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Energie & Management > Österreich - Österreichs Ökostromförderung: Kontroversen mit EU-Kommission
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Österreichs Ökostromförderung: Kontroversen mit EU-Kommission

Streit um Österreichs Ökostromförderung: Die EU-Kommission kritisiert insbesondere die Festlegung der Marktprämien für die Windkraft per Verordnung.
Die Genehmigung des Paktes um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) durch die EU-Kommission dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen, erfuhr die Redaktion aus zuverlässigen Quellen. Der Grund sind Kontroversen zwischen der Kommission und dem österreichische Energieministerium (BMK). Umstritten sind vor allem zwei Punkte: Erstens sieht das Paket vor, die Höhe der gleitenden Marktprämien für die Windkraft erst ab 2024 per Ausschreibung zu ermitteln. Bis dahin ist ihre Festlegung der Höhe mittels Verordnung des BMK vorgesehen. Dies wird seitens der EU-Kommission kritisch gesehen. Sie bevorzugt die sofortige Festlegung der Prämien mittels Ausschreibung und lehnt die von Österreich vorgesehenen Ausnahmen ab.

Zweitens erfolgen die Förderungen technologiespezifisch. Für jede Ökostrom-Erzeugungsart von der Wasserkraft bis zur Photovoltaik enthält das EAG-Paket eigene Detailregelungen. Nach österreichischer Ansicht hat dies den Vorteil, den Erzeugungsmix ausgewogen gestalten und die Stärken der einzelnen Technologien kombinieren zu können. Bei einer technologieneutralen Förderung bestünde dem gegenüber das Risiko, dass sich eine einzige Technologie durchsetzt. Deren Erzeugungscharakteristik würde in der Folge das Stromsystem weitgehend bestimmen, was aus Erwägungen hinsichtlich des Netzbetriebs als nachteilig betrachtet wird. Die EU-Kommission teilt diese Auffassung nicht. Sie hält technologieneutrale Förderungen für wirtschaftlich effizienter.

Wie es gegenüber der Redaktion hieß, ist davon auszugehen, dass die strittigen Bestimmungen zumindest teilweise geändert werden müssen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des österreichischen Bundesparlaments nötig. Die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen ist daher auf die Unterstützung der Sozialdemokraten (SPÖ) oder der rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) angewiesen. Bei der Beschlussfassung des EAG-Pakets im Sommer hatte die SPÖ die erforderliche Mehrheit ermöglicht.

Donnerstag, 7.10.2021, 12:55 Uhr
Klaus Fischer
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Streit um Österreichs Ökostromförderung: Die EU-Kommission kritisiert insbesondere die Festlegung der Marktprämien für die Windkraft per Verordnung.
Die Genehmigung des Paktes um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) durch die EU-Kommission dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen, erfuhr die Redaktion aus zuverlässigen Quellen. Der Grund sind Kontroversen zwischen der Kommission und dem österreichische Energieministerium (BMK). Umstritten sind vor allem zwei Punkte: Erstens sieht das Paket vor, die Höhe der gleitenden Marktprämien für die Windkraft erst ab 2024 per Ausschreibung zu ermitteln. Bis dahin ist ihre Festlegung der Höhe mittels Verordnung des BMK vorgesehen. Dies wird seitens der EU-Kommission kritisch gesehen. Sie bevorzugt die sofortige Festlegung der Prämien mittels Ausschreibung und lehnt die von Österreich vorgesehenen Ausnahmen ab.

Zweitens erfolgen die Förderungen technologiespezifisch. Für jede Ökostrom-Erzeugungsart von der Wasserkraft bis zur Photovoltaik enthält das EAG-Paket eigene Detailregelungen. Nach österreichischer Ansicht hat dies den Vorteil, den Erzeugungsmix ausgewogen gestalten und die Stärken der einzelnen Technologien kombinieren zu können. Bei einer technologieneutralen Förderung bestünde dem gegenüber das Risiko, dass sich eine einzige Technologie durchsetzt. Deren Erzeugungscharakteristik würde in der Folge das Stromsystem weitgehend bestimmen, was aus Erwägungen hinsichtlich des Netzbetriebs als nachteilig betrachtet wird. Die EU-Kommission teilt diese Auffassung nicht. Sie hält technologieneutrale Förderungen für wirtschaftlich effizienter.

Wie es gegenüber der Redaktion hieß, ist davon auszugehen, dass die strittigen Bestimmungen zumindest teilweise geändert werden müssen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des österreichischen Bundesparlaments nötig. Die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen ist daher auf die Unterstützung der Sozialdemokraten (SPÖ) oder der rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) angewiesen. Bei der Beschlussfassung des EAG-Pakets im Sommer hatte die SPÖ die erforderliche Mehrheit ermöglicht.

Donnerstag, 7.10.2021, 12:55 Uhr
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