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Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Neue EEG-Förderung ab 2022 geplant
Bild: E&M
Energiewirtschaftsgesetz

Neue EEG-Förderung ab 2022 geplant

Ein Gesetzentwurf der die neuen europäischen Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht überführt soll am 10. Februar im Bundeskabinett beschlossen werden.
Die Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) umfasst Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die angepasst und ergänzt werden. Ein zentrales Element seien Vorgaben zur Stärkung der Marktposition und zum Schutz der Verbraucher. Dazu gehören detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen, Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte und Erhöhung der Transparenz bei Energielieferverträgen sowie das Angebot dynamischer Stromtarife.

Ökostromanbieter begrüßten die Pläne zur genaueren Herkunftskennzeichnung. Künftig sollen Versorger auf Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen. Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Klima- und Energiepolitik von Lichtblick sagte: „Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird.“ „Kein Anbieter kann sich künftig mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen”, erklärte Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau (EWS).

Rechtsrahmen für die Wasserstoffinfrastruktur

Des Weiteren schaffe die EnWG-Novelle einen geeigneten Rechtsrahmen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Diese sei für den Hochlauf eines Wasserstoffmarktes und die erfolgreiche Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie unerlässlich. Die Novelle sieht dazu vor, Wasserstoff als Energie im Sinne des EnWG zu definieren.

Darüber hinaus gibt es einen Rechtsrahmen für Betreiber von reinen Wasserstoffnetzen für den Einstieg in die neue Infrastruktur. Erstmalig zum 1. April 2022 sollen die Betreiber einen Bericht zum aktuellen Stand des Wasserstoffnetzes und der zukünftigen Netzplanung vorlegen. Der ähnele dem Netzentwicklungsplan Gas. 
 


Instrumente für Netzbetreiber

Die EnWG-Novelle trage zudem der zunehmenden Verknüpfung der europäischen Stromnetze und dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien Rechnung. Deshalb werde ein Finanzierungsmechanismus eingeführt für grenzüberschreitende Stromleitungen (Interkonnektoren), die ihre Netzkosten nicht über Netzentgelte refinanzieren können.

Außerdem werden die bestehenden Regelungen zu „Nutzen statt Abregeln“ angepasst, die dafür sorgen, dass Erneuerbaren-Anlagen nicht gedrosselt werden müssen, wenn das Netz den Grünstrom gerade nicht aufnehmen kann. Netzbetreiber bekommen weitere Instrumente für einen effizienten und flexiblen Netzbetrieb, zum Beispiel auch die Möglichkeit, ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen Stromspeicher in ihrem Eigentum zu halten.

Auslauf der EEG-Umlage im Strompreis ab 2022 geplant

Zur künftigen Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien arbeitet das BMWi an einem Vorschlag, der die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittelfristig abschafft. Stattdessen soll die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeuger über den Haushalt finanziert werden. Das BMWi schlägt dabei vor, die Finanzierung aller Erneuerbaren-Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen werden, aus dem Haushalt zu finanzieren.

Ein solcher Systemwechsel sei erforderlich, um die Strompreise nachhaltig zu stabilisieren, damit die Sektorkopplung vorankäme. Nur dann rechneten sich Elektroautos oder Strom für Wärmebereitung im Gebäudebereich.

Dienstag, 9.02.2021, 14:55 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Neue EEG-Förderung ab 2022 geplant
Bild: E&M
Energiewirtschaftsgesetz
Neue EEG-Förderung ab 2022 geplant
Ein Gesetzentwurf der die neuen europäischen Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht überführt soll am 10. Februar im Bundeskabinett beschlossen werden.
Die Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) umfasst Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die angepasst und ergänzt werden. Ein zentrales Element seien Vorgaben zur Stärkung der Marktposition und zum Schutz der Verbraucher. Dazu gehören detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen, Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte und Erhöhung der Transparenz bei Energielieferverträgen sowie das Angebot dynamischer Stromtarife.

Ökostromanbieter begrüßten die Pläne zur genaueren Herkunftskennzeichnung. Künftig sollen Versorger auf Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen. Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Klima- und Energiepolitik von Lichtblick sagte: „Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird.“ „Kein Anbieter kann sich künftig mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen”, erklärte Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau (EWS).

Rechtsrahmen für die Wasserstoffinfrastruktur

Des Weiteren schaffe die EnWG-Novelle einen geeigneten Rechtsrahmen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Diese sei für den Hochlauf eines Wasserstoffmarktes und die erfolgreiche Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie unerlässlich. Die Novelle sieht dazu vor, Wasserstoff als Energie im Sinne des EnWG zu definieren.

Darüber hinaus gibt es einen Rechtsrahmen für Betreiber von reinen Wasserstoffnetzen für den Einstieg in die neue Infrastruktur. Erstmalig zum 1. April 2022 sollen die Betreiber einen Bericht zum aktuellen Stand des Wasserstoffnetzes und der zukünftigen Netzplanung vorlegen. Der ähnele dem Netzentwicklungsplan Gas. 
 


Instrumente für Netzbetreiber

Die EnWG-Novelle trage zudem der zunehmenden Verknüpfung der europäischen Stromnetze und dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien Rechnung. Deshalb werde ein Finanzierungsmechanismus eingeführt für grenzüberschreitende Stromleitungen (Interkonnektoren), die ihre Netzkosten nicht über Netzentgelte refinanzieren können.

Außerdem werden die bestehenden Regelungen zu „Nutzen statt Abregeln“ angepasst, die dafür sorgen, dass Erneuerbaren-Anlagen nicht gedrosselt werden müssen, wenn das Netz den Grünstrom gerade nicht aufnehmen kann. Netzbetreiber bekommen weitere Instrumente für einen effizienten und flexiblen Netzbetrieb, zum Beispiel auch die Möglichkeit, ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen Stromspeicher in ihrem Eigentum zu halten.

Auslauf der EEG-Umlage im Strompreis ab 2022 geplant

Zur künftigen Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien arbeitet das BMWi an einem Vorschlag, der die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittelfristig abschafft. Stattdessen soll die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeuger über den Haushalt finanziert werden. Das BMWi schlägt dabei vor, die Finanzierung aller Erneuerbaren-Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen werden, aus dem Haushalt zu finanzieren.

Ein solcher Systemwechsel sei erforderlich, um die Strompreise nachhaltig zu stabilisieren, damit die Sektorkopplung vorankäme. Nur dann rechneten sich Elektroautos oder Strom für Wärmebereitung im Gebäudebereich.

Dienstag, 9.02.2021, 14:55 Uhr
Susanne Harmsen

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