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Der Preis für pflichtvermarkteten Solarstrom stieg im September um 1,8 Cent/kWh im Vergleich zum Vormonat. Während 142 Viertelstunden sank der Graustrompreis unter die Nullmarke.
Pflichtvermarkteter Solarstrom brachte den Übertragungsnetzbetreibern im September im Schnitt 8,177 Cent/kWh. Das geht aus der am 9. Oktober aktualisierten Monatsmarktwerte-Übersicht auf Netztransparenz.de hervor. Im Vormonat betrug der Marktwert für Solarstrom 6,359 Cent/kWh, im September vor einem Jahr hatte er bei 4,307 Cent/kWh gelegen.
Der Spotmarktpreis lag diesen September im Schnitt bei 14,482 Cent/kWh. Das waren 1,793 Cent/kWh mehr als im August. Während 142 Viertelstunden stand ein Minus vor dem Börsenstrompreis. Das Minimum lag bei minus 1,898 Cent/kWh. In 40 Viertelstunden verharrte der Preis auf der Nullmarke. Das Maximum stellte sich am 14. September, einem Montag, zwischen 19.45 und 20 Uhr ein: 74,001 Cent kostete die Kilowattstunde.
Strom aus Onshore-Windkraft notierte im September durchschnittlich bei 10,940 Cent/kWh. Im Vormonat betrug der Marktwert 11,545 Cent/kWh. Im September vergangenen Jahres hatte er sich auf 6,267 Cent/kWh belaufen.
Für pflichtvermarkteten Strom aus Anlagen auf See ergab sich ein Marktwert von 11,974 Cent/kWh, das waren 0,007 Cent mehr als im August. Im September 2025 lag dieser Marktwert bei 6,748 Cent/kWh.
Die Marktwerte zeigen, welchen durchschnittlichen Wert Strom aus Wind-, Solar- oder anderen erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielt. Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen sie monatlich nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Für das gesamte vergangene Jahr ergaben sich in der Pflichtvermarktung nach Angaben der ÜNB: 7,441 Cent/kWh für Wind an Land, 8,059 Cent/kWh für Wind auf See und 4,508 Cent/kWh für Solar.
Die Marktwerte sind eine Grundlage für die Berechnung der Marktprämie. Sie gleicht bei geförderten Anlagen grundsätzlich die Differenz zwischen dem Marktwert und dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert aus. Sinkt der Marktwert, steigt bei geförderten Anlagen prinzipiell die vom Netzbetreiber gezahlte Marktprämie – und umgekehrt. (mf)
Freitag, 9.10.2026, 14:20 Uhr
Manfred Fischer
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