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Energie & Management > Windkraft Onshore - Mehr (Windkraft-)Flächen braucht das Land
Bild: psdesign1 / Fotolia
Windkraft Onshore

Mehr (Windkraft-)Flächen braucht das Land

Die Stiftung Klimaneutralität präsentiert eine neue Idee, mit der über eine Änderung im Baugesetzbuch schnell neue Flächen für den Windkraftausbau an Land geschaffen werden sollen.
Die Flächenausweisung für neue Windparkprojekte will die im vergangenen Jahr neu gegründete Stiftung Klimaneutralität auf neue Füße stellen. Ãœber eine Änderung im Baugesetzbuch soll künftig für alle rund 11.000 Kommunen bundesweit ein sogenannter „Windenergie-Beitragswert“ bindend für die Ausweisung neuer Standorte für die Windkraftnutzung sein. „Dieser Mechanismus schließt eine Verhinderungsplanung aus, wie wir sie heute noch aus nicht wenigen Städten und Gemeinden kennen“, betonte Stiftungsdirektor Rainer Baake vor einer Medienrunde.

Im vergangenen Jahr hatte der frühere Staatssekretär aus dem Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium angekündigt, Vorschläge für die drei derzeit dringendsten Probleme beim Windkraftausbau vorzulegen: den Mangel an geeigneten Flächen, die Dauerfehde mit dem Artenschutz sowie eine Verbesserung der zu bürokratischen und langwierigen Genehmigungspraxis.

Die Idee des „Windenergie-Beitragswertes je Quadratkilometer Fläche“ basiert auf einem Gutachten des Augsburger Umwelt- und Planungsjuristen Professor Martin Kment. Basis seines Vorschlags sind Berechnungen, wonach für den weiteren Ausbau der Windenergie bundesweit durchschnittlich rund zwei Prozent der Landes- beziehungsweise Gemeindeflächen notwendig sind.

Nur die Kommunen, die für die Windenergienutzung mindestens Flächen in Höhe des „Windenergie-Beitragswerts“ ausgewiesen haben, können nach dem Kment-Vorschlag den dann noch verbleibenden, sogenannten raumplanerischen Außenbereich von weiterer Windturbinen freihalten. Oder anders ausdrückt: Macht eine Gemeinde ihre raumplanerische Hausaufgaben nicht, muss sie damit rechnen, dass Investoren auf geeigneten Standorten in ihrem Gebiet neue Windturbinen planen können.

„Wer weiterhin den Windkraftausbau in seiner Gemeinde steuern will, der muss sich an den neuen Beitragswert halten“, so Baake. Für den vorgeschlagenen „Windenergie-Beitragswerts“ sieht er noch einen weiteren Vorteil: „Die Gesetzesänderung ist schnell umsetzbar – wenn der politische Wille vorhanden ist.“

25.000 Euro pro Anlage und Jahr

Damit die Verantwortlichen in den Kommunen künftig auch einen finanziellen Anreiz haben, vor Ort den Bau von Windturbinen zu ermöglichen, zeigte sich der langjährige Energiefachmann zufrieden mit der Kommunal-Prämie, die seit Jahresbeginn das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Paragraf 36k vorsieht. Betreiber von Neuanlagen können nunmehr Gemeinden, auf freiwilliger Basis an den Erträgen ihrer Anlagen beteiligen.

Trotz der „Freiwilligkeit“ wird sich die Option nach Einschätzungen von Branchenvertretern zum Standard entwickeln, weil jeder Investor sich so bessere Chance bei der Flächenvergabe verspricht. „Diese jetzige EEG-Regelung ermöglicht den Betreibern neuer Windenergieanlagen durchschnittlich 25.000 Euro pro Anlage und Jahr an die Kommunalhaushalte zu überweisen“, rechnete Baake vor – viel Geld, insbesondere für ländliche Kommunen.

In einer ersten Reaktion begrüßte der Energieverband BDEW die neuen Vorschläge der Stiftung Klimaneutralität: „Die Anhebung von Ausbaupfaden im EEG ist nicht einmal die „halbe Miete“, um zu höheren Zubauzahlen zu kommen. Eine Festlegung konkreterer Flächenziele könnte deshalb eine Möglichkeit sein, um zu mehr Windenergie zu kommen“, betonte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in einer Verbandsmitteilung.

Neben dem Kment-Gutachten stellte die Stiftung Klimaneutralität gleichzeitig ein Hintergrundpapier vor, das für die Diskussionen um den Entschließungsantrag zu offengebliebenen Punkten bei der EEG-Reform noch eine Rolle spielen dürfte: Mit diesem Appendix zum EEG 2021 wollen sich die schwarz-roten Regierungsfraktionen bis Ende März auf die künftigen Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien verständigen.

Die Stiftung Klimaneutralität sieht für den Ausbau der Windkraft an Land bis 2030 eine Netto-Kapazität von 80.000 MW als unverzichtbar an. Um diese Zielmarke zu erreichen, ist ab dem Jahr 2023 nach deren Abschätzung ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 6.500 MW notwendig.

Das EEG 2021 sieht bis 2028 aber nur durchschnittlich 3.900 MW pro Jahr vor. Was zeigt: Wenn Schwarz-Rot die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigte Klimaneutralität für 2050 ernst nimmt, müssen weitere EEG-Paragrafen zeitnah geändert werden.
 

Donnerstag, 28.01.2021, 17:22 Uhr
Ralf Köpke
Energie & Management > Windkraft Onshore - Mehr (Windkraft-)Flächen braucht das Land
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Windkraft Onshore
Mehr (Windkraft-)Flächen braucht das Land
Die Stiftung Klimaneutralität präsentiert eine neue Idee, mit der über eine Änderung im Baugesetzbuch schnell neue Flächen für den Windkraftausbau an Land geschaffen werden sollen.
Die Flächenausweisung für neue Windparkprojekte will die im vergangenen Jahr neu gegründete Stiftung Klimaneutralität auf neue Füße stellen. Ãœber eine Änderung im Baugesetzbuch soll künftig für alle rund 11.000 Kommunen bundesweit ein sogenannter „Windenergie-Beitragswert“ bindend für die Ausweisung neuer Standorte für die Windkraftnutzung sein. „Dieser Mechanismus schließt eine Verhinderungsplanung aus, wie wir sie heute noch aus nicht wenigen Städten und Gemeinden kennen“, betonte Stiftungsdirektor Rainer Baake vor einer Medienrunde.

Im vergangenen Jahr hatte der frühere Staatssekretär aus dem Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium angekündigt, Vorschläge für die drei derzeit dringendsten Probleme beim Windkraftausbau vorzulegen: den Mangel an geeigneten Flächen, die Dauerfehde mit dem Artenschutz sowie eine Verbesserung der zu bürokratischen und langwierigen Genehmigungspraxis.

Die Idee des „Windenergie-Beitragswertes je Quadratkilometer Fläche“ basiert auf einem Gutachten des Augsburger Umwelt- und Planungsjuristen Professor Martin Kment. Basis seines Vorschlags sind Berechnungen, wonach für den weiteren Ausbau der Windenergie bundesweit durchschnittlich rund zwei Prozent der Landes- beziehungsweise Gemeindeflächen notwendig sind.

Nur die Kommunen, die für die Windenergienutzung mindestens Flächen in Höhe des „Windenergie-Beitragswerts“ ausgewiesen haben, können nach dem Kment-Vorschlag den dann noch verbleibenden, sogenannten raumplanerischen Außenbereich von weiterer Windturbinen freihalten. Oder anders ausdrückt: Macht eine Gemeinde ihre raumplanerische Hausaufgaben nicht, muss sie damit rechnen, dass Investoren auf geeigneten Standorten in ihrem Gebiet neue Windturbinen planen können.

„Wer weiterhin den Windkraftausbau in seiner Gemeinde steuern will, der muss sich an den neuen Beitragswert halten“, so Baake. Für den vorgeschlagenen „Windenergie-Beitragswerts“ sieht er noch einen weiteren Vorteil: „Die Gesetzesänderung ist schnell umsetzbar – wenn der politische Wille vorhanden ist.“

25.000 Euro pro Anlage und Jahr

Damit die Verantwortlichen in den Kommunen künftig auch einen finanziellen Anreiz haben, vor Ort den Bau von Windturbinen zu ermöglichen, zeigte sich der langjährige Energiefachmann zufrieden mit der Kommunal-Prämie, die seit Jahresbeginn das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Paragraf 36k vorsieht. Betreiber von Neuanlagen können nunmehr Gemeinden, auf freiwilliger Basis an den Erträgen ihrer Anlagen beteiligen.

Trotz der „Freiwilligkeit“ wird sich die Option nach Einschätzungen von Branchenvertretern zum Standard entwickeln, weil jeder Investor sich so bessere Chance bei der Flächenvergabe verspricht. „Diese jetzige EEG-Regelung ermöglicht den Betreibern neuer Windenergieanlagen durchschnittlich 25.000 Euro pro Anlage und Jahr an die Kommunalhaushalte zu überweisen“, rechnete Baake vor – viel Geld, insbesondere für ländliche Kommunen.

In einer ersten Reaktion begrüßte der Energieverband BDEW die neuen Vorschläge der Stiftung Klimaneutralität: „Die Anhebung von Ausbaupfaden im EEG ist nicht einmal die „halbe Miete“, um zu höheren Zubauzahlen zu kommen. Eine Festlegung konkreterer Flächenziele könnte deshalb eine Möglichkeit sein, um zu mehr Windenergie zu kommen“, betonte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in einer Verbandsmitteilung.

Neben dem Kment-Gutachten stellte die Stiftung Klimaneutralität gleichzeitig ein Hintergrundpapier vor, das für die Diskussionen um den Entschließungsantrag zu offengebliebenen Punkten bei der EEG-Reform noch eine Rolle spielen dürfte: Mit diesem Appendix zum EEG 2021 wollen sich die schwarz-roten Regierungsfraktionen bis Ende März auf die künftigen Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien verständigen.

Die Stiftung Klimaneutralität sieht für den Ausbau der Windkraft an Land bis 2030 eine Netto-Kapazität von 80.000 MW als unverzichtbar an. Um diese Zielmarke zu erreichen, ist ab dem Jahr 2023 nach deren Abschätzung ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 6.500 MW notwendig.

Das EEG 2021 sieht bis 2028 aber nur durchschnittlich 3.900 MW pro Jahr vor. Was zeigt: Wenn Schwarz-Rot die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigte Klimaneutralität für 2050 ernst nimmt, müssen weitere EEG-Paragrafen zeitnah geändert werden.
 

Donnerstag, 28.01.2021, 17:22 Uhr
Ralf Köpke

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