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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Perspektiven jenseits der Kraftwerksstrategie
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Perspektiven jenseits der Kraftwerksstrategie

Wo liegen künftig die wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten für KWK-Anlagen? Die Branche ist verhalten zuversichtlich, obwohl in der Kraftwerksstrategie die KWK nicht erwähnt wird. 
Es gibt zwar mittlerweile eine Kraftwerksstrategie, aber wo die Kraft-Wärme-Kopplung künftig ihren Platz im Energiesystem haben wird, ist unklar − zumindest seitens der Bundesregierung. Denn anders als noch im Entwurf von 2023 werden weder Biomasseanlagen noch Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke erwähnt. Zudem steht immer noch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes an (KWKG), das im Jahr 2026 ausläuft. Die KWK-Branche selbst mit ihren Unternehmen und Herstellern hat hingegen eine gute Vorstellung davon, was die Technologie auch künftig leisten kann. Insbesondere im Hinblick auf die ambitionierten Pläne der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien massiv anheben zu wollen.
 
Daniel Schäfer
Quelle: Zeppelin Power Systems
 
Doch auch bei einem hohen Erneuerbaren-Anteil wird die Residuallastnachfrage bleiben. „Hier sehe ich in Zukunft den Platz der Kraft-Wärme-Kopplung“, sagt Daniel Schäfer, Vertriebsingenieur bei Zeppelin Power Systems. „Die Volatilität nimmt stetig zu. Die wachsende Stromnachfrage durch Wärmepumpen im Gebäudesektor und durch E-Mobilität im Verkehrssektor wird diese Entwicklung künftig noch verstärken“, ergänzt B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl. Umso wichtiger sei es, schnell regulierbare Leistung zu haben, um Energiespitzen decken zu können.

Erdgas ist keine Perspektive

Für Erdgas als Brennstoff für KWK-Kraftwerke sieht Stahl hingegen keine Perspektive. „Ob in Zukunft aber genügend erneuerbarer Brennstoff verfügbar sein wird, um KWK komplett auf erneuerbare Brennstoffe umzustellen, ist heute schwer zu sagen. Aktuell und mittelfristig überwiegt die Nachfrage das Angebot“, sagt Stahl. Ein Grund mehr, Brennstoffe wie Wasserstoff, Biomethan oder Biogas maximal effizient einzusetzen. „Im Gegensatz zu ungekoppelten Gasturbinen mit Wirkungsgraden von bis zu 40 Prozent nutzen KWK-Kraftwerke den eingesetzten Brennstoff hocheffizient bis zu 90 Prozent aus. Das verschafft der KWK sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile“, findet Stahl. 

Künftig werden KWK-Anlagen aber sicher meist gekoppelt mit weiteren Technologien genutzt werden, wie Photovoltaik, Wärmespeichern oder Wärmepumpen. Diese Entwicklung sehen sowohl Schäfer als auch Stahl. „Wärmepumpe und KWK sind ein Dream-Team“, so Schäfer und erklärt weiter: „Wärmepumpen sind bei sehr niedrigen Temperaturen weniger effizient und wirtschaftlich.

Für diese Phasen ist KWK eine ideale Ergänzung. Die KWK-Anlage kann übernehmen, wenn der Strompreis sehr hoch ist. Die Anschaffungskosten für die Kombination sind natürlich höher, aber es rechnet sich mit der Zeit. Eine Wärmepumpenanlage kann auch die ideale Ergänzung zu einer KWK Anlage sein, um den Gesamtwirkungsgrad des KWK-Systems zu steigern.“ Was die Wärmequellen für Wärmepumpen angeht, sehe das Unternehmen neben der Nutzung von Abwärme aus KWK-Anlagen einen Trend hin zu Quellen wie Abwasser, Flusswasserwärme und Abwärme aus Rechenzentren oder Industrieprozessen.

Mit Blick auf den aktuellen Markt sei laut Claus-Heinrich Stahl und Daniel Schäfer in der Branche eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten. Den Grund dafür sehen die Experten unter anderem darin, dass die KWK im Gebäudeenergiegesetz, das im Januar in Kraft getreten ist, keine Rolle spielt. Eine Chance für die KWK schlummere hingehen in der kommunalen Wärmeplanung, indem die KWK hier als Nutzwärme für die allgemeine Wärmeversorgung bedacht werden könnte.

Darüber hinaus sorge die aktuell noch unklare Perspektive des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für Unsicherheit. Denn das KWKG, das die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus KWK-Anlagen regelt, endet 2026 ohne verlässliche Zukunftsperspektive. B.KWK-Präsident Stahl erklärt: „Es muss Investitionssicherheit für KWK-Kraftwerke geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstofffähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert.“

KWKG als Ergänzung zur Kraftwerksstrategie

Wichtig sei daher, dass die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des auslaufenden KWKG zügig voranschreiten. „Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die geförderten kürzeren Jahresvollbenutzungsstunden von KWK-Kraftwerken in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues KWKG-Fördersystem.“

Eine Novellierung des KWKG sollte bis zur Sommerpause 2024 auf den Weg gebracht werden, so Stahl. Wichtig ist ihm dabei unter anderem eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035, da Verzögerungen bereits heute dazu führen, dass notwendige Investitionen nicht getätigt werden. Das KWKG sieht Stahl als Ergänzung zur geplanten Kraftwerksstrategie, um die Residuallast mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung abzudecken. 

Großen Einfluss auf die Ausgestaltung einer KWKG-Novellierung dürfte das kürzlich gesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nehmen. Dieser urteilte im Januar, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. „Der Rechtsstreit der Bundesregierung und der EU-Kommission hat einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen und ebnet der KWK ihren Weg ins Energiesystem der Zukunft“, erklärt Stahl. Beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG seien nicht länger gegeben. 

Entsprechend positive Signale seien zuletzt aus dem Bundeswirtschaftsministerium gekommen. Beim Infotag des Fernwärmeverbands AGFW erklärte Bundesminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf das KWKG, dass das Gesetz dazu genutzt werden müsse, die Dekarbonisierung des deutschen Kraftwerksparks voranzubringen. Hierzu versprach er, bis zum Sommer erste Eckpunkte vorlegen zu wollen. Offen ließ er dagegen, ob eine Neufassung des Gesetzes tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode gelingt.

 
Claus-Heinrich Stahl
Quelle: B.KWK

Freitag, 15.03.2024, 09:10 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Perspektiven jenseits der Kraftwerksstrategie
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung
Perspektiven jenseits der Kraftwerksstrategie
Wo liegen künftig die wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten für KWK-Anlagen? Die Branche ist verhalten zuversichtlich, obwohl in der Kraftwerksstrategie die KWK nicht erwähnt wird. 
Es gibt zwar mittlerweile eine Kraftwerksstrategie, aber wo die Kraft-Wärme-Kopplung künftig ihren Platz im Energiesystem haben wird, ist unklar − zumindest seitens der Bundesregierung. Denn anders als noch im Entwurf von 2023 werden weder Biomasseanlagen noch Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke erwähnt. Zudem steht immer noch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes an (KWKG), das im Jahr 2026 ausläuft. Die KWK-Branche selbst mit ihren Unternehmen und Herstellern hat hingegen eine gute Vorstellung davon, was die Technologie auch künftig leisten kann. Insbesondere im Hinblick auf die ambitionierten Pläne der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien massiv anheben zu wollen.
 
Daniel Schäfer
Quelle: Zeppelin Power Systems
 
Doch auch bei einem hohen Erneuerbaren-Anteil wird die Residuallastnachfrage bleiben. „Hier sehe ich in Zukunft den Platz der Kraft-Wärme-Kopplung“, sagt Daniel Schäfer, Vertriebsingenieur bei Zeppelin Power Systems. „Die Volatilität nimmt stetig zu. Die wachsende Stromnachfrage durch Wärmepumpen im Gebäudesektor und durch E-Mobilität im Verkehrssektor wird diese Entwicklung künftig noch verstärken“, ergänzt B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl. Umso wichtiger sei es, schnell regulierbare Leistung zu haben, um Energiespitzen decken zu können.

Erdgas ist keine Perspektive

Für Erdgas als Brennstoff für KWK-Kraftwerke sieht Stahl hingegen keine Perspektive. „Ob in Zukunft aber genügend erneuerbarer Brennstoff verfügbar sein wird, um KWK komplett auf erneuerbare Brennstoffe umzustellen, ist heute schwer zu sagen. Aktuell und mittelfristig überwiegt die Nachfrage das Angebot“, sagt Stahl. Ein Grund mehr, Brennstoffe wie Wasserstoff, Biomethan oder Biogas maximal effizient einzusetzen. „Im Gegensatz zu ungekoppelten Gasturbinen mit Wirkungsgraden von bis zu 40 Prozent nutzen KWK-Kraftwerke den eingesetzten Brennstoff hocheffizient bis zu 90 Prozent aus. Das verschafft der KWK sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile“, findet Stahl. 

Künftig werden KWK-Anlagen aber sicher meist gekoppelt mit weiteren Technologien genutzt werden, wie Photovoltaik, Wärmespeichern oder Wärmepumpen. Diese Entwicklung sehen sowohl Schäfer als auch Stahl. „Wärmepumpe und KWK sind ein Dream-Team“, so Schäfer und erklärt weiter: „Wärmepumpen sind bei sehr niedrigen Temperaturen weniger effizient und wirtschaftlich.

Für diese Phasen ist KWK eine ideale Ergänzung. Die KWK-Anlage kann übernehmen, wenn der Strompreis sehr hoch ist. Die Anschaffungskosten für die Kombination sind natürlich höher, aber es rechnet sich mit der Zeit. Eine Wärmepumpenanlage kann auch die ideale Ergänzung zu einer KWK Anlage sein, um den Gesamtwirkungsgrad des KWK-Systems zu steigern.“ Was die Wärmequellen für Wärmepumpen angeht, sehe das Unternehmen neben der Nutzung von Abwärme aus KWK-Anlagen einen Trend hin zu Quellen wie Abwasser, Flusswasserwärme und Abwärme aus Rechenzentren oder Industrieprozessen.

Mit Blick auf den aktuellen Markt sei laut Claus-Heinrich Stahl und Daniel Schäfer in der Branche eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten. Den Grund dafür sehen die Experten unter anderem darin, dass die KWK im Gebäudeenergiegesetz, das im Januar in Kraft getreten ist, keine Rolle spielt. Eine Chance für die KWK schlummere hingehen in der kommunalen Wärmeplanung, indem die KWK hier als Nutzwärme für die allgemeine Wärmeversorgung bedacht werden könnte.

Darüber hinaus sorge die aktuell noch unklare Perspektive des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für Unsicherheit. Denn das KWKG, das die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus KWK-Anlagen regelt, endet 2026 ohne verlässliche Zukunftsperspektive. B.KWK-Präsident Stahl erklärt: „Es muss Investitionssicherheit für KWK-Kraftwerke geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstofffähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert.“

KWKG als Ergänzung zur Kraftwerksstrategie

Wichtig sei daher, dass die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des auslaufenden KWKG zügig voranschreiten. „Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die geförderten kürzeren Jahresvollbenutzungsstunden von KWK-Kraftwerken in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues KWKG-Fördersystem.“

Eine Novellierung des KWKG sollte bis zur Sommerpause 2024 auf den Weg gebracht werden, so Stahl. Wichtig ist ihm dabei unter anderem eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035, da Verzögerungen bereits heute dazu führen, dass notwendige Investitionen nicht getätigt werden. Das KWKG sieht Stahl als Ergänzung zur geplanten Kraftwerksstrategie, um die Residuallast mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung abzudecken. 

Großen Einfluss auf die Ausgestaltung einer KWKG-Novellierung dürfte das kürzlich gesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nehmen. Dieser urteilte im Januar, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. „Der Rechtsstreit der Bundesregierung und der EU-Kommission hat einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen und ebnet der KWK ihren Weg ins Energiesystem der Zukunft“, erklärt Stahl. Beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG seien nicht länger gegeben. 

Entsprechend positive Signale seien zuletzt aus dem Bundeswirtschaftsministerium gekommen. Beim Infotag des Fernwärmeverbands AGFW erklärte Bundesminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf das KWKG, dass das Gesetz dazu genutzt werden müsse, die Dekarbonisierung des deutschen Kraftwerksparks voranzubringen. Hierzu versprach er, bis zum Sommer erste Eckpunkte vorlegen zu wollen. Offen ließ er dagegen, ob eine Neufassung des Gesetzes tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode gelingt.

 
Claus-Heinrich Stahl
Quelle: B.KWK

Freitag, 15.03.2024, 09:10 Uhr
Heidi Roider

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