Quelle: E&M / Harmsen
Zwei Verbände machen konkrete Vorschläge zur wirtschaftlichen und machbaren Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland. Sie sind mit der Novelle des Gesetzes noch unzufrieden.
In der geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Möglichkeiten vorgesehen, zwischen Nachbarn Strom zu tauschen, ohne die Netze zu belasten. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) und der Open District Hub (ODH) haben darauf mit einem Positionspapier reagiert. Ihnen genügen die Festlegungen im Gesetzentwurf noch nicht.
Das Energiesystem der Zukunft wird durch Dezentralisierung bestimmt, stellen die Verbände fest. Daher müsse es auch aus der Sicht von Millionen von Erzeugungsanlagen und Prosumern gedacht werden. „Wenn erneuerbare Energie vor Ort erzeugt und genutzt wird, sollte sie auch geteilt werden können“, so die beiden Verbände. Dies würde deutlich die Kosten für die Endverbraucher senken und auf die Akzeptanz der Energiewende einzahlen und eine effiziente Nutzung der erneuerbaren Erzeugung gesteigert.
Aktuell mangele es an den passenden Rahmenbedingungen für Energy Sharing in Deutschland. Bestehende Konzepte für Energiegenossenschaften, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung seien nicht ausreichend. Der geplante Paragraf 42c im EnWG erleichtere die Umsetzung erheblich, loben die Verbände.
Durch Peer-to-Peer-Verträge werde eine einfachere Abwicklung für kleinere Energy-Sharing-Gemeinschaften ermöglicht. Zudem gelten vereinfachte Lieferantenpflichten, und es besteht keine Verpflichtung zur Vollversorgung. Die Teilnehmenden könnten zudem ihre Verpflichtungen bezüglich des Energy Sharing an einen Organisator übertragen. Verbesserungsvorschläge machen BVES und ODH in ihrem Positionspapier.
Zentrale Forderungen des Positionspapiers:- Unkomplizierter, lokaler Austausch von Energie: Mehrere Akteure – egal ob Haushalte, Unternehmen, ganze Quartiere oder darüber hinaus – sollten in der Lage sein, Energie flexibel zu erzeugen, zu speichern und zu teilen. Hierzu bedarf es standardisierter und einfacher Abrechnungs- und Marktkommunikationsprozesse.
- Offene Teilnahme: Am Energy Sharing können Erzeuger, Verbraucher, Überschuss-Einspeiser, Direktvermarkter und Energiespeicheranlagen teilnehmen. Die Anzahl der Teilnehmer soll grundsätzlich unbegrenzt sein, um wirtschaftliche Vorteile zu realisieren.
- Zentrale Koordinierungsstelle: Besonders am Anfang werden viele Fragen von den beteiligten Akteuren geklärt werden müssen. Eis benötigt eine Koordinierungsstelle, um sicherzustellen, dass die Abläufe in der Praxis reibungslos starten und funktionieren.
- Stärkung der Flexibilität: Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzinfrastruktur ist Flexibilität entscheidend, um schwankende Energieerzeugung und -nutzung auszugleichen – vor Ort sowie für das gesamte Energiesystem. Energiespeicher, bidirektionales Laden und Wärmepumpen spielen hierbei eine Schlüsselrolle.
Offene Fragen klärenDie Teilnahme mit Energiespeicheranlagen soll laut Gesetzentwurf nur möglich sein, wenn der Speicher ausschließlich mit erneuerbaren Energien beladen ist. Dies schränke jedoch die Nutzung des vollen Potenzials der Speicher ein, fürchten die Verbände. Es würde somit das Ausschließlichkeitsprinzip festigen, das an anderer Stelle gerade abgeschafft werden soll. Ein bedeutendes Manko im Vorschlag ist die implizite Verpflichtung zur Führung eines Bilanzkreises, die auf die Teilnehmer beziehungsweise den Organisator der Energy Sharing-Gemeinschaft entfällt.
Diese Pflicht berge wirtschaftliche Risiken und stelle ein Hemmnis für die Verbreitung des Energy-Sharing-Konzepts dar. Zudem sind im Entwurf keine Änderungen der Abgaben-, Umlagen- und Steuerbelastung in Verbindung mit der Teilnahme am Energy Sharing vorgesehen. Ohne Anpassungen dieser Rahmenbedingungen werde Energy Sharing im Wettbewerb mit bestehenden Vermarktungs- und Versorgungsmöglichkeiten kaum bestehen können, fürchte BVES und ODH.
Das
Positionspapier zum Energy-Sharing von ODH und BVES steht im Internet bereit.
Dienstag, 29.10.2024, 15:08 Uhr
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