen, die einen rechtssicheren Aufbau gewährleisten.

Die Nutzung dieser Muster ist nun durch die Weiterentwicklung des Konzepts Vertragsgenerator − ein Angebot dazu kommt von der BBH-Gruppe − auf ein neues Level gehoben worden. Eine Plattform ermöglicht Anwendern nicht nur, selbstständig rechtssichere Verträge zu erstellen, sondern auch, diese zuvor individualisierten Verträge kontinuierlich zu aktualisieren.

Bei Änderung von Rechtsprechung oder Gesetzeslage werden die Nutzer durch einen Automatismus umgehend informiert, dass eine Anpassung der individualisierten Verträge erforderlich ist. Die Aktualisierungen können dann durch wenige Mausklicks in bereits erstellte Dokumente integriert werden. So ist gewährleistet, dass die aktuellen Entwicklungen stets rechtzeitig und in rechtssicherer Form in die verwendeten Verträge einbezogen werden.

Darüber hinaus bietet diese neue Generation der Vertragsgeneratoren eine Reihe weiterer Funktionen. So können in der nutzereigenen Datenbank mehrere Personen gemeinschaftlich und in unterschiedlichen Rollen die generierten Verträge weiterbearbeiten und verwalten. Die systeminterne Kommunikation und automatischen Benachrichtigungen sollen dabei das gesamte Vertragsmanagement eines Unternehmens verschlanken.

Die fortschreitende Digitalisierung verspricht einen enormen Gewinn an Zeit und Ressourcen, was die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Ein Ende der Entwicklungen ist nicht in Sicht. In naher Zukunft wird nicht nur das Erstellen, die Pflege und der Abschluss von Verträgen auf solchen Plattformen erfolgen können. Vielmehr ist zu erwarten, dass der gesamte Vertrags-Lifecycle inklusive Durchführung und Beendigung des Vertrags softwaregestützt abläuft.

Was die nun in greifbare Nähe rückende künstliche Intelligenz für die rechtsberatende Branche und deren Mandanten mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Fest steht allein, dass die Digitalisierung des Rechts eine Entwicklung ist, der sich niemand auf Dauer verschließen können wird.

* Jan-Hendrik vom Wege und Erik Ahnis, Rechtsanwälte, Becker Büttner Held, Berlin

Montag, 13.02.2023, 09:30 Uhr
Redaktion
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Eine neue Generation von Vertragsgeneratoren könnte bald auch das Vertragsmanagement in anderen Rechtsbereichen revolutionieren, erläutern Jan-Hendrik vom Wege und Erik Ahnis*.
Entwicklungen wie die Energiewende oder neue Regulierungen im Zuge der europäischen Vereinheitlichung üben seit Jahren einen enormen Transformationsdruck auf die Energiewirtschaft aus, der durch die nach wie vor anhaltende Energiekrise noch beschleunigt wurde. Vor allem Versorgungsunternehmen stehen durch die damit einhergehende „Krisengesetzgebung“ vor massiven Herausforderungen.

Kann Digitalisierung den verschiedenen Akteuren des Energiemarkts helfen, mit den rasanten Entwicklungen Schritt zu halten? Eindeutig ja. Die Vielzahl gesetzlicher Änderungen manuell umzusetzen, ist eine sehr zeitaufwendige Aufgabe, zumal kleine Änderungen bereits Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse und/oder Texte haben können.

Seit einigen Jahren existieren Programme, mittels derer sich individuelle Verträge generieren lassen. Eine Entwicklung, gegen die sich vor allem in der Rechtsanwaltschaft Widerstand regte. Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen hat indes der Bundesgerichtshof im September 2021 letztinstanzlich derartige Programme grundsätzlich für zulässig erklärt. Solche Generatoren ermöglichen es Nutzern, sich durch Beantwortung eines Fragenkatalogs individuelle Verträge zu erstellen. Bisher waren diese Programme auf verhältnismäßig schlichte Verträge etwa im Bereich des Miet- oder Arbeitsrechts beschränkt. Nun hat die Entwicklung auch Einzug in die komplexe Materie des Energierechts gefunden.

Grundlage sind Musterverträge mit Erläuterungen

Als Grundlage dienen Musterverträge, die sich in der Energiebranche über viele Jahren bewährt haben. Der Nutzer kann sich durch einfache Auswahl vorformulierter Passagen seinen individuellen Vertrag samt aller erforderlichen Dokumente zusammenstellen. Im jeweiligen Dokument findet er umfassende Erläuterungen, die einen rechtssicheren Aufbau gewährleisten.

Die Nutzung dieser Muster ist nun durch die Weiterentwicklung des Konzepts Vertragsgenerator − ein Angebot dazu kommt von der BBH-Gruppe − auf ein neues Level gehoben worden. Eine Plattform ermöglicht Anwendern nicht nur, selbstständig rechtssichere Verträge zu erstellen, sondern auch, diese zuvor individualisierten Verträge kontinuierlich zu aktualisieren.

Bei Änderung von Rechtsprechung oder Gesetzeslage werden die Nutzer durch einen Automatismus umgehend informiert, dass eine Anpassung der individualisierten Verträge erforderlich ist. Die Aktualisierungen können dann durch wenige Mausklicks in bereits erstellte Dokumente integriert werden. So ist gewährleistet, dass die aktuellen Entwicklungen stets rechtzeitig und in rechtssicherer Form in die verwendeten Verträge einbezogen werden.

Darüber hinaus bietet diese neue Generation der Vertragsgeneratoren eine Reihe weiterer Funktionen. So können in der nutzereigenen Datenbank mehrere Personen gemeinschaftlich und in unterschiedlichen Rollen die generierten Verträge weiterbearbeiten und verwalten. Die systeminterne Kommunikation und automatischen Benachrichtigungen sollen dabei das gesamte Vertragsmanagement eines Unternehmens verschlanken.

Die fortschreitende Digitalisierung verspricht einen enormen Gewinn an Zeit und Ressourcen, was die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Ein Ende der Entwicklungen ist nicht in Sicht. In naher Zukunft wird nicht nur das Erstellen, die Pflege und der Abschluss von Verträgen auf solchen Plattformen erfolgen können. Vielmehr ist zu erwarten, dass der gesamte Vertrags-Lifecycle inklusive Durchführung und Beendigung des Vertrags softwaregestützt abläuft.

Was die nun in greifbare Nähe rückende künstliche Intelligenz für die rechtsberatende Branche und deren Mandanten mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Fest steht allein, dass die Digitalisierung des Rechts eine Entwicklung ist, der sich niemand auf Dauer verschließen können wird.

* Jan-Hendrik vom Wege und Erik Ahnis, Rechtsanwälte, Becker Büttner Held, Berlin

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