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Energie & Management > Österreich - Ökostromausbau: Weiter Debatten um Gesetze
Quelle: Pixabay / congerdesign
Österreich

Ökostromausbau: Weiter Debatten um Gesetze

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird wohl noch vor der Parlamentswahl im September beschlossen, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz eher nicht, hieß es beim PV-Kongress.
Optimistisch bezüglich des Beschlusses des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) noch vor dem Sommer zeigte sich Herbert Paierl, der Vorsitzende des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria), bei dessen Jahreskongress am 4. April in Wien.

Paierl konstatierte gegenüber der Redaktion, er hoffe, das ElWG werde aus dem „strategischen Denken“ im Vorfeld der österreichischen Parlamentswahl im September herausgehalten. Ihm zufolge wäre wünschenswert, dass bei den laufenden parlamentarischen Verhandlungen über das Gesetz „die Sache im Vordergrund steht und bei den Details, die vielleicht irgendwie divergent sind, es eine Einigung gibt.“

PV Austria hält den Entwurf für sehr gut gelungen


PV Austria hält den Entwurf des Energieministeriums für insgesamt sehr gut gelungen, bekräftigte Paierl. Begrüßt wird seitens des Verbands nicht zuletzt, dass der Anschluss von PV-Anlagen mit bis zu 20 kW Leistung keiner Genehmigung des betroffenen Netzbetreibers bedarf. Es genügt, diesem den beabsichtigten Anschluss mitzuteilen. Auch mit der geplanten Begrenzung der zulässigen Einspeiseleistung von PV-Anlagen auf 80 Prozent ihrer Maximalkapazität könne die Branche leben: „Damit haben wir kein Problem.“

Weniger zuversichtlich ist Paierl, was das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) betrifft. Wie er der Redaktion bestätigte, wäre dessen rascher Beschluss unter anderem vorteilhaft, weil ein „One-Stop-Shop“ für die Genehmigung von Ökostromanlagen vorgesehen ist. Dieser soll bei den Landeshauptleuten (Ministerpräsidenten) der neun Bundesländer eingerichtet werden.

Überdies sieht der – inoffizielle – EABG-Entwurf vor, Projekten zur Errichtung Ökostromanlagen sowie für die „Energiewende“ nötigen Stromleitungen ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zuzubilligen. Dies soll deren Genehmigung erleichtern. Allerdings würde mit dem EABG in die Kompetenzen der Bundesländer hinsichtlich der Raumordnung eingegriffen. Unter anderem wären sie verpflichtet, „Beschleunigungszonen“ für den Bau von Ökostromanlagen auszuweisen. Erfolgt dies nicht, könnte die Genehmigung der Anlagen dennoch erfolgen.

„Kantönlidenken“ hintanstellen

Paierl konstatierte gegenüber der Redaktion, er hoffe, die Länder würden ihr „Kantönlidenken“ hintanstellen und nicht versuchen, sich „provinziell durchzusetzen.“ Immerhin habe Bundeskanzler Karl Nehammer (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) Anfang März den Beschluss des EABG noch vor der Parlamentswahl in Aussicht gestellt: „Und ich gehe davon aus, dass er sich überlegt hat, was er sagt.“ Insofern müsste laut Paierl „bald ein Begutachtungsentwurf ausgesandt werden.“

Ob es so kommt, ist aber fraglich. Lukas Hammer, der Energiesprecher der mit der ÖVP regierenden Grünen im Parlament, teilte der Redaktion bei der PV-Konferenz mit, der EABG-Entwurf befinde sich in koalitionärer Abstimmung: „Ich warte auf die Antwort der ÖVP. Von mir aus können wir den Text noch heute beschließen.“ Nachsatz: Er halte den in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Förderalismus in energiepolitischen Fragen zumindest nicht immer für allzu hilfreich.

Skeptisch hinsichtlich des EABG-Beschlusses gab sich beim PV-Kongress auch der Energiesprecher der Sozialdemokraten (SPÖ) im Parlament, Alois Schroll. Die Zustimmung seiner Fraktion oder jener der rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) ist sowohl für den Beschluss des EABG als auch den des ElWG nötig, weil er einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Schroll verwies gegenüber der Redaktion auf ein Gespräch, zu dem das Energieministerium (BMK) die Energiesprecher sämtlicher Parlamentsfraktionen diese Woche geladen hatte. Ihm zufolge wurde den Abgeordneten mitgeteilt, das Ministerium plane, seinen finalen Entwurf des ElWG bis Ende April fertigzustellen. Dazu müssen mehr als 350 Stellungnahmen abgearbeitet werden.

In der Folge solle der Entwurf bei einer Regierungssitzung beschlossen und anschließend dem Wirtschaftsausschuss des Parlaments zugeleitet werden. Mit seinem dortigen Beschluss werde bei der Sitzung im Juni gerechnet, mit dem Beschluss im Plenum schließlich bei dessen Sitzung Anfang Juli. Vom EABG sei bei der dieswöchigen Besprechung dagegen keine Rede gewesen. Er könne sich daher kaum vorstellen, „dass da noch etwas kommt“, konstatierte Schroll.

Freitag, 5.04.2024, 12:23 Uhr
Klaus Fischer
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Ökostromausbau: Weiter Debatten um Gesetze
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird wohl noch vor der Parlamentswahl im September beschlossen, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz eher nicht, hieß es beim PV-Kongress.
Optimistisch bezüglich des Beschlusses des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) noch vor dem Sommer zeigte sich Herbert Paierl, der Vorsitzende des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria), bei dessen Jahreskongress am 4. April in Wien.

Paierl konstatierte gegenüber der Redaktion, er hoffe, das ElWG werde aus dem „strategischen Denken“ im Vorfeld der österreichischen Parlamentswahl im September herausgehalten. Ihm zufolge wäre wünschenswert, dass bei den laufenden parlamentarischen Verhandlungen über das Gesetz „die Sache im Vordergrund steht und bei den Details, die vielleicht irgendwie divergent sind, es eine Einigung gibt.“

PV Austria hält den Entwurf für sehr gut gelungen


PV Austria hält den Entwurf des Energieministeriums für insgesamt sehr gut gelungen, bekräftigte Paierl. Begrüßt wird seitens des Verbands nicht zuletzt, dass der Anschluss von PV-Anlagen mit bis zu 20 kW Leistung keiner Genehmigung des betroffenen Netzbetreibers bedarf. Es genügt, diesem den beabsichtigten Anschluss mitzuteilen. Auch mit der geplanten Begrenzung der zulässigen Einspeiseleistung von PV-Anlagen auf 80 Prozent ihrer Maximalkapazität könne die Branche leben: „Damit haben wir kein Problem.“

Weniger zuversichtlich ist Paierl, was das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) betrifft. Wie er der Redaktion bestätigte, wäre dessen rascher Beschluss unter anderem vorteilhaft, weil ein „One-Stop-Shop“ für die Genehmigung von Ökostromanlagen vorgesehen ist. Dieser soll bei den Landeshauptleuten (Ministerpräsidenten) der neun Bundesländer eingerichtet werden.

Überdies sieht der – inoffizielle – EABG-Entwurf vor, Projekten zur Errichtung Ökostromanlagen sowie für die „Energiewende“ nötigen Stromleitungen ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zuzubilligen. Dies soll deren Genehmigung erleichtern. Allerdings würde mit dem EABG in die Kompetenzen der Bundesländer hinsichtlich der Raumordnung eingegriffen. Unter anderem wären sie verpflichtet, „Beschleunigungszonen“ für den Bau von Ökostromanlagen auszuweisen. Erfolgt dies nicht, könnte die Genehmigung der Anlagen dennoch erfolgen.

„Kantönlidenken“ hintanstellen

Paierl konstatierte gegenüber der Redaktion, er hoffe, die Länder würden ihr „Kantönlidenken“ hintanstellen und nicht versuchen, sich „provinziell durchzusetzen.“ Immerhin habe Bundeskanzler Karl Nehammer (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) Anfang März den Beschluss des EABG noch vor der Parlamentswahl in Aussicht gestellt: „Und ich gehe davon aus, dass er sich überlegt hat, was er sagt.“ Insofern müsste laut Paierl „bald ein Begutachtungsentwurf ausgesandt werden.“

Ob es so kommt, ist aber fraglich. Lukas Hammer, der Energiesprecher der mit der ÖVP regierenden Grünen im Parlament, teilte der Redaktion bei der PV-Konferenz mit, der EABG-Entwurf befinde sich in koalitionärer Abstimmung: „Ich warte auf die Antwort der ÖVP. Von mir aus können wir den Text noch heute beschließen.“ Nachsatz: Er halte den in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Förderalismus in energiepolitischen Fragen zumindest nicht immer für allzu hilfreich.

Skeptisch hinsichtlich des EABG-Beschlusses gab sich beim PV-Kongress auch der Energiesprecher der Sozialdemokraten (SPÖ) im Parlament, Alois Schroll. Die Zustimmung seiner Fraktion oder jener der rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) ist sowohl für den Beschluss des EABG als auch den des ElWG nötig, weil er einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Schroll verwies gegenüber der Redaktion auf ein Gespräch, zu dem das Energieministerium (BMK) die Energiesprecher sämtlicher Parlamentsfraktionen diese Woche geladen hatte. Ihm zufolge wurde den Abgeordneten mitgeteilt, das Ministerium plane, seinen finalen Entwurf des ElWG bis Ende April fertigzustellen. Dazu müssen mehr als 350 Stellungnahmen abgearbeitet werden.

In der Folge solle der Entwurf bei einer Regierungssitzung beschlossen und anschließend dem Wirtschaftsausschuss des Parlaments zugeleitet werden. Mit seinem dortigen Beschluss werde bei der Sitzung im Juni gerechnet, mit dem Beschluss im Plenum schließlich bei dessen Sitzung Anfang Juli. Vom EABG sei bei der dieswöchigen Besprechung dagegen keine Rede gewesen. Er könne sich daher kaum vorstellen, „dass da noch etwas kommt“, konstatierte Schroll.

Freitag, 5.04.2024, 12:23 Uhr
Klaus Fischer

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