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Energie & Management > Politik - KWK-Branche setzt auf zügige KWKG-Novelle
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik

KWK-Branche setzt auf zügige KWKG-Novelle

Die auszuschreibende Kraftwerksleistung für zentrale große Kraftwerke wurde in der Kraftwerksstrategie deutlich gesenkt. Die KWK-Branche erachtet dies als wichtigen Schritt. 
„Wir sehen in den vorgelegten Eckpunkten zur Kraftwerksstrategie ein vorsichtiges Zeichen der Politik in Richtung Novelle und Verlängerung des 2026 auslaufenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“, kommentiert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands-Kraft-Wärmekopplung (B.KWK), die von der Bundesregierung vorgelegte Kraftwerksstrategie. Es brauche allerdings zur Flankierung eine schnelle Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Backup-Kapazitäten sollten nach Ansicht der KWK-Branche nicht allein durch den Bau zentraler Großkraftwerke entstehen, sondern auch durch dezentrale Anlagen.

Geplant sind seitens der Bundesregierung Investitionen in wasserstofffähige Kraftwerke in Höhe von 16 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren. So sieht es derzeit die Kraftwerksstrategie vor. Zudem soll ab 2028 ein Kapazitätsmechanismus greifen. Anders als noch im Entwurf von 2023, werden weder Biomasseanlagen noch Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke erwähnt. Die nun vollzogene Senkung der auszuschreibenden Kraftwerksleistung in der Kraftwerksstrategie von 30.000 MW auf 10.000 MW wird daher seitens der KWK-Branche als wichtiger Schritt betrachtet. Der B.KWK empfiehlt, die zusätzlich benötigten Kapazitäten über ein novelliertes KWKG und Biomasse-KWK abzudecken. 

KWK-Peaker und eine haushaltsunabhängige Finanzierung

Die zusätzlich benötigten 15.000 MW sollten bis 2030 durch gasbetriebene dezentrale KWK-Anlagen gedeckt werden, vorzugsweise mit Biogas und perspektivisch mit Wasserstoff, so der B.KWK in seiner Stellungnahme vom 12. Februar. Dafür bedarf es eines novellierten KWKG mit Investitionsförderung für KWK-Peaker und einer haushaltsunabhängigen Finanzierung über das umlagefinanzierte KWKG. Eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035 wird als unerlässlich erachtet, um Verzögerungen zu vermeiden, die notwendige Investitionen behindern könnten.
 

„Die Bundesregierung hat verstanden, dass Backup-Kapazitäten zur Absicherung von Dunkelflauten nicht bestmöglich durch den Bau zentraler Großkraftwerke mit langen Realisierungszeiten entstehen“, sagt B.KWK-Präsident Stahl. Auch dass die auszuschreibende Kraftwerksleistung auf zehn Gigawatt gesenkt wurde, sehen „wir als wichtigen Schritt. Wichtig ist, dass diese anhand der Ausschreibungen an den hauptnetzdienlichen Punkten installiert werden, um so einen optimalen Spitzenlastausgleich zu schaffen und den Netzausbau zu unterstützen.“ 

Am KWK-Markt ist indes aktuell noch immer eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten, so die Einschätzung des Branchenverbands. Neben der Unsicherheit einer seit Monaten ausstehenden KWKG-Novelle liegt unter anderem ein Grund auch darin, dass die KWK im Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Rolle spielt. Eine Chance für die KWK liege hingegen in der kommunalen Wärmeplanung, wenn sie als Nutzwärme für die allgemeine Wärmeversorgung bedacht werden würde. 

Dienstag, 13.02.2024, 11:20 Uhr
Heidi Roider
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Quelle: E&M / Susanne Harmsen
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KWK-Branche setzt auf zügige KWKG-Novelle
Die auszuschreibende Kraftwerksleistung für zentrale große Kraftwerke wurde in der Kraftwerksstrategie deutlich gesenkt. Die KWK-Branche erachtet dies als wichtigen Schritt. 
„Wir sehen in den vorgelegten Eckpunkten zur Kraftwerksstrategie ein vorsichtiges Zeichen der Politik in Richtung Novelle und Verlängerung des 2026 auslaufenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“, kommentiert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands-Kraft-Wärmekopplung (B.KWK), die von der Bundesregierung vorgelegte Kraftwerksstrategie. Es brauche allerdings zur Flankierung eine schnelle Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Backup-Kapazitäten sollten nach Ansicht der KWK-Branche nicht allein durch den Bau zentraler Großkraftwerke entstehen, sondern auch durch dezentrale Anlagen.

Geplant sind seitens der Bundesregierung Investitionen in wasserstofffähige Kraftwerke in Höhe von 16 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren. So sieht es derzeit die Kraftwerksstrategie vor. Zudem soll ab 2028 ein Kapazitätsmechanismus greifen. Anders als noch im Entwurf von 2023, werden weder Biomasseanlagen noch Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke erwähnt. Die nun vollzogene Senkung der auszuschreibenden Kraftwerksleistung in der Kraftwerksstrategie von 30.000 MW auf 10.000 MW wird daher seitens der KWK-Branche als wichtiger Schritt betrachtet. Der B.KWK empfiehlt, die zusätzlich benötigten Kapazitäten über ein novelliertes KWKG und Biomasse-KWK abzudecken. 

KWK-Peaker und eine haushaltsunabhängige Finanzierung

Die zusätzlich benötigten 15.000 MW sollten bis 2030 durch gasbetriebene dezentrale KWK-Anlagen gedeckt werden, vorzugsweise mit Biogas und perspektivisch mit Wasserstoff, so der B.KWK in seiner Stellungnahme vom 12. Februar. Dafür bedarf es eines novellierten KWKG mit Investitionsförderung für KWK-Peaker und einer haushaltsunabhängigen Finanzierung über das umlagefinanzierte KWKG. Eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2035 wird als unerlässlich erachtet, um Verzögerungen zu vermeiden, die notwendige Investitionen behindern könnten.
 

„Die Bundesregierung hat verstanden, dass Backup-Kapazitäten zur Absicherung von Dunkelflauten nicht bestmöglich durch den Bau zentraler Großkraftwerke mit langen Realisierungszeiten entstehen“, sagt B.KWK-Präsident Stahl. Auch dass die auszuschreibende Kraftwerksleistung auf zehn Gigawatt gesenkt wurde, sehen „wir als wichtigen Schritt. Wichtig ist, dass diese anhand der Ausschreibungen an den hauptnetzdienlichen Punkten installiert werden, um so einen optimalen Spitzenlastausgleich zu schaffen und den Netzausbau zu unterstützen.“ 

Am KWK-Markt ist indes aktuell noch immer eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten, so die Einschätzung des Branchenverbands. Neben der Unsicherheit einer seit Monaten ausstehenden KWKG-Novelle liegt unter anderem ein Grund auch darin, dass die KWK im Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Rolle spielt. Eine Chance für die KWK liege hingegen in der kommunalen Wärmeplanung, wenn sie als Nutzwärme für die allgemeine Wärmeversorgung bedacht werden würde. 

Dienstag, 13.02.2024, 11:20 Uhr
Heidi Roider

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