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Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte sollen gleichmäßiger verteilt werden
Quelle: Shutterstock / BELL KA PANG
Stromnetz

Netzentgelte sollen gleichmäßiger verteilt werden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine zweite Konsultationsrunde zur bundesweiten Umverteilung der Netzkosten eingeleitet.
Ausgangspunkt ist der Umstand, dass die Netzeentgelte im Norden und im Osten Deutschlands, wo der meiste Windstrom produziert wird, aber auch in ländlichen Regionen mit großen PV-Anlagen besonders hoch sind. Ursache dafür sind die hohen Kosten für den Netzausbau, damit der dort erzeugte Strom zu den Abnehmern gelangt. Die Kosten der Integration von Wind- und Solarstrom tragen deswegen bislang überwiegend die Verbraucher in den Regionen, in denen der Strom aus Wind und Sonne erzeugt wird.

Nach den Angaben der Bundesnetzagentur erreichen die Netzentgelte in manchen Regionen Nord- und Ostdeutschlands bis zu 15 Cent/kWh, in anderen Versorgungsgebieten zahlen die Verbraucher dagegen weniger als 5 Cent/KWh. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren würde sich diese Schieflage weiter verschärfen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. In Bonn will man deswegen für eine gleichmäßigere Verteilung der Netzkosten sorgen.

Bereits im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur in einem Eckpunktepapier dargelegt, wie sie das bewerkstelligen will. Vorgesehen ist ein „gestuftes Modell“, in dem zuerst ermittelt wird, „ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist“. Für jeden Netzbetreiber wird dazu eine sogenannte EKZ (Erneuerbaren-Energien-Kennzahl) ermittelt. Die EKZ ist der Quotient aus installierter EE-Leistung und zeitgleicher Jahreshöchstlast.

Die EKZ wird für jede Netz- und Umspannebene separat ermittelt. Die installierte EE-Leistung muss zuvor um die maximal abgeregelte Leistung reduziert werden. Dadurch soll die aktuelle Ausbausituation besser abgebildet und ein Anreiz für den weiteren Netzausbau geschaffen werden.

Rückspeisung soll doch Eingang finden

Dabei sollte die „Rückspeisung“ aus nachgelagerten Netzen zunächst unberücksichtigt bleiben: „Die zusätzliche Berücksichtigung der EE-Anlagen von angeschlossenen dritten Netzbetreibern würde jedoch die Komplexität unverhältnismäßig erhöhen“, heißt es im Eckpunktepapier. Nach der ersten Konsultationsrunde hat man es sich in Bonn offenbar anders überlegt. Jetzt soll die Rückspeisung doch berücksichtigt werden, was die EKZ erhöhen dürfte.
Grundsätzlich sollen alle Netzbetreiber, deren EKZ den Wert zwei überschreitet, in einem zweiten Schritt Anspruch auf Entlastung haben. Um „eventuell verbleibende andere Faktoren zu erfassen“, sollen allerdings nur 90 Prozent der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. Aktuell wären 26 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten an andere weiterzugeben.

Im Bereich dieser Netzbetreiber würden die Netzentgelte um bis zu 39 Prozent sinken. In den meisten Fällen würden sie dann unter dem Bundesdurchschnitt liegen oder nur noch leicht darüber. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh würde in diesen Gebieten etwa 200 Euro pro Jahr weniger bezahlen.

Im dritten Schritt würden die betroffenen Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehrbelastung erhalten. Die Kosten dafür würden auf alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig umgelegt und würden die Netzentgelte um 0,605 Ct/kWh erhöhen. Die Mehrkosten pro Haushalt veranschlagt die Bundesnetzagentur mit 21 Euro jährlich. „Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare, zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.“

Grundlage für die Umverteilung der Netzkosten ist der §19 der Stromnetzentgeltverordnung, der bereits heute genutzt wird, um die Netzbetreiber für entgangene Erlöse zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass bestimmte, industrielle Verbraucher reduzierte Netzentgelte bezahlen. Diese Rabatte auf das Netzentgelt sollen auch künftig erhalten bleiben.

Donnerstag, 16.05.2024, 15:27 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte sollen gleichmäßiger verteilt werden
Quelle: Shutterstock / BELL KA PANG
Stromnetz
Netzentgelte sollen gleichmäßiger verteilt werden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine zweite Konsultationsrunde zur bundesweiten Umverteilung der Netzkosten eingeleitet.
Ausgangspunkt ist der Umstand, dass die Netzeentgelte im Norden und im Osten Deutschlands, wo der meiste Windstrom produziert wird, aber auch in ländlichen Regionen mit großen PV-Anlagen besonders hoch sind. Ursache dafür sind die hohen Kosten für den Netzausbau, damit der dort erzeugte Strom zu den Abnehmern gelangt. Die Kosten der Integration von Wind- und Solarstrom tragen deswegen bislang überwiegend die Verbraucher in den Regionen, in denen der Strom aus Wind und Sonne erzeugt wird.

Nach den Angaben der Bundesnetzagentur erreichen die Netzentgelte in manchen Regionen Nord- und Ostdeutschlands bis zu 15 Cent/kWh, in anderen Versorgungsgebieten zahlen die Verbraucher dagegen weniger als 5 Cent/KWh. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren würde sich diese Schieflage weiter verschärfen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. In Bonn will man deswegen für eine gleichmäßigere Verteilung der Netzkosten sorgen.

Bereits im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur in einem Eckpunktepapier dargelegt, wie sie das bewerkstelligen will. Vorgesehen ist ein „gestuftes Modell“, in dem zuerst ermittelt wird, „ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist“. Für jeden Netzbetreiber wird dazu eine sogenannte EKZ (Erneuerbaren-Energien-Kennzahl) ermittelt. Die EKZ ist der Quotient aus installierter EE-Leistung und zeitgleicher Jahreshöchstlast.

Die EKZ wird für jede Netz- und Umspannebene separat ermittelt. Die installierte EE-Leistung muss zuvor um die maximal abgeregelte Leistung reduziert werden. Dadurch soll die aktuelle Ausbausituation besser abgebildet und ein Anreiz für den weiteren Netzausbau geschaffen werden.

Rückspeisung soll doch Eingang finden

Dabei sollte die „Rückspeisung“ aus nachgelagerten Netzen zunächst unberücksichtigt bleiben: „Die zusätzliche Berücksichtigung der EE-Anlagen von angeschlossenen dritten Netzbetreibern würde jedoch die Komplexität unverhältnismäßig erhöhen“, heißt es im Eckpunktepapier. Nach der ersten Konsultationsrunde hat man es sich in Bonn offenbar anders überlegt. Jetzt soll die Rückspeisung doch berücksichtigt werden, was die EKZ erhöhen dürfte.
Grundsätzlich sollen alle Netzbetreiber, deren EKZ den Wert zwei überschreitet, in einem zweiten Schritt Anspruch auf Entlastung haben. Um „eventuell verbleibende andere Faktoren zu erfassen“, sollen allerdings nur 90 Prozent der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. Aktuell wären 26 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten an andere weiterzugeben.

Im Bereich dieser Netzbetreiber würden die Netzentgelte um bis zu 39 Prozent sinken. In den meisten Fällen würden sie dann unter dem Bundesdurchschnitt liegen oder nur noch leicht darüber. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh würde in diesen Gebieten etwa 200 Euro pro Jahr weniger bezahlen.

Im dritten Schritt würden die betroffenen Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehrbelastung erhalten. Die Kosten dafür würden auf alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig umgelegt und würden die Netzentgelte um 0,605 Ct/kWh erhöhen. Die Mehrkosten pro Haushalt veranschlagt die Bundesnetzagentur mit 21 Euro jährlich. „Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare, zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.“

Grundlage für die Umverteilung der Netzkosten ist der §19 der Stromnetzentgeltverordnung, der bereits heute genutzt wird, um die Netzbetreiber für entgangene Erlöse zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass bestimmte, industrielle Verbraucher reduzierte Netzentgelte bezahlen. Diese Rabatte auf das Netzentgelt sollen auch künftig erhalten bleiben.

Donnerstag, 16.05.2024, 15:27 Uhr
Tom Weingärtner

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