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Energie & Management > Brandenburg - Kommunen können 30.000 Euro je Windturbine mitverdienen
Quelle: Pixabay / Ed White
Brandenburg

Kommunen können 30.000 Euro je Windturbine mitverdienen

Brandenburgs Kommunen sollen mehr von der Windenergie profitieren als bisher. Die Deckelung der Betreiber-Abgabe auf 10.000 Euro pro Turbine soll fallen, drei Mal so viel ist möglich.
 
Als eine der letzten energiepolitischen Entscheidungen vor der Landtagswahl im September will Brandenburgs Regierung die verpflichtenden Abgaben für Windkraftanlagen neu regeln. Kommunen können mit etwa dem Dreifachen der bisherigen Einnahmen aus dem sogenannten „Windeuro“ rechnen.

Dem Landtag will das rot-schwarz-grüne Kabinett noch im März einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen, der eine pauschale Vergütung nicht länger vorsieht. Bisher waren 10.000 Euro je Anlage unter den Kommunen im Umkreis von drei Kilometern zur Turbine aufzuteilen. Gewollt ist nun eine Abgabe von 5.000 Euro je MW installierter Leistung, gültig für neue und Repowering-Anlagen, die ab 2026 ans Netz gehen. Die modernen Onshore-Anlagen erreichen inzwischen mehr als 6 MW.

Das Kabinett folgt mit einem Gesetzentwurf den Vorschlägen des SPD-geführten Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Dieses hatte eine Reform des seit 2019 geltenden Abgabengesetzes als notwendig erachtet. „Der verstärkte Ausbau der Windenergie muss mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen einhergehen“, so Energieminister Jörg Steinbach (SPD). Mit dem Entwurf berücksichtige die Regierung die Leistungsstärke künftiger Anlagen. Eine pauschale Erhöhung hätte schwächere Altturbinen benachteiligt, so Jörg Steinbachs Argumentation.
 

Branchenverband zweifelt an der Verhältnismäßigkeit

Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) sieht die neue Regelung kritisch. Der Bau neuer Anlagen sei ohnehin teurer geworden, so ein Sprecher des Branchenverbands auf Anfrage unserer Redaktion. Es sei fraglich, ob eine Verdreifachung des Windeuros gegenüber 2019 „im Verhältnis steht und sich abbilden lässt“. Der LEE-Vorstand bilde sich gerade eine Meinung zum Vorstoß der Landesregierung und werde sich in der parlamentarischen Anhörung einbringen.

Der LEE fürchtet um den Standortvorteil der verfügbaren erneuerbaren Energien. Schon die im Januar vom Potsdamer Landtag beschlossene Erhöhung des „Solareuros“ hatte der Verband als Schwächung der Energiewirtschaft kritisiert. Ab 2025 fallen für Freiflächen-Solaranlagen 2.000 Euro je MW an. Dies sei eine Gefahr für einige Solarprojekte, hatte LEE-Vorsitzender Jan Hinrich Glahr moniert.

Die Form der Bürgerbeteiligung, worunter auch Abgaben an Kommunen gefasst sind, bleibt den Ländern vorbehalten. Das sehen nicht nur Windkraft-Entwickler kritisch. „Die Bundesregierung bleibt seit Jahren eine verbindliche Regelung dazu schuldig“, sagt auch Brandenburgs Minister Jörg Steinbach (SPD). Ein Kritikpunkt der Branche ist, dass bundesweit tätige Projektierer es mit jeweils anderen Bestimmungen zu tun haben. Von einem „Flickenteppich“ spricht der Bundesverband Windenergie (BWE).

NRW auf dem Weg zu Abgaben auch für Bestandsanlagen

In Nordrhein-Westfalen kommt derweil Bewegung in die weitere Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung, sagt Ralf Köpke, Sprecher des LEE NRW. Hier haben Kommunen und Branche Gespräche aufgenommen, auch ältere Bestandsanlagen in die Abgabenpflicht einzubeziehen. Zwischen Rhein und Weser gilt seit Jahresbeginn 2024 eine gesetzliche Verpflichtung, Kommunen und Bevölkerung an den Erlösen der Windenergie zu beteiligen. Allerdings greift ein fester Euro-Satz nur dann, falls es binnen einer gewissen Frist nicht zu einer Einigung zwischen Unternehmen und Kommune kommt.

In Brandenburg hatten die Kommunen bisher einen Anspruch auf jährlich 1,87 Millionen Euro aus der Windenergie. Diese Summe dürfte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 2026 steigen. Die Regierung verlangt dann erstmals auch eine Auskunft der Städte und Gemeinden, wie viel Geld sie eingenommen und wofür sie es verwendet haben. Ziel der Zahlungen sei schließlich eine „Akzeptanzsteigerung“ der Windenergie.

Das Bundesland, das Berlin umschließt, steht übrigens auf Platz zwei im Turbinen-Ranking. Ende 2023 verrichteten laut BWE-Statistik 4.039 Anlagen (mit 8.662 MW) ihren Dienst. Das Tableau führt Niedersachsen mit 6.169 Windkraftwerken (12.542 MW) an, auf Platz drei folgt NRW (3.610 Anlagen mit 7.153 MW). Was die Leistung anbetrifft, liegt Schleswig-Holstein mit 8.549 MW bei weniger Anlagen (3.241) noch vor Nordrhein-Westfalen.

Donnerstag, 7.03.2024, 17:11 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Brandenburg - Kommunen können 30.000 Euro je Windturbine mitverdienen
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Kommunen können 30.000 Euro je Windturbine mitverdienen
Brandenburgs Kommunen sollen mehr von der Windenergie profitieren als bisher. Die Deckelung der Betreiber-Abgabe auf 10.000 Euro pro Turbine soll fallen, drei Mal so viel ist möglich.
 
Als eine der letzten energiepolitischen Entscheidungen vor der Landtagswahl im September will Brandenburgs Regierung die verpflichtenden Abgaben für Windkraftanlagen neu regeln. Kommunen können mit etwa dem Dreifachen der bisherigen Einnahmen aus dem sogenannten „Windeuro“ rechnen.

Dem Landtag will das rot-schwarz-grüne Kabinett noch im März einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen, der eine pauschale Vergütung nicht länger vorsieht. Bisher waren 10.000 Euro je Anlage unter den Kommunen im Umkreis von drei Kilometern zur Turbine aufzuteilen. Gewollt ist nun eine Abgabe von 5.000 Euro je MW installierter Leistung, gültig für neue und Repowering-Anlagen, die ab 2026 ans Netz gehen. Die modernen Onshore-Anlagen erreichen inzwischen mehr als 6 MW.

Das Kabinett folgt mit einem Gesetzentwurf den Vorschlägen des SPD-geführten Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Dieses hatte eine Reform des seit 2019 geltenden Abgabengesetzes als notwendig erachtet. „Der verstärkte Ausbau der Windenergie muss mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen einhergehen“, so Energieminister Jörg Steinbach (SPD). Mit dem Entwurf berücksichtige die Regierung die Leistungsstärke künftiger Anlagen. Eine pauschale Erhöhung hätte schwächere Altturbinen benachteiligt, so Jörg Steinbachs Argumentation.
 

Branchenverband zweifelt an der Verhältnismäßigkeit

Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) sieht die neue Regelung kritisch. Der Bau neuer Anlagen sei ohnehin teurer geworden, so ein Sprecher des Branchenverbands auf Anfrage unserer Redaktion. Es sei fraglich, ob eine Verdreifachung des Windeuros gegenüber 2019 „im Verhältnis steht und sich abbilden lässt“. Der LEE-Vorstand bilde sich gerade eine Meinung zum Vorstoß der Landesregierung und werde sich in der parlamentarischen Anhörung einbringen.

Der LEE fürchtet um den Standortvorteil der verfügbaren erneuerbaren Energien. Schon die im Januar vom Potsdamer Landtag beschlossene Erhöhung des „Solareuros“ hatte der Verband als Schwächung der Energiewirtschaft kritisiert. Ab 2025 fallen für Freiflächen-Solaranlagen 2.000 Euro je MW an. Dies sei eine Gefahr für einige Solarprojekte, hatte LEE-Vorsitzender Jan Hinrich Glahr moniert.

Die Form der Bürgerbeteiligung, worunter auch Abgaben an Kommunen gefasst sind, bleibt den Ländern vorbehalten. Das sehen nicht nur Windkraft-Entwickler kritisch. „Die Bundesregierung bleibt seit Jahren eine verbindliche Regelung dazu schuldig“, sagt auch Brandenburgs Minister Jörg Steinbach (SPD). Ein Kritikpunkt der Branche ist, dass bundesweit tätige Projektierer es mit jeweils anderen Bestimmungen zu tun haben. Von einem „Flickenteppich“ spricht der Bundesverband Windenergie (BWE).

NRW auf dem Weg zu Abgaben auch für Bestandsanlagen

In Nordrhein-Westfalen kommt derweil Bewegung in die weitere Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung, sagt Ralf Köpke, Sprecher des LEE NRW. Hier haben Kommunen und Branche Gespräche aufgenommen, auch ältere Bestandsanlagen in die Abgabenpflicht einzubeziehen. Zwischen Rhein und Weser gilt seit Jahresbeginn 2024 eine gesetzliche Verpflichtung, Kommunen und Bevölkerung an den Erlösen der Windenergie zu beteiligen. Allerdings greift ein fester Euro-Satz nur dann, falls es binnen einer gewissen Frist nicht zu einer Einigung zwischen Unternehmen und Kommune kommt.

In Brandenburg hatten die Kommunen bisher einen Anspruch auf jährlich 1,87 Millionen Euro aus der Windenergie. Diese Summe dürfte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 2026 steigen. Die Regierung verlangt dann erstmals auch eine Auskunft der Städte und Gemeinden, wie viel Geld sie eingenommen und wofür sie es verwendet haben. Ziel der Zahlungen sei schließlich eine „Akzeptanzsteigerung“ der Windenergie.

Das Bundesland, das Berlin umschließt, steht übrigens auf Platz zwei im Turbinen-Ranking. Ende 2023 verrichteten laut BWE-Statistik 4.039 Anlagen (mit 8.662 MW) ihren Dienst. Das Tableau führt Niedersachsen mit 6.169 Windkraftwerken (12.542 MW) an, auf Platz drei folgt NRW (3.610 Anlagen mit 7.153 MW). Was die Leistung anbetrifft, liegt Schleswig-Holstein mit 8.549 MW bei weniger Anlagen (3.241) noch vor Nordrhein-Westfalen.

Donnerstag, 7.03.2024, 17:11 Uhr
Volker Stephan

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