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Energie & Management > Stromnetz - Netzagentur führt Qualitätselement unverändert weiter
Quelle: Shutterstock
Stromnetz

Netzagentur führt Qualitätselement unverändert weiter

Das Q-Element ist ein Anreiz für Strom-Verteilnetzbetreiber, so wenig wie möglich vermeidbare Stromausfälle zu haben. Es wird auch 2024 bis 2028 aufs Jota genau so berechnet wie bisher.
Mit welcher Berechnungsmethode sollen Strom-Verteilnetzbetreiber für ihren individuellen Netzzustand im Branchenvergleich belohnt oder bestraft werden? Das bestimmt seit 2021 eine Festlegung der Bundesnetzagentur zum „Qualitätselement“ (Q-Element). Je nachdem, wie ein Versorger darin abschneidet, darf er zu seiner Erlösobergrenze (EOG), aus der er die Netzentgelte bilden muss, bis zu siebenstellige Beträge addieren oder bekommt sie abgezogen.

Die alte Festlegung für Strom läuft dieses Jahr aus; 2023 ist das letzte Jahr der dritten fünfjährigen Regulierungsperiode. Die Beschlusskammer 8 musste also das Q-Element für den Zeitraum von 2024 an neu festlegen.

Und auch nach der Konsultation, die im Wesentlichen im Oktober lief (wir berichteten), bleibt es dabei: Die Festlegung bleibt auf den Buchstaben genau über fünf Seiten so wie 2021 und wie in dem zur Konsultation gestellten Entwurf. Die einzige Änderung ist der Geltungszeitraum: Jetzt gehört die gesamte vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 zum Festlegungs-Tenor.

Das Qualitätselement (Q-Element) ist ein jährlich vom zuständigen Regulierer festzusetzender Bonus oder Malus auf die Erlösobergrenze (EOG) von Strom-Verteilnetzbetreibern (VNB). Es bietet ihnen einen Anreiz, spontane Stromausfälle zu vermeiden und Netze nicht kaputtzusparen.

Im Vergleich zur kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalrendite und dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) als weiteren Variablen der Regulierungsformel steht die Netzwirtschaft dem Q-Element eher gleichgültig bis positiv gegenüber – das hat auch die Konsultation gezeigt. Beteiligt hatten sich nur vier Körperschaften: der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Eon, die Mainova-Tochter Netzdienste Rhein-Main und die Rewag-Tochter Regensburg Netz.

Aus diesen Kreisen wurde lediglich Detailkritik laut:
  • an der mathematischen Regressionsformel, wie gebietsstrukturelle Unterschiede zwischen den Netzbetreibern (etwa Stadt/Land, Flachland/Gebirge) berücksichtigt werden,
  • an der Vergleichbarkeit der wenigen Netzbetreiber mit hoher Lastdichte (Stromverbrauch pro Fläche),
  • an der Genauigkeit des „Monetarisierungsfaktors“, mit dem der Wert der verlorenen Arbeitszeit und Freizeit pro Minute Stromausfall bundeseinheitlich berechnet wird,
  • und an der Entscheidung, welche Ursachengruppen für Stromausfälle rein- oder rauszurechnen sind.
Die Anmerkungen überzeugten die Beschlusskammer nicht. Gleichwohl hat sie sich zur Entwicklung des Q-Elements mit insgesamt vier externen Gutachten und mit mehreren Erhebungen von Netzdaten gegen eventuelle gerichtliche Anfechtungen ihrer Methodik durch einzelne VNB abgesichert:
  • mit dem „Ausgangsgutachten“ von Consentec, Frontier Economics und der Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft (FGH),
  • mit einem „Folgegutachten“ von Consentec,
  • mit dem „E-Bridge-Gutachten“ der gleichnamigen Unternehmensberatung
  • und nach dem Festlegungs-Entwurf mit „weiterführenden Analysen“ von E-Bridge zusammen mit der FGH.
Netzagentur und Landesregulierer hatten für 2022 gut 200 VNB Q-Elemente zugeteilt. Insgesamt gibt es mehr als 1.000 VNB. Ausgenommen vom Q-Element sind die kleineren VNB, die im vereinfachten Verfahren reguliert werden, und die Arealnetzbetreiber.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind ebenfalls ausgenommen, weil in der Höchst-, aber auch in der Hochspannung nach Ansicht der Beschlusskammer die Versorgung ohnehin selten unterbrochen werde und jene Netze ohnehin N-1-redundant aufgebaut seien. Die Beschlusskammer räumt im selben Atemzug ein, dass ihr für jene Spannungsebenen „zurzeit keine Daten“ vorliegen.

Die Variablen des Q-Elements

In der Q-Element-Formel finden jährlich neu Berücksichtigung:
  • die Stromausfall-Kennwerte Saidi (Niederspannung) und Asidi (Mittelspannung) aus den drei letzten verfügbaren Jahren (für 2024 also 2020 bis 2022) im Vergleich zu deren zeitgleichen Bundesdurchschnitten,
  • die Zahl aller Verbraucher in einem Netzgebiet im Verhältnis zu den Betroffenen von Stromausfällen
  • und ein „Monetarisierungsfaktor“, der nach volkswirtschaftlichen Daten den Wert der in den Stromausfällen verlorenen Wertschöpfung und Freizeit hochrechnet.
Die Festlegung Q-Element, ein unterstützendes Gutachten sowie ein Bericht der Bundesnetzagentur darüber sind seit 30. November auf einer Unterseite der Beschlusskammer 8 einzusehen und herunterzuladen (Aktenzeichen BK8-23/006-A).

Freitag, 1.12.2023, 16:41 Uhr
Georg Eble
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Netzagentur führt Qualitätselement unverändert weiter
Das Q-Element ist ein Anreiz für Strom-Verteilnetzbetreiber, so wenig wie möglich vermeidbare Stromausfälle zu haben. Es wird auch 2024 bis 2028 aufs Jota genau so berechnet wie bisher.
Mit welcher Berechnungsmethode sollen Strom-Verteilnetzbetreiber für ihren individuellen Netzzustand im Branchenvergleich belohnt oder bestraft werden? Das bestimmt seit 2021 eine Festlegung der Bundesnetzagentur zum „Qualitätselement“ (Q-Element). Je nachdem, wie ein Versorger darin abschneidet, darf er zu seiner Erlösobergrenze (EOG), aus der er die Netzentgelte bilden muss, bis zu siebenstellige Beträge addieren oder bekommt sie abgezogen.

Die alte Festlegung für Strom läuft dieses Jahr aus; 2023 ist das letzte Jahr der dritten fünfjährigen Regulierungsperiode. Die Beschlusskammer 8 musste also das Q-Element für den Zeitraum von 2024 an neu festlegen.

Und auch nach der Konsultation, die im Wesentlichen im Oktober lief (wir berichteten), bleibt es dabei: Die Festlegung bleibt auf den Buchstaben genau über fünf Seiten so wie 2021 und wie in dem zur Konsultation gestellten Entwurf. Die einzige Änderung ist der Geltungszeitraum: Jetzt gehört die gesamte vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 zum Festlegungs-Tenor.

Das Qualitätselement (Q-Element) ist ein jährlich vom zuständigen Regulierer festzusetzender Bonus oder Malus auf die Erlösobergrenze (EOG) von Strom-Verteilnetzbetreibern (VNB). Es bietet ihnen einen Anreiz, spontane Stromausfälle zu vermeiden und Netze nicht kaputtzusparen.

Im Vergleich zur kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalrendite und dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) als weiteren Variablen der Regulierungsformel steht die Netzwirtschaft dem Q-Element eher gleichgültig bis positiv gegenüber – das hat auch die Konsultation gezeigt. Beteiligt hatten sich nur vier Körperschaften: der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Eon, die Mainova-Tochter Netzdienste Rhein-Main und die Rewag-Tochter Regensburg Netz.

Aus diesen Kreisen wurde lediglich Detailkritik laut:
  • an der mathematischen Regressionsformel, wie gebietsstrukturelle Unterschiede zwischen den Netzbetreibern (etwa Stadt/Land, Flachland/Gebirge) berücksichtigt werden,
  • an der Vergleichbarkeit der wenigen Netzbetreiber mit hoher Lastdichte (Stromverbrauch pro Fläche),
  • an der Genauigkeit des „Monetarisierungsfaktors“, mit dem der Wert der verlorenen Arbeitszeit und Freizeit pro Minute Stromausfall bundeseinheitlich berechnet wird,
  • und an der Entscheidung, welche Ursachengruppen für Stromausfälle rein- oder rauszurechnen sind.
Die Anmerkungen überzeugten die Beschlusskammer nicht. Gleichwohl hat sie sich zur Entwicklung des Q-Elements mit insgesamt vier externen Gutachten und mit mehreren Erhebungen von Netzdaten gegen eventuelle gerichtliche Anfechtungen ihrer Methodik durch einzelne VNB abgesichert:
  • mit dem „Ausgangsgutachten“ von Consentec, Frontier Economics und der Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft (FGH),
  • mit einem „Folgegutachten“ von Consentec,
  • mit dem „E-Bridge-Gutachten“ der gleichnamigen Unternehmensberatung
  • und nach dem Festlegungs-Entwurf mit „weiterführenden Analysen“ von E-Bridge zusammen mit der FGH.
Netzagentur und Landesregulierer hatten für 2022 gut 200 VNB Q-Elemente zugeteilt. Insgesamt gibt es mehr als 1.000 VNB. Ausgenommen vom Q-Element sind die kleineren VNB, die im vereinfachten Verfahren reguliert werden, und die Arealnetzbetreiber.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind ebenfalls ausgenommen, weil in der Höchst-, aber auch in der Hochspannung nach Ansicht der Beschlusskammer die Versorgung ohnehin selten unterbrochen werde und jene Netze ohnehin N-1-redundant aufgebaut seien. Die Beschlusskammer räumt im selben Atemzug ein, dass ihr für jene Spannungsebenen „zurzeit keine Daten“ vorliegen.

Die Variablen des Q-Elements

In der Q-Element-Formel finden jährlich neu Berücksichtigung:
  • die Stromausfall-Kennwerte Saidi (Niederspannung) und Asidi (Mittelspannung) aus den drei letzten verfügbaren Jahren (für 2024 also 2020 bis 2022) im Vergleich zu deren zeitgleichen Bundesdurchschnitten,
  • die Zahl aller Verbraucher in einem Netzgebiet im Verhältnis zu den Betroffenen von Stromausfällen
  • und ein „Monetarisierungsfaktor“, der nach volkswirtschaftlichen Daten den Wert der in den Stromausfällen verlorenen Wertschöpfung und Freizeit hochrechnet.
Die Festlegung Q-Element, ein unterstützendes Gutachten sowie ein Bericht der Bundesnetzagentur darüber sind seit 30. November auf einer Unterseite der Beschlusskammer 8 einzusehen und herunterzuladen (Aktenzeichen BK8-23/006-A).

Freitag, 1.12.2023, 16:41 Uhr
Georg Eble

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