E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Österreich beschließt EAG-Novelle
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Österreich beschließt EAG-Novelle

Das österreichische Bundesparlament hat das Erneuerbaren-Ausbau-Paket gemäß der Forderungen EU-Komission adaptiert. Die Ökostrombranche beklagt Verzögerungen.
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP (Konservative) und Grüne sowie der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS) beschloss der österreichische Nationalrat am 20. Januar eine Novelle zum Paket um das Erneuerbaren-Ausgabe-Gesetz (EAG-Paket) vom Sommer 2021.

Notwendig war dies aufgrund von Änderungswünschen der EU-Kommission, die, wie berichtet, insbesondere den neuen Fördermechanismus für Ökostrom betrafen. Nach dem nunmehrigen Beschluss wird über die Höhe und die Zuteilung der variablen Marktprämien, die die bisherigen Einspeisetarife ersetzen, per Ausschreibung entschieden. Eine teilweise Ausnahme für die Windkraft gibt es nur noch heuer. Für etwa die Hälfte des geplanten Ausbauvolumens in diesem Bereich von 390 MW bestimmt das Klima- und Energieministerium (BMK) die Förderhöhe mittels Verordnung.

​Gestärktes Kündigungsrecht

Neuerungen bringt die Novelle des Pakets auch hinsichtlich der Preisanpassungen seitens der Energieversorger. Das schon bisher bestehende Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden bei Preissteigerungen wird präzisiert und gestärkt. Laut dem Beschluss müssen "Änderungen der vertraglich vereinbarten Entgelte" von Haushalten und Kleinunternehmen mit unbefristeten Verträgen "in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen". Ändert sich dieser Umstand oder entfällt er, so "hat eine entsprechende Entgeltsenkung zu erfolgen".

Verbraucher und Kleinunternehmer müssen über die geplante Entgeltänderung mindestens einen Monat im Voraus schriftlich informiert werden. Dies kann auch elektronisch erfolgen. Mitzuteilen ist den Betroffenen, "dass sie berechtigt sind, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu erklären".

Ferner müssen die Versorger weiterhin Verträge mit fixen Energiepreisen über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinweg anbieten. In den vergangenen Monaten waren Energieunternehmen verstärkt zu indexgebundenen Verträgen mit automatischen Preisanpassungen übergegangen. Dies hatte nicht zuletzt die Regulierungsbehörde E-Control kritisiert und eine "genaue Beobachtung" der entsprechenden Praktiken angekündigt. Überdies erhalten die Kunden das Recht, allfällige Nachzahlungen mittels Raten vorzunehmen, die innerhalb von 18 Monaten zu begleichen sind. Erfreut zeigte sich der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll: Er sprach von "wichtigen sozialen Verbesserungen", die seine Partei in den Verhandlungen mit der Regierung erreicht habe.

Damit die nun vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des EAG-Pakets in Kraft treten können, ist die Zustimmung der zweiten Kammer des österreichischen Bundesparlaments, des Bundesrates, erforderlich. Sie gilt indessen als Formalität, weil die Regierungsparteien dort über eine Mehrheit verfügen und die SPÖ sowie der einzige Abgeordnete der NEOS aller Voraussicht nach ebenfalls zustimmen werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 3. Februar anberaumt.

Energiewirtschaft zeigt sich zufrieden

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie gab sich zufrieden mit der Novelle. "Unsere Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern. Damit der Erneuerbaren-Ausbau starten kann, brauchen wir nun rasch die entsprechenden Verordnungen, denn die Uhr tickt – bis 2030 sind es mittlerweile weniger als neun Jahre", konstatierte Verbandspräsident Michael Strugl. Bekanntlich will Österreich bis 2030 die Ökostromerzeugung um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um rund 50 % steigern.

Auf Anfrage der Redaktion hieß es seitens des Verbandes, auch die Bestimmungen hinsichtlich der Preisanpassungen seien eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation. Abzuwarten bleibe freilich, wie sie sich in allfälligen Gerichtsverfahren bewähren. Ausdrücklich wies der Verband darauf hin, erst vor wenigen Tagen Maßnahmen zur Entlastung der Kunden gesetzt zu haben. So wurde der seit 23. Dezember geltende freiwillige Verzicht auf die Abschaltung von Kundenanlagen bei Zahlungsverzug in "sozialen Härtefällen" bis Ende März verlängert. Überdies erhöhen die Stromversorger ihre Ausgaben zur Bekämpfung der Energiearmut um 20 %. Auch die Gasversorger haben sich diesen Maßnahmen angeschlossen.

Freitag, 21.01.2022, 16:09 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Österreich beschließt EAG-Novelle
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich
Österreich beschließt EAG-Novelle
Das österreichische Bundesparlament hat das Erneuerbaren-Ausbau-Paket gemäß der Forderungen EU-Komission adaptiert. Die Ökostrombranche beklagt Verzögerungen.
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP (Konservative) und Grüne sowie der oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS) beschloss der österreichische Nationalrat am 20. Januar eine Novelle zum Paket um das Erneuerbaren-Ausgabe-Gesetz (EAG-Paket) vom Sommer 2021.

Notwendig war dies aufgrund von Änderungswünschen der EU-Kommission, die, wie berichtet, insbesondere den neuen Fördermechanismus für Ökostrom betrafen. Nach dem nunmehrigen Beschluss wird über die Höhe und die Zuteilung der variablen Marktprämien, die die bisherigen Einspeisetarife ersetzen, per Ausschreibung entschieden. Eine teilweise Ausnahme für die Windkraft gibt es nur noch heuer. Für etwa die Hälfte des geplanten Ausbauvolumens in diesem Bereich von 390 MW bestimmt das Klima- und Energieministerium (BMK) die Förderhöhe mittels Verordnung.

​Gestärktes Kündigungsrecht

Neuerungen bringt die Novelle des Pakets auch hinsichtlich der Preisanpassungen seitens der Energieversorger. Das schon bisher bestehende Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden bei Preissteigerungen wird präzisiert und gestärkt. Laut dem Beschluss müssen "Änderungen der vertraglich vereinbarten Entgelte" von Haushalten und Kleinunternehmen mit unbefristeten Verträgen "in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen". Ändert sich dieser Umstand oder entfällt er, so "hat eine entsprechende Entgeltsenkung zu erfolgen".

Verbraucher und Kleinunternehmer müssen über die geplante Entgeltänderung mindestens einen Monat im Voraus schriftlich informiert werden. Dies kann auch elektronisch erfolgen. Mitzuteilen ist den Betroffenen, "dass sie berechtigt sind, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu erklären".

Ferner müssen die Versorger weiterhin Verträge mit fixen Energiepreisen über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinweg anbieten. In den vergangenen Monaten waren Energieunternehmen verstärkt zu indexgebundenen Verträgen mit automatischen Preisanpassungen übergegangen. Dies hatte nicht zuletzt die Regulierungsbehörde E-Control kritisiert und eine "genaue Beobachtung" der entsprechenden Praktiken angekündigt. Überdies erhalten die Kunden das Recht, allfällige Nachzahlungen mittels Raten vorzunehmen, die innerhalb von 18 Monaten zu begleichen sind. Erfreut zeigte sich der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll: Er sprach von "wichtigen sozialen Verbesserungen", die seine Partei in den Verhandlungen mit der Regierung erreicht habe.

Damit die nun vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des EAG-Pakets in Kraft treten können, ist die Zustimmung der zweiten Kammer des österreichischen Bundesparlaments, des Bundesrates, erforderlich. Sie gilt indessen als Formalität, weil die Regierungsparteien dort über eine Mehrheit verfügen und die SPÖ sowie der einzige Abgeordnete der NEOS aller Voraussicht nach ebenfalls zustimmen werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 3. Februar anberaumt.

Energiewirtschaft zeigt sich zufrieden

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie gab sich zufrieden mit der Novelle. "Unsere Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern. Damit der Erneuerbaren-Ausbau starten kann, brauchen wir nun rasch die entsprechenden Verordnungen, denn die Uhr tickt – bis 2030 sind es mittlerweile weniger als neun Jahre", konstatierte Verbandspräsident Michael Strugl. Bekanntlich will Österreich bis 2030 die Ökostromerzeugung um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um rund 50 % steigern.

Auf Anfrage der Redaktion hieß es seitens des Verbandes, auch die Bestimmungen hinsichtlich der Preisanpassungen seien eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation. Abzuwarten bleibe freilich, wie sie sich in allfälligen Gerichtsverfahren bewähren. Ausdrücklich wies der Verband darauf hin, erst vor wenigen Tagen Maßnahmen zur Entlastung der Kunden gesetzt zu haben. So wurde der seit 23. Dezember geltende freiwillige Verzicht auf die Abschaltung von Kundenanlagen bei Zahlungsverzug in "sozialen Härtefällen" bis Ende März verlängert. Überdies erhöhen die Stromversorger ihre Ausgaben zur Bekämpfung der Energiearmut um 20 %. Auch die Gasversorger haben sich diesen Maßnahmen angeschlossen.

Freitag, 21.01.2022, 16:09 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.