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Energie & Management > Energiehandel - Neue Chancen für PV und Batterien im Regelenergiemarkt
Quelle: Shutterstock / katjen
Energiehandel

Neue Chancen für PV und Batterien im Regelenergiemarkt

Die Bundesnetzagentur hat die Einführung zusätzlicher Viertelstundenprodukte am Regelleistungsmarkt genehmigt. Das ergibt sich aus einem Beschluss der Behörde. 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Vorschlag der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) genehmigt, zusätzliche Viertelstundenprodukte für die Sekundärregelung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) einzuführen. aFRR und mFRR sind zwei Segmente des Regelenergiemarktes, der dem kurzfristigen Ausregeln des Stromsystems dient. Ziel des Vorschlags ist, die Integration erneuerbarer Energien und anderer Flexibilitäten in die Regelleistungsmärkte zu verbessern. Bislang werden Regelreserven in Vier-Stunden-Blöcken ausgeschrieben.

Die neuen Produkte sollen spätestens zwölf Monate nach dem Beschluss vom 28. Oktober umgesetzt werden. Den genauen Termin für die Einführung sollen die ÜNB laut der Bundesnetzagentur mit einem Vorlauf von vier Wochen auf der Webseite regelleistung.net veröffentlichen.

Die Übertragungsnetzbetreiber beabsichten jedoch, „die vorgeschlagene Anpassung zur Einführung der zusätzlichen Gebotsoption schnellstmöglich, das heißt im März / April 2026 produktiv zu nehmen“, steht in der Anlage zum Beschluss. Die technischen Anpassungen sollen außerdem in einer Testphase mit Marktteilnehmern geprüft werden.

Die Einführung dieser neuen Produkte soll es vor allem Betreibern von Photovoltaikanlagen ermöglichen, Regelleistung besser an die tatsächlichen Erzeugungsprofile anzupassen. In den bisherigen Vier-Stunden-Blöcken war die Teilnahme wegen starker Produktionsschwankungen, etwa in den Morgen- und Abendstunden, oft nicht wirtschaftlich. Zudem seien Vier-Stunden-Produkte „nicht geeignet, die Flexibilitätspotenziale von EE-Anlagen, insbesondere von PV-Anlagen, für die relevanten Regelleistungsmärkte zu nutzen“, schreibt die Bundesnetzagentur.

Auch Betreiber von Batteriespeichern und konventionellen Anlagen sollen profitieren, da die kürzeren Zeitscheiben eine engere Kopplung an den Stromgroßhandel ermöglichen, der bereits seit Oktober 2025 auf Viertelstundenprodukte umgestellt ist.

​Primärregelreserve außen vor - noch

Laut Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur fördert die Maßnahme den Wettbewerb und soll langfristig die Beschaffungskosten für Regelenergie senken. Durch zusätzliche Gebotsoptionen erwarten die ÜNB eine breitere Marktteilnahme und mehr Preisstabilität. Nach Angaben der Behörde soll die Umstellung auch helfen, die in den vergangenen Jahren gestiegene Preisvolatilität insbesondere in Sommermonaten abzufedern.

Nicht Teil des Verfahrens war die Einführung kürzerer Produkte in der Primärregelreserve (FCR, ein weiteres Segment des Regelenergiemarktes), teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Die Behörde regt allerdings an, die verkürzten Produkte auch im FCR-Markt vorzusehen. Viertelstundenprodukte würden ebenfalls in der FCR klare Vorteile für Technologien wie Batteriespeicher bieten, um Intraday- und FCR-Vermarktung unter den gegebenen Randbedingungen - etwa Ladezyklen - effizienter zu optimieren. „Damit könnten sich im FCR-Markt ähnlich positive Effekte ergeben, wie sie für die Regelleistungsmärkte der aFRR und mFRR zu erwarten stehen“, schreibt die Bundenetzagentur in ihrem Beschluss. 

Der Beschluss (Az. BK6-25-212) mitsamt der Anlage ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur verfügbar. 

Mittwoch, 12.11.2025, 12:08 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Energiehandel - Neue Chancen für PV und Batterien im Regelenergiemarkt
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Neue Chancen für PV und Batterien im Regelenergiemarkt
Die Bundesnetzagentur hat die Einführung zusätzlicher Viertelstundenprodukte am Regelleistungsmarkt genehmigt. Das ergibt sich aus einem Beschluss der Behörde. 
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Vorschlag der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) genehmigt, zusätzliche Viertelstundenprodukte für die Sekundärregelung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) einzuführen. aFRR und mFRR sind zwei Segmente des Regelenergiemarktes, der dem kurzfristigen Ausregeln des Stromsystems dient. Ziel des Vorschlags ist, die Integration erneuerbarer Energien und anderer Flexibilitäten in die Regelleistungsmärkte zu verbessern. Bislang werden Regelreserven in Vier-Stunden-Blöcken ausgeschrieben.

Die neuen Produkte sollen spätestens zwölf Monate nach dem Beschluss vom 28. Oktober umgesetzt werden. Den genauen Termin für die Einführung sollen die ÜNB laut der Bundesnetzagentur mit einem Vorlauf von vier Wochen auf der Webseite regelleistung.net veröffentlichen.

Die Übertragungsnetzbetreiber beabsichten jedoch, „die vorgeschlagene Anpassung zur Einführung der zusätzlichen Gebotsoption schnellstmöglich, das heißt im März / April 2026 produktiv zu nehmen“, steht in der Anlage zum Beschluss. Die technischen Anpassungen sollen außerdem in einer Testphase mit Marktteilnehmern geprüft werden.

Die Einführung dieser neuen Produkte soll es vor allem Betreibern von Photovoltaikanlagen ermöglichen, Regelleistung besser an die tatsächlichen Erzeugungsprofile anzupassen. In den bisherigen Vier-Stunden-Blöcken war die Teilnahme wegen starker Produktionsschwankungen, etwa in den Morgen- und Abendstunden, oft nicht wirtschaftlich. Zudem seien Vier-Stunden-Produkte „nicht geeignet, die Flexibilitätspotenziale von EE-Anlagen, insbesondere von PV-Anlagen, für die relevanten Regelleistungsmärkte zu nutzen“, schreibt die Bundesnetzagentur.

Auch Betreiber von Batteriespeichern und konventionellen Anlagen sollen profitieren, da die kürzeren Zeitscheiben eine engere Kopplung an den Stromgroßhandel ermöglichen, der bereits seit Oktober 2025 auf Viertelstundenprodukte umgestellt ist.

​Primärregelreserve außen vor - noch

Laut Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur fördert die Maßnahme den Wettbewerb und soll langfristig die Beschaffungskosten für Regelenergie senken. Durch zusätzliche Gebotsoptionen erwarten die ÜNB eine breitere Marktteilnahme und mehr Preisstabilität. Nach Angaben der Behörde soll die Umstellung auch helfen, die in den vergangenen Jahren gestiegene Preisvolatilität insbesondere in Sommermonaten abzufedern.

Nicht Teil des Verfahrens war die Einführung kürzerer Produkte in der Primärregelreserve (FCR, ein weiteres Segment des Regelenergiemarktes), teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. Die Behörde regt allerdings an, die verkürzten Produkte auch im FCR-Markt vorzusehen. Viertelstundenprodukte würden ebenfalls in der FCR klare Vorteile für Technologien wie Batteriespeicher bieten, um Intraday- und FCR-Vermarktung unter den gegebenen Randbedingungen - etwa Ladezyklen - effizienter zu optimieren. „Damit könnten sich im FCR-Markt ähnlich positive Effekte ergeben, wie sie für die Regelleistungsmärkte der aFRR und mFRR zu erwarten stehen“, schreibt die Bundenetzagentur in ihrem Beschluss. 

Der Beschluss (Az. BK6-25-212) mitsamt der Anlage ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur verfügbar. 

Mittwoch, 12.11.2025, 12:08 Uhr
Heidi Roider

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