E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Gas - Korrekturen am Herkunftsnachweisregister gefordert
Quelle: Shutterstock / NicoElNino
Gas

Korrekturen am Herkunftsnachweisregister gefordert

Am Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme gab es etliche Korrekturwünsche von Experten in der Bundestagsanhörung.
Bei der Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag ging es am 11. März um das Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme. Eine Verordnung dafür hatte die Bundesregierung vorgelegt. Mehrere der eingeladenen Experten sprachen sich für eine bürokratieärmere Gestaltung des Registers aus und verlangten, die Herkunftsnachweise international handelbar zu gestalten.

Aus Sicht von Maximilian Rinck, Abteilungsleiter Handel und Beschaffung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), können Herkunftsnachweise „ein echter Beschleuniger der Energiewende sein, wenn ihrem Einsatz ein echter ökonomischer Nutzen gegenübersteht“. Mit der vorliegenden Regelung werde die Chance vertan, Herkunftsnachweise für den Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und karbonisierte Gase zu nutzen. Die Herkunftsnachweise dienten lediglich dem Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft, nicht aber dem Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder Förderung, bemängelte er.

Weniger Bürokratie, mehr Synergie

Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte den Aufbau des Registers, warnte jedoch vor „Bürokratiefallen“. Überregulierung müsse vermieden und dafür Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken stärker genutzt werden.

Seiner Auffassung nach sollten zudem die Vorschriften deutlicher machen, dass auch bei Lieferung über das Gasversorgungsnetz Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen. „Wir begrüßen, dass in der geplanten Verordnung Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden“, unterstrich Lobo.

Über Netze hinweg Handel ermöglichen

Für den Branchenverein Zukunft Gas verwies Vorstand Timm Kehler darauf, dass das übergeordnete Ziel der Einführung von „neuen Gasen“ die Treibhausgasreduktion sei. Vor diesem Hintergrund sei es „erstaunlich“, dass in dem Register sehr viele detaillierte Angaben für die registrierten Energieträger dokumentiert würden, „aber eben nicht deren Treibhausgaseinsparungen“. Nur mit dem Ausweis der Treibhausgaseinsparungen entstehe aber eine echte Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit, befand er.

Die Herkunftsnachweise für neue Gase sollten zudem unabhängig von der physischen Lieferung gehandelt werden dürfen, forderte Kehler. Dieses Ticketing genannte Prinzip werde bereits seit Jahrzehnten beim Strom angewandt und habe sich europaweit bewährt, sagte er. „Neben dem Ausweis der Treibhausgaseinsparung fordern wir daher, dass die Verordnung so angepasst wird, dass eine gemeinsame Bilanzierung des Handels von Gas und den zugehörigen Herkunftsnachweisen über Erdgas- und Wasserstoffnetze hinweg möglich ist“, sagte Kehler.

Förderung trotz Herkunftsnachweis nötig

John Miller, stellvertretender Geschäftsführer beim Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), machte deutlich, dass durch die Register allein kein flächendeckender, massiver Zubau erneuerbarer Wärmeerzeugung oder unvermeidbarer Abwärmenutzung in Wärmenetzen ausgelöst werde. Dementsprechend wichtig sei eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Herkunftsnachweise seien ein zusätzliches Instrument, das keinesfalls als Vollkennzeichnung zu verstehen sei und auch nicht verpflichtend sein dürfe, forderte er.

Alexander Voigt, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender HH2E AG, sagte, aus Sicht eines relevanten Erzeugers von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sei zu begrüßen, „dass die Bundesregierung mittels des vorliegenden Verordnungsentwurfs Planungs- und Rechtssicherheit schaffen möchte, wenn es darum geht, überregionalen Handel insbesondere mit grünem Wasserstoff zu ermöglichen“. Auf diese Weise werde es erheblich erleichtert, dass ein funktionierender und liquider Markt für grünen Wasserstoff entsteht.

Es müsse allerdings ermöglicht werden, dass Wasserstoff, der nachweislich ausschließlich durch Elektrolyse von erneuerbarem Strom erzeugt wurde, „seine grüne Eigenschaft auch dann erhält, wenn er in ein Erdgasnetz im Zuge einer Beimischung eingespeist wurde“, forderte Voigt.

Simon Pichlmaier, Leiter Wasserstoff und synthetische Energieträger bei der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE), hält die Herkunftsnachweise allein für unzureichend. Damit der Markthochlauf von Wasserstoff tatsächlich vonstattengehen kann, müsse er von öffentlicher Förderung flankiert werden. Der vielversprechendste Anwendungsfall ist aus seiner Sicht die Verwendung der Herkunftsnachweise bei der Klimaberichterstattung von Unternehmen.

Dienstag, 12.03.2024, 15:35 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gas - Korrekturen am Herkunftsnachweisregister gefordert
Quelle: Shutterstock / NicoElNino
Gas
Korrekturen am Herkunftsnachweisregister gefordert
Am Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme gab es etliche Korrekturwünsche von Experten in der Bundestagsanhörung.
Bei der Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag ging es am 11. März um das Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme. Eine Verordnung dafür hatte die Bundesregierung vorgelegt. Mehrere der eingeladenen Experten sprachen sich für eine bürokratieärmere Gestaltung des Registers aus und verlangten, die Herkunftsnachweise international handelbar zu gestalten.

Aus Sicht von Maximilian Rinck, Abteilungsleiter Handel und Beschaffung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), können Herkunftsnachweise „ein echter Beschleuniger der Energiewende sein, wenn ihrem Einsatz ein echter ökonomischer Nutzen gegenübersteht“. Mit der vorliegenden Regelung werde die Chance vertan, Herkunftsnachweise für den Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und karbonisierte Gase zu nutzen. Die Herkunftsnachweise dienten lediglich dem Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft, nicht aber dem Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder Förderung, bemängelte er.

Weniger Bürokratie, mehr Synergie

Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte den Aufbau des Registers, warnte jedoch vor „Bürokratiefallen“. Überregulierung müsse vermieden und dafür Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken stärker genutzt werden.

Seiner Auffassung nach sollten zudem die Vorschriften deutlicher machen, dass auch bei Lieferung über das Gasversorgungsnetz Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen. „Wir begrüßen, dass in der geplanten Verordnung Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden“, unterstrich Lobo.

Über Netze hinweg Handel ermöglichen

Für den Branchenverein Zukunft Gas verwies Vorstand Timm Kehler darauf, dass das übergeordnete Ziel der Einführung von „neuen Gasen“ die Treibhausgasreduktion sei. Vor diesem Hintergrund sei es „erstaunlich“, dass in dem Register sehr viele detaillierte Angaben für die registrierten Energieträger dokumentiert würden, „aber eben nicht deren Treibhausgaseinsparungen“. Nur mit dem Ausweis der Treibhausgaseinsparungen entstehe aber eine echte Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit, befand er.

Die Herkunftsnachweise für neue Gase sollten zudem unabhängig von der physischen Lieferung gehandelt werden dürfen, forderte Kehler. Dieses Ticketing genannte Prinzip werde bereits seit Jahrzehnten beim Strom angewandt und habe sich europaweit bewährt, sagte er. „Neben dem Ausweis der Treibhausgaseinsparung fordern wir daher, dass die Verordnung so angepasst wird, dass eine gemeinsame Bilanzierung des Handels von Gas und den zugehörigen Herkunftsnachweisen über Erdgas- und Wasserstoffnetze hinweg möglich ist“, sagte Kehler.

Förderung trotz Herkunftsnachweis nötig

John Miller, stellvertretender Geschäftsführer beim Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), machte deutlich, dass durch die Register allein kein flächendeckender, massiver Zubau erneuerbarer Wärmeerzeugung oder unvermeidbarer Abwärmenutzung in Wärmenetzen ausgelöst werde. Dementsprechend wichtig sei eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Herkunftsnachweise seien ein zusätzliches Instrument, das keinesfalls als Vollkennzeichnung zu verstehen sei und auch nicht verpflichtend sein dürfe, forderte er.

Alexander Voigt, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender HH2E AG, sagte, aus Sicht eines relevanten Erzeugers von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sei zu begrüßen, „dass die Bundesregierung mittels des vorliegenden Verordnungsentwurfs Planungs- und Rechtssicherheit schaffen möchte, wenn es darum geht, überregionalen Handel insbesondere mit grünem Wasserstoff zu ermöglichen“. Auf diese Weise werde es erheblich erleichtert, dass ein funktionierender und liquider Markt für grünen Wasserstoff entsteht.

Es müsse allerdings ermöglicht werden, dass Wasserstoff, der nachweislich ausschließlich durch Elektrolyse von erneuerbarem Strom erzeugt wurde, „seine grüne Eigenschaft auch dann erhält, wenn er in ein Erdgasnetz im Zuge einer Beimischung eingespeist wurde“, forderte Voigt.

Simon Pichlmaier, Leiter Wasserstoff und synthetische Energieträger bei der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE), hält die Herkunftsnachweise allein für unzureichend. Damit der Markthochlauf von Wasserstoff tatsächlich vonstattengehen kann, müsse er von öffentlicher Förderung flankiert werden. Der vielversprechendste Anwendungsfall ist aus seiner Sicht die Verwendung der Herkunftsnachweise bei der Klimaberichterstattung von Unternehmen.

Dienstag, 12.03.2024, 15:35 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.