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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Länder und Bund ringen um Ausschreibungen
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe

Länder und Bund ringen um Ausschreibungen

Der Bundesrat hat eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg aufgegriffen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die beiden Länder haben längst nachgelegt.
Wieder war eine Ausschreibungsrunde überzeichnet – die achte in Folge. Wie die Bundesnetzagentur Ende Juni bekanntgab, hatten 270 Gebote zum 1. Mai 2026 – da es ein Feiertag war, lief die Frist bis zum 4. Mai – einen Zuschlag bekommen. Sie kamen zusammen auf 2.4599 MW. Die 628 eingereichten Gebote beliefen sich auf insgesamt 6.409 MW. Zwar waren es im Februar noch 7.858 MW gewesen, verteilt auf 924 Gebote. Von einem nachlassenden Interesse kann dennoch keine Rede sein.

Die deutliche Überzeichnung schlage sich in einem weiter sinkenden Zuschlagswert nieder, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller bei der Bekanntgabe der Zahlen. Von Mai 2025 bis Mai 2026 gingen er in den seither fünf Ausschreibungsrunden von 6,83 Cent/kWh auf 5,06 Cent/kWh zurück. Das niedrigste noch bezuschlagte Projekt lag lediglich bei 4,4 Cent/kWh. Den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veranlasste dies zu der Bemerkung: „Die Windbranche kommt also ihrem Auftrag nach, einen Beitrag zur Kostendämpfung der Energiewende zu leisten.“

Der Verband gibt allerdings auch zu bedenken, mit aktuell 70.000 MW installierter Gesamtleistung bleibt Deutschland hinter dem Ausbauziel von 84.000 MW für Windkraft an Land deutlich zurück. „Es bedarf umgehend zusätzlicher Ausschreibungsvolumina, um die große Menge bereits genehmigter Windenergieanlagen zeitnah installieren zu können“, so seine Schlussfolgerung.
 
Lediglich vier von 270 Zuschlägen
 
In welchem Umfang, wie und wann dieses zusätzliche Volumen realisiert werden soll, ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen. In den bisherigen Ausschreibungen dominierten Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bayern und Baden-Württemberg kamen kaum zum Zug.

Der bis dato eher nicht als entschiedener Kämpfer für den Windkraftausbau aufgefallene bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) beschwerte sich deshalb bereits im April dieses Jahres in einer Mitteilung seines Hauses über das aktuelle Regelwerk, das den Süden „strukturell“ benachteilige, „weil es einseitig auf hohe Winderträge setzt“. Bayern als großer Industriestandort mit einem hohen Strombedarf gehe quasi leer aus bei den Zuschlägen. „Das darf so nicht weitergehen“, wetterte der Wirtschaftsminister.

Ende Juni, nachdem klar war, dass Bayern in der jüngsten Ausschreibungsrunde lediglich vier der 270 Zuschläge erhalten hatte, legte Aiwanger nach: „Bayern will Windrädern bauen und der Bund blockiert es. Ein ausgewogener Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland muss gewährleistet werden.“

Auch in Baden-Württemberg waren Stimmen laut geworden, die auf eine Reform der Ausschreibungsregeln drängten. Ein breites Bündnis aus Wirtschafts- und Naturschutzverbänden hatte in einer gemeinsamen Mitteilung unter anderem gefordert, in den kommenden zwei Jahren insgesamt 10 GW vom gesamten Ausschreibungsvolumen gezielt für süddeutsche Projekte zu reservieren. Dies entspreche rund 20 Prozent der erwarteten Zuschläge. Zudem hatten sie für eine Anhebung der Ausschreibungsvolumina in den kommenden Jahren plädiert. So würden die Strommengen gesichert, die die Industrie in Süddeutschland benötige.

Auf Baden-Württemberg entfielen in der jüngsten Ausschreibungsrunde acht Zuschläge mit zusammengenommen 2,4 Prozent des bezuschlagten Volumens.
Das gemeinsame Schicksal der Süd-Länder ist inzwischen in einer Bundesratsinitiative gemündet. Das Länderparlament hat am 27. März 2026 einer Gesetzesinitiative Bayerns zugestimmt. Die zentrale Forderung: eine zusätzliche Sonderausschreibung über 5.000 MW noch im Jahr 2026.

Am 27. Mai haben Bayern und Baden-Württemberg dann ihre Forderungen gemeinsam verschärft und erstmals öffentlich 14 GW – statt bisher 10 GW – reguläres Ausschreibungsvolumen pro Jahr, eine zusätzliche Sonderausschreibung über 5 GW im Jahr 2027 sowie ein gesondertes Zuschlagssegment für die Südregion im Umfang von mindestens 20 Prozent des Ausschreibungsvolumens gefordert.

Die im Entwurf des EEG 2027 vorgesehenen Mengen reichten nicht aus, um den Ausbau der Windenergie an Land in den südlichen Bundesländern abzusichern. Daher müsse die jährliche Ausschreibungsmenge angehoben werden. Dieser jüngste Vorstoß ist allerdings zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens. Entsprechend ist noch der am 13. Mai 2026 vom Bundesrat im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ die aktuelle Diskussionsgrundlage.
 
Windenergie an Land - Erteilte Genehmigungen (noch nicht in Betrieb) nach Bundesland (Stand Juli 2026, nach MaStR).
Quelle: Bundesnetzagentur

Befürworter zusätzlicher Ausschreibungen verweisen darauf, dass der Engpass inzwischen nicht mehr bei den Genehmigungen liege, sondern bei den verfügbaren Ausschreibungsvolumina. Nach den aktuellen Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur summiert sich die Bruttoleistung der in den Jahren 2024 bis 2026 genehmigten, aber noch nicht in Betrieb befindlichen Windenergieprojekte auf rund 46,3 GW. Auch wenn diese Zahl die Projekte einschließt, die ohne EEG-Förderung umgesetzt werden, sehen die Befürworter zusätzlicher Ausschreibungen darin einen Hinweis, dass ausreichend genehmigte Projekte vorhanden sind, um höhere Ausschreibungsvolumina kurzfristig zu bedienen.

Die Süd-Länder sowie ihre Unterstützer betonen deshalb, zusätzliche Ausschreibungen würden nicht nur den Projektstau abbauen, sie könnten auch die Chancen genehmigter Vorhaben in windärmeren Regionen erhöhen. Dort müssen Projektierer wegen geringerer Stromerträge regelmäßig höhere Gebotswerte kalkulieren und unterliegen deshalb häufig Projekten aus besonders windstarken Regionen Nord- und Ostdeutschlands.

Die Bundesregierung sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf, setzt allerdings statt auf eine einmalige Sonderausschreibung über 5 GW im Jahr 2026 auf zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt 12 GW, die bis 2030 auf mehrere Gebotstermine verteilt werden sollen. „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen im Rahmen der EEG-Novelle 2027 auf die bisher für die Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land geplanten Volumina aufgeschlagen werden und netz- und systemdienlich realisiert werden“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats.

Das Referenzertragsmodell werde zu einer regional ausgewogeneren Verteilung der Zuschläge beitragen, die genaue Ausgestaltung erfolge im Netzpaket. Die Anlagen sollen rechtzeitig bis 2030 ans Netz gehen, um das Ausbauziel von 115 GW sowie eine zusätzliche Minderung der Treibhausgasemissionen um 6,5 Millionen Tonnen zu erreichen.

Um Redispatch-Kosten zu begrenzen und den Ausbau systemdienlich zu gestalten, soll der Ausbau stärker an den Netzausbau gekoppelt werden. Geplant sind unter anderem neue Regelungen zum Netzanschluss sowie befristete Engpassgebiete, um den Zubau besser mit den verfügbaren Netzkapazitäten zu synchronisieren.

Ähnlich äußert sich inzwischen auch der BDEW. Zwar bezeichnet der Verband Sonderausschreibungen als geeignetes Instrument, um die hohe Zahl genehmigter Windenergieprojekte zügig in die Umsetzung zu bringen. Statt einer einmaligen Ausschreibung über 5 GW schließt er sich jedoch dem Plädoyer an, die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen 12 GW gesetzlich im EEG zu verankern und gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden von 2026 bis 2030 zu verteilen. „Damit kann die umfangreiche Pipeline bereits genehmigter Windenergieprojekte zügig realisiert und der Ausbau wieder näher an den erforderlichen Zielpfad herangeführt werden“, erklärte der Verband Anfang Juli.
 
BDEW spricht sich für Süd-Quote aus
 
Zugleich unterstützt der BDEW das Anliegen der südlichen Bundesländer, deren geringe Erfolgsquoten bei den bisherigen Ausschreibungen zu verbessern. Anders als Bayern und Baden-Württemberg fordert der Verband jedoch kein eigenes Zuschlagssegment, sondern eine Südquote von 30 Prozent. Damit verbindet er höhere Ausschreibungsmengen mit einer stärkeren regionalen Ausgewogenheit, ohne den von der Bundesregierung angestrebten netz- und systemdienlichen Ausbau grundsätzlich infrage zu stellen.

Für die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen Ausschreibungen und die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells fand Aiwanger zwar lobende Worte: „Das sind richtige Schritte, weil sie endlich anerkennen, dass der Ausbau regional ausgewogener erfolgen muss – das senkt auch die Netzkosten.“ Zugleich hält er die Maßnahmen für unzureichend und zu spät. Zusätzliche Ausschreibungen erst ab 2027 würden das aktuelle Problem nicht lösen. Man brauche jetzt eine Lösung.

Wie das parlamentarische Verfahren ausgeht, ist offen. Nach der ersten Beratung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort dürfte sich entscheiden, ob es bei der geforderten Sonderausschreibung bleibt oder die geplanten Regelungen der EEG-Novelle 2027 als ausreichend angesehen werden. Unabhängig davon dürfte die Debatte über Ausschreibungsvolumina und regionale Zuschlagsverteilung den weiteren Gesetzgebungsprozess maßgeblich prägen. (fw)

Dienstag, 4.08.2026, 08:50 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Länder und Bund ringen um Ausschreibungen
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe
Länder und Bund ringen um Ausschreibungen
Der Bundesrat hat eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg aufgegriffen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die beiden Länder haben längst nachgelegt.
Wieder war eine Ausschreibungsrunde überzeichnet – die achte in Folge. Wie die Bundesnetzagentur Ende Juni bekanntgab, hatten 270 Gebote zum 1. Mai 2026 – da es ein Feiertag war, lief die Frist bis zum 4. Mai – einen Zuschlag bekommen. Sie kamen zusammen auf 2.4599 MW. Die 628 eingereichten Gebote beliefen sich auf insgesamt 6.409 MW. Zwar waren es im Februar noch 7.858 MW gewesen, verteilt auf 924 Gebote. Von einem nachlassenden Interesse kann dennoch keine Rede sein.

Die deutliche Überzeichnung schlage sich in einem weiter sinkenden Zuschlagswert nieder, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller bei der Bekanntgabe der Zahlen. Von Mai 2025 bis Mai 2026 gingen er in den seither fünf Ausschreibungsrunden von 6,83 Cent/kWh auf 5,06 Cent/kWh zurück. Das niedrigste noch bezuschlagte Projekt lag lediglich bei 4,4 Cent/kWh. Den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veranlasste dies zu der Bemerkung: „Die Windbranche kommt also ihrem Auftrag nach, einen Beitrag zur Kostendämpfung der Energiewende zu leisten.“

Der Verband gibt allerdings auch zu bedenken, mit aktuell 70.000 MW installierter Gesamtleistung bleibt Deutschland hinter dem Ausbauziel von 84.000 MW für Windkraft an Land deutlich zurück. „Es bedarf umgehend zusätzlicher Ausschreibungsvolumina, um die große Menge bereits genehmigter Windenergieanlagen zeitnah installieren zu können“, so seine Schlussfolgerung.
 
Lediglich vier von 270 Zuschlägen
 
In welchem Umfang, wie und wann dieses zusätzliche Volumen realisiert werden soll, ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen. In den bisherigen Ausschreibungen dominierten Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bayern und Baden-Württemberg kamen kaum zum Zug.

Der bis dato eher nicht als entschiedener Kämpfer für den Windkraftausbau aufgefallene bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) beschwerte sich deshalb bereits im April dieses Jahres in einer Mitteilung seines Hauses über das aktuelle Regelwerk, das den Süden „strukturell“ benachteilige, „weil es einseitig auf hohe Winderträge setzt“. Bayern als großer Industriestandort mit einem hohen Strombedarf gehe quasi leer aus bei den Zuschlägen. „Das darf so nicht weitergehen“, wetterte der Wirtschaftsminister.

Ende Juni, nachdem klar war, dass Bayern in der jüngsten Ausschreibungsrunde lediglich vier der 270 Zuschläge erhalten hatte, legte Aiwanger nach: „Bayern will Windrädern bauen und der Bund blockiert es. Ein ausgewogener Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland muss gewährleistet werden.“

Auch in Baden-Württemberg waren Stimmen laut geworden, die auf eine Reform der Ausschreibungsregeln drängten. Ein breites Bündnis aus Wirtschafts- und Naturschutzverbänden hatte in einer gemeinsamen Mitteilung unter anderem gefordert, in den kommenden zwei Jahren insgesamt 10 GW vom gesamten Ausschreibungsvolumen gezielt für süddeutsche Projekte zu reservieren. Dies entspreche rund 20 Prozent der erwarteten Zuschläge. Zudem hatten sie für eine Anhebung der Ausschreibungsvolumina in den kommenden Jahren plädiert. So würden die Strommengen gesichert, die die Industrie in Süddeutschland benötige.

Auf Baden-Württemberg entfielen in der jüngsten Ausschreibungsrunde acht Zuschläge mit zusammengenommen 2,4 Prozent des bezuschlagten Volumens.
Das gemeinsame Schicksal der Süd-Länder ist inzwischen in einer Bundesratsinitiative gemündet. Das Länderparlament hat am 27. März 2026 einer Gesetzesinitiative Bayerns zugestimmt. Die zentrale Forderung: eine zusätzliche Sonderausschreibung über 5.000 MW noch im Jahr 2026.

Am 27. Mai haben Bayern und Baden-Württemberg dann ihre Forderungen gemeinsam verschärft und erstmals öffentlich 14 GW – statt bisher 10 GW – reguläres Ausschreibungsvolumen pro Jahr, eine zusätzliche Sonderausschreibung über 5 GW im Jahr 2027 sowie ein gesondertes Zuschlagssegment für die Südregion im Umfang von mindestens 20 Prozent des Ausschreibungsvolumens gefordert.

Die im Entwurf des EEG 2027 vorgesehenen Mengen reichten nicht aus, um den Ausbau der Windenergie an Land in den südlichen Bundesländern abzusichern. Daher müsse die jährliche Ausschreibungsmenge angehoben werden. Dieser jüngste Vorstoß ist allerdings zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens. Entsprechend ist noch der am 13. Mai 2026 vom Bundesrat im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ die aktuelle Diskussionsgrundlage.
 
Windenergie an Land - Erteilte Genehmigungen (noch nicht in Betrieb) nach Bundesland (Stand Juli 2026, nach MaStR).
Quelle: Bundesnetzagentur

Befürworter zusätzlicher Ausschreibungen verweisen darauf, dass der Engpass inzwischen nicht mehr bei den Genehmigungen liege, sondern bei den verfügbaren Ausschreibungsvolumina. Nach den aktuellen Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur summiert sich die Bruttoleistung der in den Jahren 2024 bis 2026 genehmigten, aber noch nicht in Betrieb befindlichen Windenergieprojekte auf rund 46,3 GW. Auch wenn diese Zahl die Projekte einschließt, die ohne EEG-Förderung umgesetzt werden, sehen die Befürworter zusätzlicher Ausschreibungen darin einen Hinweis, dass ausreichend genehmigte Projekte vorhanden sind, um höhere Ausschreibungsvolumina kurzfristig zu bedienen.

Die Süd-Länder sowie ihre Unterstützer betonen deshalb, zusätzliche Ausschreibungen würden nicht nur den Projektstau abbauen, sie könnten auch die Chancen genehmigter Vorhaben in windärmeren Regionen erhöhen. Dort müssen Projektierer wegen geringerer Stromerträge regelmäßig höhere Gebotswerte kalkulieren und unterliegen deshalb häufig Projekten aus besonders windstarken Regionen Nord- und Ostdeutschlands.

Die Bundesregierung sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf, setzt allerdings statt auf eine einmalige Sonderausschreibung über 5 GW im Jahr 2026 auf zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt 12 GW, die bis 2030 auf mehrere Gebotstermine verteilt werden sollen. „Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen im Rahmen der EEG-Novelle 2027 auf die bisher für die Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land geplanten Volumina aufgeschlagen werden und netz- und systemdienlich realisiert werden“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats.

Das Referenzertragsmodell werde zu einer regional ausgewogeneren Verteilung der Zuschläge beitragen, die genaue Ausgestaltung erfolge im Netzpaket. Die Anlagen sollen rechtzeitig bis 2030 ans Netz gehen, um das Ausbauziel von 115 GW sowie eine zusätzliche Minderung der Treibhausgasemissionen um 6,5 Millionen Tonnen zu erreichen.

Um Redispatch-Kosten zu begrenzen und den Ausbau systemdienlich zu gestalten, soll der Ausbau stärker an den Netzausbau gekoppelt werden. Geplant sind unter anderem neue Regelungen zum Netzanschluss sowie befristete Engpassgebiete, um den Zubau besser mit den verfügbaren Netzkapazitäten zu synchronisieren.

Ähnlich äußert sich inzwischen auch der BDEW. Zwar bezeichnet der Verband Sonderausschreibungen als geeignetes Instrument, um die hohe Zahl genehmigter Windenergieprojekte zügig in die Umsetzung zu bringen. Statt einer einmaligen Ausschreibung über 5 GW schließt er sich jedoch dem Plädoyer an, die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen 12 GW gesetzlich im EEG zu verankern und gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden von 2026 bis 2030 zu verteilen. „Damit kann die umfangreiche Pipeline bereits genehmigter Windenergieprojekte zügig realisiert und der Ausbau wieder näher an den erforderlichen Zielpfad herangeführt werden“, erklärte der Verband Anfang Juli.
 
BDEW spricht sich für Süd-Quote aus
 
Zugleich unterstützt der BDEW das Anliegen der südlichen Bundesländer, deren geringe Erfolgsquoten bei den bisherigen Ausschreibungen zu verbessern. Anders als Bayern und Baden-Württemberg fordert der Verband jedoch kein eigenes Zuschlagssegment, sondern eine Südquote von 30 Prozent. Damit verbindet er höhere Ausschreibungsmengen mit einer stärkeren regionalen Ausgewogenheit, ohne den von der Bundesregierung angestrebten netz- und systemdienlichen Ausbau grundsätzlich infrage zu stellen.

Für die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen Ausschreibungen und die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells fand Aiwanger zwar lobende Worte: „Das sind richtige Schritte, weil sie endlich anerkennen, dass der Ausbau regional ausgewogener erfolgen muss – das senkt auch die Netzkosten.“ Zugleich hält er die Maßnahmen für unzureichend und zu spät. Zusätzliche Ausschreibungen erst ab 2027 würden das aktuelle Problem nicht lösen. Man brauche jetzt eine Lösung.

Wie das parlamentarische Verfahren ausgeht, ist offen. Nach der ersten Beratung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort dürfte sich entscheiden, ob es bei der geforderten Sonderausschreibung bleibt oder die geplanten Regelungen der EEG-Novelle 2027 als ausreichend angesehen werden. Unabhängig davon dürfte die Debatte über Ausschreibungsvolumina und regionale Zuschlagsverteilung den weiteren Gesetzgebungsprozess maßgeblich prägen. (fw)

Dienstag, 4.08.2026, 08:50 Uhr
Fritz Wilhelm

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